Unsicherer junger Mann in einer Bibliothek

Wer arbeitslos nach der Ausbildung wird, ist häufig demotiviert und fühlt sich nicht selten von seinem Ausbildungsbetrieb im Stich gelassen. Es kann jedoch vielerlei Gründe haben, warum ein Betrieb Sie nicht übernommen hat. Das muss auch gar nicht viel mit Ihrer Leistung zu tun gehabt haben. Eine neue Stelle finden Sie mit Hilfe der Arbeitsagenturen oft schon in wenigen Monaten. In der Zwischenzeit können Sie auch als ehemaliger Auszubildender bereits Arbeitslosengeld I erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Als Arbeitsloser nach der Ausbildung haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie während der Ausbildung lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
  • Melden Sie sich umgehend bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit arbeitslos und beantragen Sie dort gleich das Arbeitslosengeld.
  • Das Arbeitslosengeld I (ALG I) berechnet sich auf Grundlage des Nettogehalts während der Ausbildung. Liegt es zu niedrig, können Sie zusätzlich Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen.
  • Der Anspruch auf ALG II hängt von der Lebenssituation ab. Die gesamte Bedarfsgemeinschaft wird dabei zur Berechnung herangezogen.
  • Die Jobvermittler der Arbeitsagentur helfen Ihnen dabei schnell einen Job zu finden. Befolgen Sie die Mitwirkungspflichten und zeigen Sie Eigeninitiative.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ausbildung

Wer arbeitslos nach der Ausbildung wird, hat grundsätzlich ein Anrecht auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, in die er eingezahlt hat. Das gilt allerdings nur, wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Dazu zählt auch eine vergütete Ausbildung. Eine rein schulische Ausbildung ermöglicht hingegen nicht den Bezug von Arbeitslosengeld I. Welche Bedingungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld erfüllt sein müssen und wie die Bezugszeiträume geregelt sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Werden Sie nach der abgeschlossenen Ausbildung arbeitslos, erhalten Sie sofort das Arbeitslosengeld I. Haben Sie die Ausbildung abgebrochen oder aufgrund von eigenem Verschulden abbrechen müssen, besteht nur dann Anspruch auf ALG I, wenn Sie lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Allerdings müssen Sie mit einer Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen.

Bürgergeld statt Hartz IV

Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab. Mit Einführung des Bürgergeldes haben Sie während der Teilnahme an einer Umschulung oder Externenprüfung Anspruch auf ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ pro Monat. Lesen Sie unsere Bürgergeld-Themenseite, um mehr über die Neuerungen zu erfahren.

Ausbildungszeiten und Anrechnungszeiträume

Arbeitslos nach der Ausbildung ist derjenige, der weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet, aber dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ergibt sich aber nur, wenn in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Allerdings werden bestimmte Ersatzzeiten angerechnet. Dazu zählen:

  • Wehrdienst oder Jugend- und Bundesfreiwilligendienst
  • Mutterschaft und Kindererziehung
  • Krankengeldbezug

Es ist also möglich, auch bei kürzeren Ausbildungszeiten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben. Zum Beispiel dann, wenn vor oder während der Ausbildung eine Elternzeit vorlag.

Arbeitslos nach Ausbildung: So werden ALG I und ALG II berechnet

Wenn Sie nach der Ausbildung arbeitslos sind, kommen zunächst einmal finanzielle Sorgen auf. Denn als Auszubildender verdienen Sie in der Regel zu wenig, um sich Rücklagen aufzubauen. Sie brauchen sofort Hilfe, die Sie auch erhalten.

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach der Ausbildung bekommen Sie rund 60 Prozent des letzten Nettogehaltes monatlich ausbezahlt. Die Dauer des Bezugszeitraums kommt auf den Zeitraum der vorherigen Beschäftigung an. Der maximale Bezugszeitraum beträgt bei Personen unter 55 Jahren zwölf Monate – vorausgesetzt, Sie haben mindestens 24 Monate versicherungspflichtig vorher gearbeitet.

Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, weil beispielsweise die Ausbildung nach kurzer Zeit abgebrochen wurde, so können Sie Arbeitslosengeld II, auch „Hartz IV“ genannt, beantragen. Hier ist der vormalige Verdienst unerheblich. Sie erhalten den Regelsatz, der ab dem Jahr 2020 432 Euro im Monat beträgt, plus Kosten für Unterkunft und Heizung. Beachten Sie aber, dass bei der Bedarfsermittlung die anderen Mitglieder Ihres Haushalts berücksichtigt werden. Bei arbeitslos gewordenen Auszubildenden, die noch zu Hause wohnen, müssen zunächst die Eltern für ihr Kind aufkommen.

