Fortbildungskosten von Steuer absetzen: Was darf ich?

Zunächst ist es wichtig in Berufsausbildung, Fortbildung und private Weiterbildung zu unterscheiden. Zur Berufsausbildung gehören der Besuch einer allgemeinbildenden Schule sowie die erste Berufsausbildung beziehungsweise das Erststudium. Die Kosten für die Berufsausbildung sind nicht gleichzusetzen mit den Fortbildungskosten bei der Steuer.
Kosten für die Berufsausbildung können als Sonderausgaben bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 6.000 € abgesetzt werden.
Schon gewusst?
Zur Fortbildung gehören alle beruflich veranlassten Aus- und Weiterbildungen, die nach dem Abschluss der ersten Ausbildung oder dem Erststudium durchgeführt werden.
Typische Beispiele für Fortbildungen sind innerbetriebliche Seminare, Weiterbildungen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen, ein Zweitstudium oder auch eine Umschulung. Diese Maßnahmen können Sie in der Regel steuerlich geltend machen, wenn sie nicht von Ihrem Arbeitgeber bezahlt wurden. Daher lohnt es sich alle Belege zu den Kosten der Fortbildung sorgsam aufzubewahren.
Maßnahmen, die keinen beruflichen Bezug haben, werden als private Weiterbildung angesehen und können hingegen nicht als Fortbildungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden.
Anders als bei der Berufsausbildung geben Sie die Fortbildungskosten bei der Steuer als Werbungskosten an. Der große Vorteil bei einer Fortbildung ist, dass die Kosten in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden können. Zu den Kosten der Fortbildung gehören dabei nicht nur die Gebühren für die Weiterbildung an sich, auch viele Nebenkosten können in der Regel geltend gemacht werden.
Darüber hinaus können auch Arbeitsmittel, die für die Teilnahme an der Fortbildung extra angeschafft werden mussten, im Rahmen der Werbungskosten abgesetzt werden.
Wenn Sie für die Fortbildung von Zuhause aus per Telefon oder Internet Informationen beschaffen müssen oder via Internet an einer Online-Fortbildung teilnehmen, können Sie für diese Kosten eine Pauschale von 20 € im Monat ansetzen. Ob diese Pauschale als Fortbildungskosten bei der Steuer gewährt wird, liegt im Ermessen des Finanzbeamten, der Ihre Steuererklärung prüft.
Falls es erforderlich ist, dass Sie sich einen PC oder Laptop für die Teilnahme an der Fortbildung anschaffen, ist dieser ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Beachten Sie hierbei jedoch, dass bei einem Kaufpreis von über 410 € netto die Summe auf drei Jahre aufgeteilt werden muss.
Wenn Sie die Fortbildung nicht vollständig von Zuhause aus durchführen, können Sie die anfallenden Reisekosten über die Reisekostenpauschale steuerlich geltend machen. Ein Absetzen der tatsächlichen Fahrtkosten ist ebenfalls möglich. Hierbei müssen Sie allerdings über das gesamte Jahr, in dem die Fortbildung stattfindet, ein ordentliches und vollständiges Fahrtenbuch führen.
Neben den Fahrten zum Fortbildungsort sind auch zusätzliche Fahrten zur Prüfungsvorbereitung oder zu Lerngruppen grundsätzlich steuerlich absetzbar. Hierfür sollten Sie jedoch zu jedem Treffen eine Liste mit Ort, Datum und den Teilnehmern der Lerngruppe anfertigen und diese von allen unterschreiben lassen. So lässt sich in der Regel auch dieser Teil der Fortbildungskosten bei der Steuer absetzen.
Wer für die Fortbildung auswärts übernachten muss, kann selbstverständlich auch die Kosten für ein Hotel oder eine Pension geltend machen, wenn er sie nicht ohnehin vom Arbeitgeber erstattet bekommt. Hierbei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass Verpflegungskosten gesondert angegeben werden.
Die Übernachtungskosten können im Zuge der Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Am besten hierfür immer die Hotelrechnung aufheben. Ansonsten gilt ein Pauschalbetrag von 20 € pro Übernachtung. Sollten in der Hotelrechnung die Kosten für die Verpflegung enthalten sein, müssen diese rausgerechnet werden. Die Kosten für Frühstück, Mittagessen und Co. werden dann über die sogenannte Verpflegungskostenpauschale angerechnet.
Wir können Ihnen hier natürlich nur allgemeine Informationen zum Thema Fortbildungskosten und Steuer bereitstellen. Im Einzelfall hilft Ihnen immer Ihr Steuerberater oder eventuell auch die von Ihnen verwendete Steuersoftware bei der korrekten Buchung aller Kosten.
Insbesondere wenn Sie parallel zu Ihrer Berufstätigkeit eine Fortbildung auf eigene Kosten durchführen, lohnt es sich alle Belege zu sammeln und die Fortbildungskosten von der Steuer abzusetzen. Durch die verminderte Steuerlast sinkt die finanzielle Belastung durch die Fortbildung deutlich.
Sie bekommen einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber oder Ihre Fortbildung wird von staatlicher Seite bezuschusst? Dann können Sie dennoch Ihren Anteil an den Fortbildungskosten bei der Steuer geltend machen. Lediglich wenn Sie die Fortbildung komplett bezahlt bekommen, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein, ist eine steuerliche Berücksichtigung nicht möglich.
Fortbildungskosten bei der Steuer anzugeben, ist nicht weiter schwierig. Fast alle Ausgaben können als Werbungskosten angegeben werden und sind unbegrenzt abzugsfähig. Wichtig ist, dass Sie alle Belege sorgsam aufbewahren und sicherstellen, dass es für die Fortbildung eine berufliche Veranlassung gibt. Zudem können Sie die Fortbildungskosten auch anteilmäßig anrechnen lassen.