Drei Frauen und zwei Männer freuen sich

Wer beruflich vorankommen will, kommt um das Thema Weiterbildung nicht herum. Bei einer Aufstiegsfortbildung handelt es sich um eine bestimmte Art der beruflichen Fortbildung, die auf dem zuvor erlernten Beruf sowie auf umfangreicher Berufspraxis aufbaut. Erfahren Sie hier alles über die Chancen und Möglichkeiten, die Sie sich mit einer Aufstiegsfortbildung eröffnen.

Aufstiegsfortbildung: Schritt für Schritt zum Erfolg

Grundlage für die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung bilden immer eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mehrjährige Berufspraxis. Mit der Aufstiegsfortbildung können Sie eine höhere berufliche Qualifikation erwerben und somit die nächste Stufe auf der Karriereleiter in Angriff nehmen. Je nach Branche gibt es eine oder mehrere „Stufen“, die über eine Aufstiegsfortbildung erreicht werden können.

Berufsausbildung + Berufspraxis + Aufstiegsfortbildung = Beruflicher Aufstieg

Im Gegensatz zu anderen Formen der beruflichen Weiterbildung dauern Aufstiegsfortbildungen deutlich länger. Je nach angestrebter Qualifikation kann der Lehrgang bis zu drei Jahre dauern. Der Abschluss der Aufstiegsfortbildung erfolgt vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer in Form einer öffentlich-rechtlichen Prüfung gemäß Berufsbildungsgesetz.

Schon gewusst?

Die Aufstiegsfortbildung ist eine Maßnahme der beruflichen Fortbildung, die auf Grundlage einer abgeschlossenen Berufsausbildung den Teilnehmer für Aufgaben mit mehr Verantwortung und entsprechend höherer Vergütung qualifiziert.

Verschiedene Arten der Aufstiegsfortbildung im Überblick

Welche Qualifikation Sie im Einzelnen erwerben, hängt maßgeblich von Ihrem erlernten Beruf ab. Im Handwerk gelangen Sie über die Meister-Prüfung vor der Handwerkskammer zur nächst höheren Qualifizierung. Im industriellen oder kaufmännischen Bereich werden Sie hingegen über eine IHK Aufstiegsfortbildung zum Beispiel zum Fachwirt, Fachkaufmann, Industriemeister oder Fachmeister.

Beispiele für Qualifikationen auf Bachelor-Niveau:

  • Fachwirte, Fachkaufleute
  • Industriemeister, Fachmeister, Handwerksmeister
  • Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogen
  • Operative Professionals

Meister und Fachwirte sind dabei als Berufsabschlüsse auf einer Stufe mit einem Bachelor zu sehen. Wenn Sie sich für die nächsthöhere Stufe qualifizieren und sich zum Beispiel zum geprüften Betriebswirt weiterbilden, entspricht Ihr Abschluss dem Niveau eines Masters. Somit ist es Ihnen möglich, sich über Aufstiegsfortbildung und berufliche Praxis auch ganz ohne Studium für verantwortungsvolle Positionen zu qualifizieren.

Beispiele für Qualifikationen auf Master-Niveau:

  • Geprüfter Betriebswirt
  • Geprüfter Berufspädagoge
  • Geprüfter technischer Betriebswirt
  • Strategische Professionals

Aufstiegsfortbildung finanzieren: Holen Sie sich Unterstützung

Mit einer Aufstiegsfortbildung entscheiden Sie sich für eine sowohl zeitliche als auch finanzielle Investition in Ihre berufliche Zukunft. Aufgrund der langen Fortbildungsdauer sowie der teilweise erheblichen Prüfungskosten ist es jedoch vielen Arbeitnehmern nicht möglich, die Aufstiegsfortbildung alleine zu stemmen. Je nach Branche und angestrebter Qualifizierung können die Kosten immerhin bei bis zu mehreren Tausend Euro liegen.

Die gute Nachricht: Die hohe Bedeutung qualifizierter Arbeitskräfte in Handwerk, Handel und Industrie ist sowohl dem Staat als auch den Arbeitgebern bewusst. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich bei Ihrer Aufstiegsfortbildung unterstützen lassen können.

Möglichkeiten zur Finanzierung einer Aufstiegsfortbildung:

  1. Unterstützung durch den Arbeitgeber
  2. Aufstiegs-BAföG (bis 2016 das sogenannte „Meister-BAföG“)
  3. Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit)
  4. Bildungskredit
  5. Finanzierung aus eigenen Rücklagen

Jede Art der Finanzierung hat eigene Besonderheiten und Details, die es zu beachten gilt. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten im Detail.

1. Unterstützung durch den Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber begrüßen es, wenn Ihre Mitarbeiter sich weiterbilden möchten und eine Aufstiegsfortbildung anstreben. Je nach Größe des Unternehmens, Mitarbeiterbedarf und Zukunftsaussichten ist sowohl eine finanzielle als auch eine zeitliche Unterstützung durch den Arbeitgeber möglich. Die finanzielle Hilfe kann in Form von Sonderzahlungen oder einer (teilweisen) Übernahme der Fortbildungskosten erfolgen.

Darüber hinaus ist es in manchen Fällen möglich beispielsweise für die Prüfungsvorbereitung bei Lohnfortzahlung freigestellt zu werden. Beachten Sie jedoch, dass Arbeitgeber hierzu nicht verpflichtet sind.

Eine Fortbildungsunterstützung kann, in gegenseitigem Einvernehmen, daran gekoppelt werden, dass der Mitarbeiter nach erfolgreicher Fortbildung eine bestimmte Zeit nicht kündigen darf. Daher sollten Sie auf die Unterstützung des Arbeitgebers nur dann zurückgreifen, wenn Sie auch nach der Fortbildung weiterhin in diesem Unternehmen beschäftigt sein möchten.

