Bekanntlich können Weiterbildungsmaßnahmen von staatlichen Stellen über sogenannte Bildungsgutscheine gefördert werden. Das gilt aber nur für Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer denen ohne Maßnahme Arbeitslosigkeit droht. Wer sich bereits in einer regulären Beschäftigung befindet, muss Fortbildungen meist alleine zahlen oder wird vom Arbeitgeber unterstützt. Das Qualifizierungschancengesetz soll Abhilfe schaffen und den Zugang zu Weiterbildungen für Arbeitnehmer erleichtern. Dabei zielt das Gesetz nicht mehr länger nur auf Geringqualifizierte und ältere Mitarbeiter, sondern grundsätzlich auf alle Beschäftigen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Das besagt das Qualifizierungschancengesetz
- Wer ist nach dem Qualifizierungschancengesetz förderfähig?
- Förderung der Weiterbildung umfasst auch weitere Kosten
- Mit dem Qualifizierungschancengesetz sinken auch die Beiträge
- Nutzen Sie die Weiterbildungsförderung für COMCAVE Kurse
- Kurz und knapp: Das Qualifizierungschancengesetz
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Qualifizierungschancengesetz soll helfen, den Fachkräftemangel in Zeiten der Digitalisierung zu bekämpfen und die Bürger fit für Transformationsprozesse zu machen.
- Mit dem neuen Gesetz haben Angestellte unabhängig von ihrer Qualifikation die Möglichkeit, sich berufsbegleitende Fortbildungen fördern zu lassen.
- Abhängig von der Unternehmensgröße können die Kosten für die Maßnahme sowie für die Lohnfortzahlung anteilig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
- Geringqualifizierte und ältere Mitarbeiter werden weiterhin besonders bevorzugt, um drohender Arbeitslosigkeit vorzubeugen.
- Zusätzlich sinken mit dem Qualifizierungschancengesetz die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und der Fristrahmen für den Bezug von ALG I verlängert sich.
Das besagt das Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz beruht auf einer Initiative der Bundesagentur für Arbeit. In erster Linie soll Arbeitslosigkeit vermieden sowie dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Fachkräfte, geringqualifizierte Arbeitnehmer sowie ungelernte Hilfsarbeiter sollen animiert werden, Zusatzqualifikationen zu erwerben oder Abschlüsse nachzuholen. Für Unternehmen ist das Gesetz zudem eine gute Möglichkeit, das eigene Fachpersonal weiterzuentwickeln und zu binden.
Im Zuge der Digitalisierung und angesichts des Fachkräftemangels, vor allem in den technischen Berufen, ist das Qualifizierungschancengesetz Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Übergeordnetes Ziel ist es, deutsche Unternehmen und Arbeitnehmer wettbewerbsfähig zu halten. Die neuen Förderungen sind auch ein Ergebnis des hohen Überschusses der Arbeitsagenturen durch die Reduzierung der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahrzehnten.
Schon gewusst?
Das Qualifizierungschancengesetz ist der Nachfolger der WeGebAU Maßnahmen der Agentur für Arbeit, die seit 2006 bestehen. WeGebAU ist die etwas umständliche Abkürzung für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“.
Wer ist nach dem Qualifizierungschancengesetz förderfähig?
Das WeGebAU-Programm ist ursprünglich in erster Linie für jene konzipiert worden, die von konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit am ehesten betroffen sind. Daher ging es vorrangig um ungelernte und geringqualifizierte sowie ältere Beschäftigte. Der Grundgedanke war, dass Mitarbeiter mit zusätzlichen Qualifikationen erstens weniger schnell gekündigt werden und zweitens aus der Arbeitslosigkeit rascher wieder vermittelbar sind.
Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz ändert sich das. Nun haben alle Angestellten grundsätzlich einen Anspruch auf eine Förderung. Diese ist aber abhängig von der Unternehmensgröße sowie der Bereitschaft des Arbeitgebers, sich zu beteiligen. Je kleiner das Unternehmen ist, umso aussichtsreicher sind die Konditionen bezüglich der Kostenübernahme der Maßnahmen und Lohnkosten:

Grundsätzlich muss während der Qualifikation durchgängig ein Arbeitsverhältnis bestehen, das von der Maßnahme auch in keiner Weise beeinflusst wird. Das Arbeitsverhältnis kann auch befristet sein und es darf sogar noch die Probezeit laufen.
