Sofern Sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden, die zu einem Ausbildungsberuf führt, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Chance, eine attraktive Weiterbildungsprämie zu erhalten. Der finale Betrag Ihrer Prämie setzt sich wie folgt zusammen:
Ergänzende Hinweise zur Weiterbildungsprämie:
¹ Voraussetzung für die Weiterbildungsprämie ist sowohl das Angebot einer Zwischenprüfung als auch einer Abschlussprüfung. Bei gestreckten Abschlussprüfungen wird das Bestehen des ersten Prüfungsteils gezählt. Das Angebot einer Zwischenprüfung obliegt der zuständigen Kammer in Ihrer Region.
² Dies gilt auch bei Bestehen einer Externenprüfung.
Als staatlich anerkannter Bildungsträger bietet Ihnen COMCAVE zahlreiche Umschulungen und Externenprüfungen, die Sie optimal für den Arbeitsmarkt qualifizieren. Mit dem anerkannten IHK-Abschluss können Sie beruflich neue Wege gehen.
Wichtige Fragen schnell beantwortet
Was ist die Weiterbildungsprämie?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie dabei, sich mit einem anerkannten Berufsabschluss zu qualifizieren. Für eine erfolgreiche Umschulung hat das BMAS daher eine Weiterbildungsprämie von insgesamt 2.500 Euro auf den Weg gebracht. Ob Sie die Prämie erhalten können, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitsvermittler der lokalen Agentur für Arbeit.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie können diese 2.500 Euro erhalten, wenn Sie eine Umschulung (abschlussbezogene Weiterbildung) absolvieren oder Ihre Umschulung ab dem 1. August 2016 begonnen hat bzw. bis spätestens zum 31. Dezember 2021 beginnt
Wann erhalte ich die Prämie?
Wie erhalte ich die Prämie?
Legen Sie der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter den Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung bzw. der Abschlussprüfung vor, zum Beispiel eine Zeugniskopie.
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