Checkliste mit einem Kugelschreiber abhaken

In der modernen Arbeitswelt gehören lebenslanges Lernen und ständige Weiterentwicklung zum Arbeitsleben dazu. Allerdings haben Sie als Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung und auch nicht darauf, dass die Weiterbildung vom Arbeitgeber bezahlt wird. Es kommt also auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Wir zeigen Ihnen im folgenden Beitrag, was Sie tun können, damit Ihr Arbeitgeber eine Weiterbildung bewilligt, Ihnen dafür bezahlten Urlaub gibt oder sogar die Fortbildungskosten übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine bezahlte Weiterbildung durch den Arbeitgeber, wohl aber in den meisten Bundesländern einen Anspruch auf einen fünftägigen Bildungsurlaub im Jahr.
  • Wenn Sie Ihren Chef von einer Weiterbildung überzeugen möchten, sollten Sie dies in einem persönlichen Gespräch tun – idealerweise zu einem geeigneten Zeitpunkt.
  • Erläutern Sie Ihr Anliegen und stellen Sie den Mehrwert der Weiterbildung für Ihre Tätigkeit im Unternehmen in den Mittelpunkt.
  • Um sicherzustellen, dass Sie Ihr neues Wissen nicht zum Mitbewerber tragen, kann der Chef eine Vertragsbindung oder eine Rückzahlungsvereinbarung vorschlagen.

Für eine Weiterbildung durch den Arbeitgeber besteht kein Rechtsanspruch

In Deutschland gibt es kein Gesetz, dass Arbeitnehmern das Recht auf Weiterbildung zuspricht. Damit eine Weiterbildung durch den Arbeitgeber unterstützt wird, kann eine entsprechende Klausel in dem Arbeitsvertrag mit aufgenommen werden. Optional können auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge mit diesen Klauseln versehen werden.

Beachten Sie jedoch, dass ein festgelegter Anspruch auf eine Weiterbildung immer auch eine Verpflichtung für Sie darstellt. Ihr Arbeitgeber möchte, dass Sie sich gewinnbringend für das Unternehmen weiterbilden. Sie selbst möchten sich eventuell auch für Ihre Karriere fortbilden. Im Idealfall sind beide Absichten deckungsgleich. Ist das nicht der Fall, kann es zu Problemen kommen.

Schon gewusst?

In fast allen Bundesländern (außer Sachsen und Bayern) haben Sie ein Anrecht auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr – und zwar zusätzlich zum gesetzlichen oder vertraglichen Urlaubsanspruch. Allerdings müssen Sie in dieser Zeit einen für Bildungsurlaube anerkannten Kurs besuchen.

Wie Sie mit einer Weiterbildung den Chef überzeugen

Wenn Sie selbst eine Weiterbildung anstreben, die nicht vom Unternehmen angestoßen wurde, müssen Sie Ihren Chef argumentativ vom Nutzen dieser Maßnahme überzeugen. Das gilt umso mehr, wenn die Weiterbildung vom Arbeitgeber bezahlt werden soll oder Sie dafür eine Freistellung benötigen.

Um Ihren Chef vom Nutzen einer Weiterbildung zu überzeugen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Wählen Sie einen geeigneten Zeitpunkt für das Gespräch – beispielsweise dann, wenn Sie gerade erfolgreich ein Projekt abgeschlossen haben.
  • Vereinbaren Sie einen regulären Termin. So unterstreichen Sie die Wichtigkeit Ihres Anliegens und haben die ungeteilte Aufmerksamkeit Ihres Vorgesetzten.
  • Stellen Sie unbedingt den Mehrwert für das Unternehmen in den Vordergrund. Erklären Sie, wie der Arbeitgeber von der Weiterbildung profitieren kann.
  • Zeigen Sie Engagement und Leistungswillen. Lassen Sie Ihren Vorgesetzten wissen, was Sie für die Fortbildung an Ressourcen opfern und fragen Sie erst dann nach einer Beteiligung.
  • Bekennen Sie sich zum Unternehmen. Viele Chefs fürchten, dass Mitarbeiter sich mit dem neuen Wissen aus einer Weiterbildung dann einen neuen Arbeitgeber Nehmen Sie Ihrem Arbeitgeber diese Angst und schaffen Sie Vertrauen.