Geringqualifizierte Mitarbeiter
Laut SGB III verfügen geringqualifizierte Mitarbeiter weder über ein abgeschlossenes Studium noch über eine anerkannte Berufsausbildung. Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll dieser Personenkreis dazu ermutigt werden, einen Abschluss nachzuholen oder andere wichtige Fertigkeiten zu erlernen, um ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt langfristig zu verbessern. Daher können bei ungelernten Personen die Lohnkosten unabhängig von der Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent übernommen werden.
Expertentipp
Wichtig: Eine reguläre berufliche Erstausbildung hat immer Vorrang. Eine Maßnahme nach dem Qualifizierungschancengesetz kann für Ungelernte nur dann angeboten werden, wenn eine normale Ausbildung nicht mehr zuzumuten ist.
Mitarbeiter ab 45 in kleinen und mittleren Unternehmen
Besonders bevorzugt werden Beschäftigte ab 45 Jahren, sofern sie in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern arbeiten. Dann nämlich können 100 Prozent der Kosten statt der üblichen 50 Prozent übernommen werden. Es ist die Absicht dieser Regelung, älteres Fachpersonal an die modernen Anforderungen der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung heranzuführen. Daher werden von diesem Personenkreis häufig Maßnahmen zur Verbesserung der Medienkompetenz gewählt.
Förderung der Weiterbildung umfasst auch weitere Kosten
Das Qualifizierungschancengesetz fördert in erster Linie die eigentlichen Maßnahmen, also Seminare, Workshops sowie Weiterbildungskurse bei anerkannten Bildungsträgern, die nach AZAV-zertifiziert sind. Es können aber auch weitere Kosten übernommen werden, darunter:
- Fahrtkosten für Pendelfahrten
- Betreuungskosten der Kinder
- Kosten für eine auswärtige Unterbringung
- Verpflegungsmehraufwand
Der bereits erwähnte Arbeitsentgeltzuschuss soll die geförderten Maßnahmen für die Arbeitgeber attraktiver machen, die schlussendlich ja auch von den besser qualifizierten Mitarbeitern profitieren.
Schon gewusst?
Förderungen nach dem Qualifizierungschancengesetz lassen sich nicht mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Eine Doppelförderung, etwa mit dem Eingliederungszuschuss, ist nicht möglich.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz sinken auch die Beiträge
Begleitend zur Kostenübernahme von Weiterbildungsmaßnahmen beinhaltet das Qualifizierungschancengesetz außerdem eine Reduzierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Seit 01.01.2019 müssen Sie nur noch 2,5 Prozent statt 3,0 Prozent des Bruttoentgelts zahlen.
Gleichzeitig wird der Regelfristrahmen für den Bezug von Arbeitslosengeld erweitert. Sie müssen jetzt in den vergangenen 30 Monaten (statt vorher 24 Monaten) mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Nutzen Sie die Weiterbildungsförderung für COMCAVE Kurse
Bei COMCAVE haben Sie die Wahl aus hunderten von zertifizierten Qualifizierungsmaßnahmen, davon viele aus dem Bereich der berufsbegleitenden Seminare, Grundsätzlich sind diese Kurse nach dem Qualifizierungschancengesetz förderbar, wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Sprechen Sie am besten zunächst mit Ihrem Arbeitgeber und erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten einer berufsbegleitenden Fortbildung. Mit dem Qualifizierungschancengesetz haben Sie ein gutes Argument für Ihre Weiterbildungsbestrebungen.
Bei COMCAVE können Sie übrigens alle Kurse auch ortsunabhängig von Zuhause absolvieren. Unser modernes Fernlehrsystem mit Telelearning ist ideal für berufsbegleitende Seminare und verringert den Aufwand sowie unnötige Fahrtzeiten.
Kurz und knapp: Das Qualifizierungschancengesetz
Mit dem seit 01.01.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz haben Sie die Möglichkeit, sich berufsbegleitende Weiterbildungen von der Arbeitsagentur fördern zu lassen. Anders als vorher spielt Ihre Qualifikation nun nur noch eine untergeordnete Rolle. Der Arbeitgeber muss sich je nach Unternehmensgröße aber an den Kosten für die Maßnahmen und Ihre Lohnfortzahlung beteiligen.