Lächelnde Frau im mittleren Alter im Hindergrund schaut Mann im Vordergrund an

Bekanntlich können Weiterbildungsmaßnahmen von staatlichen Stellen über sogenannte Bildungsgutscheine gefördert werden. Das gilt aber nur für Arbeitsuchende oder Arbeitnehmende, denen ohne eine berufliche Weiterbildung Arbeitslosigkeit droht. Wer sich bereits in einer regulären Beschäftigung befindet, muss Fortbildungen meist alleine zahlen oder wird vom Arbeitgeber unterstützt. Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, soll Abhilfe schaffen und den Zugang zu geförderten Weiterbildungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleichtern. Dabei zielt das Gesetz nicht mehr länger nur auf Geringqualifizierte und Beschäftige in höherem Alter ab, sondern grundsätzlich auf alle Beschäftigten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Qualifizierungschancengesetz soll helfen, den Fachkräftemangel in Zeiten der Digitalisierung zu bekämpfen und die Bürgerinnen und Bürger fit für Transformationsprozesse zu machen.
  • Mit dem neuen Gesetz haben Angestellte unabhängig von ihrer Qualifikation die Möglichkeit, eine berufliche Weiterbildung fördern zu lassen.
  • Abhängig von der Unternehmensgröße können die Kosten für die Maßnahme sowie für die Lohnfortzahlung anteilig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
  • Geringqualifizierte und ältere Mitarbeiter werden weiterhin besonders bevorzugt, um drohender Arbeitslosigkeit vorzubeugen.
  • Zusätzlich sinken mit dem Qualifizierungschancengesetz die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und der Fristrahmen für den Bezug von ALG I verlängert sich.

Das besagt das Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz beruht auf einer Initiative der Bundesagentur für Arbeit. In erster Linie soll Arbeitslosigkeit vermieden sowie dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Fachkräfte, geringqualifizierte Arbeitnehmer sowie ungelernte Hilfsarbeiter sollen animiert werden, Zusatzqualifikationen zu erwerben oder Abschlüsse nachzuholen. Für Unternehmen ist das Gesetz zudem eine gute Möglichkeit, das eigene Fachpersonal weiterzuentwickeln und zu binden.

Im Zuge der Digitalisierung und angesichts des Fachkräftemangels, vor allem in den technischen Berufen, ist das Qualifizierungschancengesetz Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Übergeordnetes Ziel ist es, deutsche Unternehmen und Arbeitnehmer wettbewerbsfähig zu halten. Die neuen Förderungen sind auch ein Ergebnis des hohen Überschusses der Arbeitsagenturen durch die Reduzierung der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahrzehnten.

Schon gewusst?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist der Nachfolger der WeGebAU Maßnahmen der Agentur für Arbeit, die seit 2006 bestehen. WeGebAU ist die etwas umständliche Abkürzung für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“.

Wer ist nach dem Qualifizierungschancengesetz förderfähig?

Das WeGebAU-Programm ist ursprünglich in erster Linie für jene konzipiert worden, die von konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit am ehesten betroffen sind. Daher ging es vorrangig um ungelernte und geringqualifizierte sowie ältere Beschäftigte. Der Grundgedanke war, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zusätzlichen Qualifikationen erstens weniger schnell gekündigt werden und zweitens aus der Arbeitslosigkeit rascher wieder vermittelbar sind.

Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz ändert sich das. Nun haben alle Angestellten grundsätzlich einen Anspruch auf eine Förderung. Diese ist jedoch abhängig von der Unternehmensgröße, der Art der Weiterbildung sowie der Bereitschaft des Arbeitgebers, sich zu beteiligen. Je kleiner das Unternehmen ist, umso aussichtsreicher sind die Konditionen bezüglich der Kostenübernahme für die Weiterbildung und das Arbeitsentgelt:

Grundsätzlich muss während der Qualifikation durchgängig ein Arbeitsverhältnis bestehen, das von der Weiterbildung auch in keiner Weise beeinflusst wird. Das Arbeitsverhältnis kann auch befristet sein und es darf sogar noch die Probezeit laufen.

