Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) qualifizieren Unternehmen Mitarbeitende gezielt für Engpassrollen – planbar neben dem Job und je nach Voraussetzungen bis zu 100% förderfähig. Profitieren Sie von Zuschüssen zu Kurs- und Lohnkosten, weniger Recruiting- und Einarbeitungsaufwand und gesicherter Produktivität dank berufsbegleitender Organisation (ca. 7,5 Zeitstunden pro Woche, ortsunabhängig ohne Präsenzpflicht). Auf Wunsch erstellen wir auch ein individualisiertes Angebot ohne Förderung – für Unternehmen sowie für Privatpersonen als Selbstzahler.
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Wir unterbreiten Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Unternehmen (B2B) und Privatpersonen (B2C) – sowohl im Kontext des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) und des Qualifizierungsgeldes als auch ohne Förderung und individuell kalkuliert.
„Es gibt drei gute Gründe, die Belegschaft zu qualifizieren:
Den Fachkräftemangel, die schlechtlaufende Konjunktur und die Künstliche Intelligenz als Haupttreiber des Strukturwandels.“
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Ihre Vorteile durch das Qualifizierungschancengesetz
Kompetenzen fördern und zukunftsfähige Arbeitsplätze sichern
Häufig gestellte Fragen
Für wen ist das Angebot gedacht?
Für Unternehmen (B2B), die Mitarbeitende gezielt qualifizieren möchten, und für Privatpersonen (B2C), die ihre Kompetenzen ausbauen wollen – förderfähig über Qualifizierungschancengesetz (QCG) bzw. Qualifizierungsgeld oder ohne Förderung als Selbstzahler.
Kann ich auch ohne Förderung teilnehmen (Selbstzahler)?
Ja. Wir erstellen sowohl für Unternehmen (B2B) als auch für Privatpersonen (B2C) gerne ein individuelles Angebot ohne Förderweg – abgestimmt auf Ziel, Dauer und Zeitmodell.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, ist ein Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und gibt Beschäftigten die Möglichkeit, an geförderten Weiterbildungen teilzunehmen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die aufgrund der Digitalisierung und des sich wandelnden Arbeitsmarktes zunehmend von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Das QCG ist zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten und hat das bisherige Programm „Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit“ (WeGebAU) abgelöst. Seit dem 01. April 2024 gibt es Neuerungen beim QCG, wie etwa höhere Leistungen und einen erleichterten Zugang.
Welche Voraussetzungen gelten für die QCG Förderung?
Generell können alle Betriebe, unabhängig von Größe oder Branche, eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes erhalten. Allerdings gilt es bei einer QCG Förderung einige Voraussetzungen zu beachten:
Wer bekommt das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungschancengesetz ist jedoch nicht zu verwechseln mit der Förderung im Rahmen des Qualifizierungsgeldes. Während das Qualifizierungschancengesetz die Lohnkosten sowie die Weiterbildungskosten vollständig übernehmen kann, bietet das Qualifizierungsgeld Unternehmen eine Bezuschussung der Lohnkosten von bis zu 67%.
Das Qualifizierungsgeld kann von Unternehmen beantragt werden, wenn den Beschäftigten durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und eine geförderte Weiterbildung es ermöglicht, eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu erhalten. Erfahren Sie auf unserer ausführlichen Seite alles Wichtige rund um das Qualifizierungsgeld.
Wie kann ich einen Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz stellen?
So gelangen Sie Schritt für Schritt zur QCG Förderung:
Bei einem Qualifizierungschancengesetz Antrag ist außerdem Folgendes zu beachten:
Wichtig: Es können sowohl individuelle Weiterbildungen für einzelne Mitarbeitende als auch Gruppenmaßnahmen für mehrere Mitarbeitende gefördert werden.
Welche Qualifizierungen können gefördert werden?
Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können zum Beispiel Berufsabschlüsse gefördert werden – etwa in Form einer Externenprüfung – sowie Weiterbildungen bzw. Anpassungsqualifizierungen, die mehr als 120 Zeitstunden bzw. 160 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um einen staatlich anerkannten Bildungsträger wie COMCAVE handelt, der nach AZAV zugelassen ist. Werfen Sie jetzt einen Blick in unsere förderbaren Kurse – gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Bildungsangebot. Wenn eine Förderung nicht möglich ist, erstellen wir Ihnen alternativ ein Selbstzahler-Angebot.
Welche Qualifizierungen eignen sich für Unternehmen (B2B)?
Wir konzipieren Qualifizierungen entlang Ihres Bedarfs – zum Beispiel für Engpassrollen, neue Aufgabenprofile oder Transformationsthemen. Sie erhalten von uns in einer persönlichen Beratung einen Vorschlag zu Inhalten, Umfang, Zeitmodell und Ablauf – passend zu Teamgröße und Zielsetzung.
Welche Optionen gibt es für Privatpersonen (B2C)?
Für Privatpersonen erstellen wir einen individuellen Lernpfad, je nach angestrebtem Job, Vorkenntnissen und Zeitbudget. Auf Wunsch berücksichtigen wir auch, ob eine Förderung grundsätzlich denkbar ist – oder wir planen direkt als Selbstzahler.
Wie läuft der Unterricht für Beschäftigte ab?
Der Unterricht ist arbeitsbegleitend strukturiert: Pro Woche finden zwei dozentengeleitete Live-Termine mit jeweils 3 Unterrichtseinheiten (UE) statt, jeweils ergänzt um 1 UE begleitete Übungen (optional). Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten. Zusätzlich gibt es 2 flexible Unterrichtseinheiten pro Woche, die frei in den Arbeitskalender eingeplant werden können. So ergibt sich ein Wochenumfang von 10 UE (7,5 Zeitstunden) – vollständig online und ohne Präsenzpflicht.