Oft werden Weiterbildungskosten vom Arbeitgeber übernommen

Eine Weiterbildung, die vom Arbeitgeber unterstützt wird, bietet eine hervorragende Möglichkeit, gutes Personal noch besser zu auszubilden. Da die Kosten für die Fortbildungen steuerlich absetzbar sind und zudem keine Sozialversicherungsabgaben anfallen, ist es für das Unternehmen in der Regel günstiger einen Mitarbeiter fortzubilden, als eine teurere Fachkraft anzuheuern.

Trotzdem verteilen Unternehmen meist keine Geschenke. Eine Weiterbildung wird vom Arbeitgeber nur dann unterstützt, wenn dieser auch einen Nutzen davon hat. Folglich muss die Maßnahme inhaltlich zum Aufgabengebiet des Mitarbeiters passen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die frisch geschulte Fachkraft dem Unternehmen auch langfristig zu Gute kommt. Daher vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft eine Vertragsbindung und/oder eine Rückzahlungsvereinbarung.

Expertentipp

Die Finanzierung der Weiterbildung durch den Arbeitgeber kann auch als sogenanntes Arbeitgeberdarlehen gewährt werden. Dann allerdings müssen Sie die Fortbildung tatsächlich selbst bezahlen – nur eben in Raten plus möglicher Zinsen.

Vertragsbindung bei Übernahme der Fortbildungskosten

Beteiligt sich ein Arbeitgeber an der Weiterbildung eines Mitarbeiters oder übernimmt sogar gänzlich die Kosten, so möchte er auch vom Ertrag profitieren. Mit einer Vertragsbindung kann eine ordentliche Kündigung für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt werden.

Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Einerseits muss die Weiterbildungsmaßnahme bezahlt und andererseits eine Freistellung von der Arbeitstätigkeit erfolgt sein. Außerdem muss die Vertragsbindung in einem angemessenen Verhältnis zur Weiterbildungsdauer stehen. Zwei Monate Freistellung zur Fortbildung rechtfertigen höchstens ein Jahr Vertragsbindung.

Rückzahlungsvereinbarung bei Fortbildung

Alternativ oder zusätzlich kann bei Finanzierung der Weiterbildung durch den Arbeitgeber eine Rückzahlungsklausel vereinbart werden. Das bedeutet, dass Sie die Kosten erstatten müssen, wenn Sie während oder unmittelbar nach der Maßnahme ordentlich kündigen oder die Fortbildung vorzeitig abbrechen.

Der Rückzahlungsbetrag darf natürlich die tatsächlichen Kosten der Weiterbildung nicht übersteigen. Außerdem ist eine solche Regelung nur dann zulässig, wenn die Weiterbildung Ihnen einen Vorteil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bringt und nicht nur betriebsspezifisch war. Außerdem greift sie nicht, wenn Ihr Ausscheiden aus dem Betrieb nicht von Ihnen beeinflussbar war, etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung.

Kurz und knapp: Weiterbildung und Arbeitgeber

Die Unterstützung und Finanzierung einer Weiterbildung durch den Arbeitgeber ist immer eine freiwillige Vereinbarung, sofern Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes beinhalten. Sie müssen Ihren Chef also vom Nutzen der Weiterbildung überzeugen und ihm zeigen, welchen Mehrwert diese Maßnahme bringen würde. Um sicherzustellen, dass das Unternehmen auch etwas davon hat, können Sie eine Vertragsbindung oder eine Rückzahlungsvereinbarung eingehen.

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2024-01-18 In der modernen Arbeitswelt gehören lebenslanges Lernen und ständige Weiterentwicklung zum Arbeitsleben dazu. Allerdings haben Sie als Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung und auch nicht darauf, dass die Weiterbildung vom Arbeitgeber bezahlt wird. Es kommt also auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Wir zeigen Ihnen im folgenden Beitrag, was Sie tun können, damit Ihr Arbeitgeber eine […]

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