Die Konditionen der finanziellen Unterstützung durch den Arbeitgeber legen Sie gemeinsam in der Rückzahlungsvereinbarung fest.

2. Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)

Das Aufstiegs-BAföG, welches bis August 2016 noch Meister-BAföG hieß, ist das Gegenstück zum Studenten-BAföG. Ähnlich wie bei der Unterstützung von Studierenden muss in der Regel nur ein Teil als zinsgünstiges Darlehen zurückgezahlt werden. Eine nicht unerhebliche Summe gibt es als Zuschuss vom Staat gratis.

Voraussetzung für das Aufstiegs-BAföG:

  • Die Fortbildung muss fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten.
  • Der Anbieter der Fortbildung muss zertifiziert sein.
  • Die Fortbildung muss insgesamt mindestens 400 Stunden dauern
  • Vollzeitfortbildung mit mindestens 25 Wochenstunden
  • Teilzeitfortbildung mit mindestens 18 Stunden monatlich

3. Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit)

Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. In einigen Fällen können auch die Kosten für eine Aufstiegsfortbildung übernommen werden. Dies ist möglich, wenn bei Arbeitslosen oder Arbeitsuchenden durch die Fortbildung die Chancen auf eine Anstellung signifikant gesteigert werden können. Falls Sie im Berufsleben stehen, Ihr Arbeitsplatz jedoch ohne die Fortbildung in Gefahr ist, kommt eine Übernahme der Kosten eventuell ebenfalls in Frage.

Da es sich beim Bildungsgutschein um eine „Kann-Leistung“ handelt und somit kein Rechtsanspruch besteht, liegt die Entscheidung über die Vergabe im Ermessen des Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit. In unserem Artikel finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema "Bildungsgutschein beantragen".

4. Bildungskredit

Bei einem Bildungskredit handelt es sich um einen privaten Ratenkredit. Dieser wird wie ein Konsumentenkredit in monatlichen Raten abbezahlt. Der Nachteil gegenüber dem Aufstiegs-BAföG liegt nicht nur in den schlechteren Zinskonditionen, sondern auch darin, dass die komplette Summe zurückgezahlt werden muss.

Prüfen Sie daher im Vorhinein gründlich, ob andere Möglichkeiten der Finanzierung in Frage kommen, damit Ihnen keine Zuschüsse und finanziellen Vorteile entgehen.

5. Finanzierung aus eigenen Rücklagen

Wer über ausreichend Rücklagen verfügt, kann die Aufstiegsfortbildung natürlich auch aus eigener Tasche finanzieren. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine Anträge stellen oder unter Umständen längere Zeit auf eine Bewilligung warten müssen. Sie können bei dieser Form der Finanzierung grundsätzlich sofort starten.

Beachten Sie jedoch, dass ein nachträgliches Beantragen staatlicher Förderungen in der Regel nicht möglich ist. Darüber hinaus sollten Sie vorab einen Kostenplan erstellen, damit Ihnen zum Ende der Aufstiegsfortbildung nicht die finanziellen Mittel ausgehen.

Expertentipp

In vielen Fällen kommt auch eine Kombination aus mehreren Finanzierungswegen in Frage. Wenn beispielsweise der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt, könnten Sie den Rest über ein Aufstiegs-BAföG finanzieren. Auch eine Kombination aus Bildungsgutschein und Arbeitgeber-Zuschuss ist denkbar. Fragen Sie am besten frühzeitig bei den jeweiligen Stellen an und lassen Sie sich beraten!

Aufstiegsfortbildung: Wie sinnvoll ist sie wirklich?

Da die Aufstiegsfortbildung sehr viel aufwendiger ist als viele andere Weiterbildungsformen, schrecken viele Arbeitnehmer zunächst davor zurück. Wenn Sie auch vor der Frage stehen, ob die Aufstiegsfortbildung für Sie sinnvoll ist, können Ihnen eventuell die folgenden Fragen weiterhelfen.

Fragen zur Entscheidung für oder gegen eine Aufstiegsfortbildung:

  • Wo möchte ich in zehn Jahren beruflich stehen? Was möchte ich machen?
  • Wie viele Jahre werde ich von der Fortbildung profitieren?
  • Wie sind die langfristigen Berufsaussichten mit Fortbildung? Wie ohne?
  • Welche Möglichkeiten eröffnen sich mir durch die Aufstiegsfortbildung?
  • Gibt es Alternativen, die mich ebenfalls weiterbringen?
  • Habe ich die Unterstützung von Freunden, Familie und Kollegen?

Ob Sie die Fragen lieber allein oder im Gespräch mit einer Vertrauensperson, in Stichworten oder ausführlich beantworten, liegt dabei ganz bei Ihnen.

Kurz und knapp: Aufstiegsfortbildung

Eine Aufstiegsfortbildung ist in vielen Lehrberufen die einzige Möglichkeit, den nächsten Schritt auf der Karriereleiter zu erklimmen. In vielen Fällen wird der Aufwand mit einer deutlich höheren Bezahlung, mehr Verantwortung und besseren Berufsaussichten belohnt. Beachten Sie die zahlreichen Möglichkeiten der Finanzierung der Aufstiegsfortbildung.

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2024-01-18 Wer beruflich vorankommen will, kommt um das Thema Weiterbildung nicht herum. Bei einer Aufstiegsfortbildung handelt es sich um eine bestimmte Art der beruflichen Fortbildung, die auf dem zuvor erlernten Beruf sowie auf umfangreicher Berufspraxis aufbaut. Erfahren Sie hier alles über die Chancen und Möglichkeiten, die Sie sich mit einer Aufstiegsfortbildung eröffnen. Aufstiegsfortbildung: Schritt für Schritt […]

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