Kursdetails
Kursstarttermine
Unterrichtsform
Abschlussart
Kursinhalte
Betriebliche Praxisphase
Voraussetzungen
Kursbewertung
Förderung und Finanzierung
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Kursbeschreibung
Nach Ihrer bestandenen Externenprüfung zur Fachkraft Lagerlogistik sind Sie auf alle anfallenden Tätigkeiten vorbereitet. Dazu gehören in erster Linie die Annahme und Kontrolle von Gütern sowie deren Transport und sachgerechte Lagerung. Doch das ist noch nicht alles: Als geschulte Fachkraft wirken Sie auch bei wichtigen logistischen Prozessen mit und sind somit verantwortlich für die stetige Weiterentwicklung und Optimierung. Weitere Aufgaben sind zum Beispiel das Erstellen von Lieferscheinen, Zollerklärungen und Tourenplänen, die Erarbeitung von Angebotsvergleichen sowie das Bestellen von neuen Waren.
Unser Kurs ist exakt auf Ihre Externenprüfung bei der IHK abgestimmt und legt Ihnen somit alle wichtigen und prüfungsrelevanten Inhalte nahe. Im Folgenden sehen Sie, auf welche Tätigkeitsbereiche Sie konkret vorbereitet werden:
Die Themenschwerpunkte für die Externenprüfung zum Fachlageristen und zur Fachkraft für Lagerlogistik sind auf den ersten Blick zwar sehr ähnlich, dennoch unterscheiden sich diese in einigen wichtigen Punkten. Als Fachkraft für Lagerlogistik fallen noch mehr tägliche Aufgaben an, wie etwa die Tourenplanung, die Güterbeschaffung oder auch die logistische Prozessoptimierung. Somit übernehmen Sie als Fachkraft für Lagerlogistik mehr kaufmännische Tätigkeiten.
Falls Sie an einer Externenprüfung zur Fachkraft für Lagerlogistik interessiert sind, benötigen Sie keinen bestimmten Abschluss, sondern eine mehrjährige Berufserfahrung in diesem Bereich. Das bedeutet, dass Sie mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit an Berufserfahrung mitbringen müssen, um für die Externenprüfung zugelassen zu werden.
Unser Kurs, der Sie auf die Externenprüfung Fachkraft Lagerlogistik vorbereitet, ist nach AZAV zugelassen und somit bis zu 100 Prozent förderbar. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Möglichkeit haben, einen sogenannten Bildungsgutschein vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit zu erhalten, der die Kosten komplett übernimmt. Weitere Fördermöglichkeiten bieten Ihnen der Europäische Sozialfonds, der Rentenversicherungsträger sowie das Berufsförderungswerk.
Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitslose können von einem Rechtsanspruch auf eine Förderung profitieren, um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. So heißt es in § 81, Absatz 2 des SGB III beispielsweise: „Der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer […] voraussichtlich erfolgreich an der Maßnahme teilnehmen werden und mit dem angestrebten Beruf ihre Beschäftigungschancen verbessern.“