Junge Frau ist glücklich mit ihrer Gehaltsabrechnung zu Weihnachten

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Sobald die Weihnachtszeit näher rückt, steigt bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Vorfreude auf die alljährliche Sonderzahlung. Genau genommen bekommt laut einer Umfrage rund jeder zweite Beschäftigte in Deutschland Weihnachtsgeld. Doch wer bestimmt eigentlich, wann und wie viel Weihnachtsgeld einem zusteht? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Sonderzahlung ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder der Betriebsvereinbarung.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten oder auf Minijob-Basis eingestellt sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern die Vollzeitbeschäftigten im gleichen Unternehmen die Sonderzahlung ebenfalls erhalten.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jahressonderzahlung gekürzt werden – zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, längerer Krankheit oder Kündigung.

Weihnachtsgeld: Die Sonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das Weihnachtsgeld, auch Weihnachtsgratifikation genannt, ist – ähnlich wie das Urlaubsgeld – eine freiwillige Sonderzahlung. Laut einer veröffentlichten Umfrage bei Statista, einem der führenden Anbieter für Markt- und Konsumentendaten, haben im vergangenen Jahr 53 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld erhalten. Allerdings gibt es hier deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: Während im Westen Deutschlands 55 Prozent Weihnachtsgeld erhalten, sind es im Osten nur 42 Prozent.

Wann bekomme ich Weihnachtsgeld?

In der Regel wird das Weihnachtsgeld zusammen mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Sofern das Unternehmen, in dem Sie beschäftigt sind, an einen Tarifvertrag gebunden ist, haben Sie sehr gute Chancen auf eine Jahressonderzahlung, da in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vorsehen.

77 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten Weihnachtsgeld.

Quelle: lohnspiegel.de

Das bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag keine Aussicht auf die Sonderzahlung haben: Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Das Gleiche gilt auch für Beschäftigte in Teilzeit oder auf Minijob-Basis, welche nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz den gleichen Anspruch haben wie Vollzeitbeschäftigte. Zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber über einen mindestens drei Jahre andauernden Zeitraum regelmäßig Weihnachtsgeld, so entsteht für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer sogar ein Rechtsanspruch.

Schon gewusst?

Sofern Ihnen ein Unternehmen mindestens drei Jahre lang infolge Weihnachtsgeld zahlt, ohne die Freiwilligkeit ausdrücklich schriftlich festzuhalten, entsteht für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer daraus ein Rechtsanspruch. In diesem Fall spricht man von einer sogenannten betrieblichen Übung.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Beim Weihnachtsgeld handelt es sich entweder um einen individuell festgelegten Pauschalbetrag oder um einen Betrag, der als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet wird. Beides muss schriftlich in einem Vertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit einem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, kurz TVöD, können Sie Ihre Sonderzahlung in der Regel mit einem sogenannten Weihnachtsgeld Rechner selbst ermitteln. In der folgenden Tabelle sehen Sie ein Beispiel, wie die Sonderzahlung nach Betriebszugehörigkeit prozentual gestaffelt werden kann:

BetriebszugehörigkeitAnteil am Monatsgehalt
6 Monate25%
12 Monate35%
24 Monate45%
36 Monate55%
Quelle: lohn-info.de

Höhe des Weihnachtsgeldes ist branchenabhängig

Mit Hilfe einer Umfrage verdeutlicht das Statistische Bundesamt Destatis, dass die Höhe des Weihnachtsgeldes je nach Branche und Tarif stark variieren kann. So profitieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Telekommunikation oder Rundfunk von einer hohen Sonderzahlung, während jene im Handel oder in der Landwirtschaft vergleichsweise wenig erhalten. Im vergangenen Jahr lag die Höhe des Weihnachtsgeldes bei Tarifbeschäftigen im Durchschnitt bei 2.261 Euro brutto.

Gut zu wissen

Steuerlich gesehen handelt es sich beim Weihnachtsgeld nicht um den klassischen Arbeitslohn, sondern es zählt – ähnlich wie das Urlaubsgeld – zu den sonstigen Bezügen. Aus diesem Grund muss das 13. bzw. 14. Monatsgehalt vollständig versteuert werden und kann geringer ausfallen, als Sie es zunächst vielleicht erwarten.

Kann die Sonderzahlung gekürzt oder gestrichen werden?

Das Weihnachtsgeld kann in Einzelfällen gekürzt oder gestrichen werden. Bei einem tarifgebundenen Unternehmen muss sich die Möglichkeit der Kürzung oder Streichung allerdings ausdrücklich aus dem Tarifvertrag ergeben. Bei einer Betriebsvereinbarung muss diese ebenfalls festgelegt sein. Andernfalls muss eine neue Betriebsvereinbarung aufgesetzt werden, welche die alte Regelung ersetzt. Handelt es sich um einen individuell vereinbarten Arbeitsvertrag, so kann das Weihnachtsgeld nur gekürzt oder gestrichen werden, sofern dieses mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen wird.

Anders sieht es bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus, die wegen längerer Krankheit oder Elternzeit ausfallen oder das Unternehmen aufgrund einer Kündigung verlassen. In solch einem Fall unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten der Sonderzahlung: Hat das Weihnachtsgeld einen Entgeltcharakter und gilt als 13. bzw. 14. Monatsgehalt, so muss dieses beispielsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung nur anteilig ausgezahlt werden. Gilt es hingegen als Belohnung der Betriebstreue, so muss es nicht ausgezahlt werden.

Weihnachtsgeld bei Kurzarbeit

Das Weihnachtsgeld darf während der Kurzarbeit nicht pauschal gekürzt oder gestrichen werden. Die Möglichkeit einer Kürzung oder Streichung hängt von Ihrem Tarifvertrag, Ihrer Betriebsvereinbarung oder Ihrem individuellen verhandelten Arbeitsvertrag ab. Gleiches gilt übrigens für das Urlaubsgeld bei Kurzarbeit.

Kurz und knapp: Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers, die gesetzlich nicht verpflichtend ist. Ob Sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, wie hoch die Zahlung ausfällt und wann diese gekürzt oder gestrichen werden darf, sollte in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. in Ihrer Betriebsvereinbarung ausdrücklich festgehalten werden. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sollten Sie daher auf mögliche Sonderregelungen achten und mögliche Unstimmigkeiten unmittelbar ansprechen.

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2024-01-18 Sobald die Weihnachtszeit näher rückt, steigt bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Vorfreude auf die alljährliche Sonderzahlung. Genau genommen bekommt laut einer Umfrage rund jeder zweite Beschäftigte in Deutschland Weihnachtsgeld. Doch wer bestimmt eigentlich, wann und wie viel Weihnachtsgeld einem zusteht? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu diesem Thema. Das Wichtigste in Kürze Weihnachtsgeld: […]

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