Hier ein Beispiel von unserem Work & Learn Balance Modell:
Die Tage und Uhrzeiten können je nach Kurs variieren – auf Wunsch bieten wir unternehmensspezifische, flexible Modelle an.
Wie hoch ist die Förderung durch das QCG?
Die genaue Höhe der Förderung – sowohl für das Lohnentgelt als auch für die Qualifizierung – hängt bei einer Weiterbildung, auch Anpassungsqualifizierung genannt, von der Größe des Betriebs ab. Aktuell gelten folgende Staffelungen (Stand: Juli 2025):
*Ausnahme: Für Beschäftigte, die älter sind als 45 Jahre oder eine Schwerbehinderung haben, liegt die Förderung auch bei dieser Betriebsgröße bei 100%.
Bei einer abschlussorientierten Qualifizierung (z. B. Externenprüfung, Teilqualifizierung oder Umschulung) hingegen werden bei allen Betrieben – unabhängig von der Betriebsgröße – 100% der Weiterbildungskosten übernommen. Auch der Arbeitsentgeltzuschuss liegt bei 100%.

Gut zu wissen: Bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags kann die Förderung um 5% erhöht werden.
Welche Vorteile hat das Qualifizierungschancengesetz?
Die Agentur für Arbeit übernimmt auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die anfallenden Weiterbildungskosten bis zu 100% und erstattet dem Arbeitgeber zudem bis zu 75% der Lohnkosten. Damit profitieren sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende: Neu erworbene Kompetenzen fördern zum einen die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation, zum anderen bleiben Unternehmen mit qualifizierten Fachkräften wettbewerbs- und zukunftsfähig – eine klare Win-Win-Situation.
Haben Beschäftigte durch das QCG ein Recht auf geförderte Weiterbildung?
Sofern es nicht vertraglich geregelt ist, haben Beschäftigte gegenüber dem Unternehmen keinen rechtlichen Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung. Durch das Qualifizierungschancengesetz besteht jedoch ein Anspruch auf eine kostenlose Beratung bei der Agentur für Arbeit, um sich zu den individuellen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten beraten lassen. Auch wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen des QCG.
Jörg Schemionek
Key Account Manager
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Unser QCG-Experte Jörg Schemionek unterstützt Sie dabei, passgenaue Weiterbildungen für Ihre Mitarbeitenden zu identifizieren – vollständig förderfähig nach dem Qualifizierungschancengesetz. So investieren Sie gezielt in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Ihre persönliche Beratung zur QCG Förderung
Für Unternehmen (B2B) und Privatpersonen (B2C)
Die Arbeitswelt verändert sich rasant: Digitalisierung, KI und der demografische Wandel erhöhen den Qualifizierungsdruck – Weiterbildung wird damit zur strategischen Notwendigkeit. Förderprogramme wie das Qualifizierungschancengesetz (QCG) und das Qualifizierungsgeld sollen Unternehmen dabei unterstützen, Beschäftigte gezielt weiterzuentwickeln, Transformation zu begleiten und Fachkräfte zu sichern.
Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.
Quelle: arbeitsagentur.de
Für Unternehmen (B2B): Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Qualifizierungsplan – passend zu Engpassrollen, Skill-Gaps und Ihrem Zeitfenster. Je nach Voraussetzungen können Weiterbildungskosten ganz oder anteilig übernommen werden. Außerdem sind – abhängig vom Einzelfall und der Unternehmensgröße – Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich.
Für Privatpersonen (B2C): Wenn Sie sich unabhängig von einer Förderung weiterqualifizieren möchten, erstellen wir Ihnen ein individuell kalkuliertes Selbstzahler-Angebot – abgestimmt auf Ziel, Vorkenntnisse, Zeitbudget und gewünschte Nachweise.
Mit Erfahrung in der Qualifizierung von Beschäftigten und modernen Lernformaten sorgen wir dafür, dass Weiterbildung planbar, praxisnah und zielgerichtet umgesetzt wird.
Eine Weiterbildung bei COMCAVE bringt viele Vorteile mit sich:
Unsere Weiterbildungen erfüllen alle Bedingungen, um nach dem QCG gefördert zu werden:
Das Qualifizierungschancengesetz spielt eine wichtige Rolle, welches Unternehmen als eine wichtige Ressource betrachten sollten. Es bietet finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen, die sowohl den Mitarbeitenden als auch den Unternehmen zugutekommen. Eine intensivere Nutzung dieser Förderungen ermöglicht eine effektivere Anpassung an neue Technologien und Marktanforderungen und stärkt gleichzeitig die Mitarbeiterbindung.
Quelle: lohnundgehalt-magazin.de, Michael Vorderstraße, Vorsitzender der Geschäftsführung bei der ComCave College GmbH (Interview hier zum Nachlesen: S. 36-38)
Gut zu wissen
Für die Antragsstellung bei der Arbeitsagentur sollten Sie die Teilnehmerdaten inklusive Gehaltsangaben sowie das Ziel der Weiterbildung angeben. Zudem sollten Sie die Kursbeschreibung inkl. Nachweis der AZAV-Zulassung bereithalten und bereits den geplanten Zeitraum für die Weiterbildung nennen. Viel Erfolg!
Um eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes zu beantragen, sollten Sie wie folgt vorgehen:
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