Expertentipp

War ihr Ausbildungsgehalt so gering, dass sich daraus ein sehr niedriges Arbeitslosengeld I ergibt, dann können Sie zusätzlich Arbeitslosengeld II beantragen. Dann erhalten Sie die Differenz aus dem ALG I und dem Regelsatz des ALG II. Je nach persönlicher Situation kommt auch zusätzliches Wohngeld in Betracht.

Arbeitslos melden nach Ausbildung: Das müssen Sie beachten

Sie werden nach der Ausbildung arbeitslos und wissen das bereits lange vorher? Dann sollten Sie sich drei Monate vor dem Ende der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Mehr dazu hier. Die Jobvermittler können dann bereits nach passenden Stellen für Sie suchen und so möglicherweise den Zeitraum ohne Job so klein wie möglich halten.

Spätestens am Tag nach dem Ende der Ausbildung müssen Sie sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Tun Sie das unbedingt auch dann, wenn Sie die Ausbildung auf eigene Faust abgebrochen haben. Zwar werden Sie vermutlich für eine Sperrzeit von drei Monaten keine Leistung beziehen, allerdings entbindet Sie das nicht von der Pflicht sich arbeitslos zu melden.

So beantragen Sie Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

Das Arbeitslosengeld können Sie erst beantragen, wenn Sie nach der Ausbildung tatsächlich arbeitslos geworden sind. Das sollten Sie dann auch schleunigst tun – bestenfalls am ersten Tag ohne Beschäftigung. Denn nur bei Bezug von Leistungen sind Sie auch krankenversichert. Es sei denn, Sie sind noch bei Ihren Eltern familienversichert. Prüfen Sie auf jeden Fall Ihren Versicherungsstatus, denn in Deutschland herrscht Versicherungspflicht für alle Bürger. Hier erfahren Sie mehr zum Thema „arbeitslos und Krankenversicherung“.

Ihr Arbeitslosengeld beantragen Sie persönlich bei der Dienststelle der Agentur für Arbeit. Die richtige Adresse finden Sie mithilfe der Suchfunktion. Sie können den Antrag auf Arbeitslosengeld aber bereits online ausfüllen, wenn Sie über ein registriertes Konto bei der Arbeitsagentur verfügen. Das spart Zeit und unnötige Wege.

Als arbeitslos gelten Sie auch dann, wenn Sie weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Allerdings wird das erhaltene Einkommen teilweise vom Arbeitslosengeld abgezogen. Vom Verdienst werden Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten sowie pauschal 165 Euro Freibetrag abgezogen. Der übrige Rest wird direkt vom Arbeitslosengeld I abgezogen.

Nach Ausbildung arbeitslos: Kein Grund zur Panik

Wenn Sie nach Ihrer Ausbildung arbeitslos geworden sind, ist das kein Grund zur Panik. Junge Fachkräfte gelten als besonders gut vermittelbar. Oft findet sich bereits eine Anschlussstelle kurz nach dem Ende der Ausbildung. Auch Weiterbildungen machen für frisch Ausgebildete oft Sinn, damit diese Ihre Fähigkeiten noch erweitern können. Allerdings sollten Sie stets Eigeninitiative zeigen. Suchen Sie selbständig nach offenen Stellen und schreiben Sie Bewerbungen. Dann finden Sie bald eine Anstellung, die zu Ihnen passt.

Kurz und knapp: Arbeitslos nach Ausbildung

Auch wenn Sie nach der Ausbildung arbeitslos werden, haben Sie Anrecht auf die Leistungen der Arbeitsagenturen. Dazu zählen Vermittlungsbemühungen sowie Arbeitslosengeld I und/oder II. Melden Sie sich pünktlich arbeitsuchend oder arbeitslos, um mögliche Sperrfristen zu umgehen. Beantragen Sie zudem zeitnah ALG I, wenn Sie mehr als zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Sollte gegebenenfalls die Leistung des ALG I nicht ausreichen, beantragen Sie ALG II als Aufstocker.

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2024-03-26 Wer arbeitslos nach der Ausbildung wird, ist häufig demotiviert und fühlt sich nicht selten von seinem Ausbildungsbetrieb im Stich gelassen. Es kann jedoch vielerlei Gründe haben, warum ein Betrieb Sie nicht übernommen hat. Das muss auch gar nicht viel mit Ihrer Leistung zu tun gehabt haben. Eine neue Stelle finden Sie mit Hilfe der Arbeitsagenturen […]

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