Geringqualifizierte Mitarbeiter

Laut SGB III verfügen geringqualifizierte Mitarbeiter weder über ein abgeschlossenes Studium noch über eine anerkannte Berufsausbildung. Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll dieser Personenkreis dazu ermutigt werden, einen Abschluss nachzuholen oder andere wichtige Kompetenzen erwerben, um ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt langfristig zu verbessern. Daher können bei ungelernten Personen die Lohnkosten unabhängig von der Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent übernommen werden.

Gut zu wissen

Eine reguläre berufliche Erstausbildung hat immer Vorrang. Eine berufliche Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz kann für Ungelernte nur dann angeboten werden, wenn eine normale Ausbildung nicht mehr zuzumuten ist.

Mitarbeiter ab 45 Jahren in kleinen und mittleren Unternehmen

Besonders bevorzugt werden Beschäftigte ab 45 Jahren, sofern sie in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern arbeiten. Dann können bis zu 100% der Kosten statt der üblichen 50% übernommen werden. Es ist die Absicht dieser Regelung, älteres Fachpersonal an die modernen Anforderungen der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung heranzuführen. Daher werden von diesem Personenkreis häufig Maßnahmen zur Verbesserung der Medienkompetenz gewählt.

Jetzt neu: Ab dem 01. April 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld

Die bisherige Weiterbildungsförderung von Beschäftigten wird zum 01. April um das Qualifizierungsgeld ergänzt. Das Qualifizierungsgeld kann von Unternehmen beantragt werden, sofern den Beschäftigten durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und eine geförderte Weiterbildung es ermöglicht, den Betroffenen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu gewährleisten.

Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.

Quelle: arbeitsagentur.de, März 2024

Förderung der Weiterbildung umfasst auch weitere Kosten

Das Qualifizierungschancengesetz fördert in erster Linie die eigentlichen Maßnahmen, also beispielsweise Weiterbildungskurse sowie Seminare bei anerkannten Bildungsträgern, die nach AZAV zugelassen sind.

Es können aber auch weitere Kosten übernommen werden, darunter:

  • Fahrtkosten für Pendelfahrten
  • Betreuungskosten der Kinder
  • Kosten für eine auswärtige Unterbringung
  • Verpflegungsmehraufwand

Der bereits erwähnte Arbeitsentgeltzuschuss soll die geförderten Kurse für die Arbeitgeber attraktiver machen, die schlussendlich ja auch von den besser qualifizierten Mitarbeitern profitieren.

Schon gewusst?

Förderungen nach dem Qualifizierungschancengesetz lassen sich nicht mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Eine Doppelförderung, etwa mit dem Eingliederungszuschuss, ist nicht möglich.

Nutzen Sie die Weiterbildungsförderung für COMCAVE Kurse

Bei COMCAVE haben Sie die Wahl aus über 700 zertifizierten Kursen, die nach AZAV zugelassen sind und damit in der Regel nach dem Qualifizierungschancengesetz förderbar sind. Sprechen Sie hierzu am besten zunächst mit Ihrem Arbeitgeber und erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten einer geförderten Weiterbildung. Mit dem Qualifizierungschancengesetz haben Sie ein gutes Argument für Ihre Weiterbildungsbestrebungen.

Bei COMCAVE haben Sie übrigens die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung online und damit bequem von zuhause zu absolvieren. Erfahren Sie mehr über eine Weiterbildung via E-Learning.

Kurz und knapp: Das Qualifizierungschancengesetz

Mit dem seit 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz haben Sie die Möglichkeit, sich arbeitsmarktrelevante Weiterbildungen von der Arbeitsagentur fördern zu lassen. Anders als vorher spielt Ihre Qualifikation nun nur noch eine untergeordnete Rolle. Der Arbeitgeber muss sich je nach Unternehmensgröße aber an den Kosten für die Maßnahmen und Ihre Lohnfortzahlung beteiligen.

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2024-03-12 Bekanntlich können Weiterbildungsmaßnahmen von staatlichen Stellen über sogenannte Bildungsgutscheine gefördert werden. Das gilt aber nur für Arbeitsuchende oder Arbeitnehmende, denen ohne eine berufliche Weiterbildung Arbeitslosigkeit droht. Wer sich bereits in einer regulären Beschäftigung befindet, muss Fortbildungen meist alleine zahlen oder wird vom Arbeitgeber unterstützt. Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, soll Abhilfe schaffen und den Zugang zu […]

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