Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU) ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Damit unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten: Qualifikationen und Kompetenzen sollen regelmäßig erweitert und Mitarbeiterbindungen sowie Mitarbeiterentwicklungen gestärkt werden. In der Folge wird so die Fachkräftebasis und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Wandel gestärkt.

Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.

Quelle: arbeitsagentur.de, März 2024

Bereits im vergangenen Jahr stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung zu. Damit wird die bisherige Weiterbildungsförderung von Beschäftigten seit dem 01. April um das Qualifizierungsgeld ergänzt. Durch diese Neuerung soll es noch mehr Fördermöglichkeiten für Unternehmen und ihre Beschäftigten geben, denen aufgrund des strukturellen Wandels ein Arbeitsplatzverlust droht.

3 Gründe für eine geförderte Weiterbildung

Mit neuen Kompetenzen zum zukunftssicheren Arbeitsplatz

  • Top Bildungsexperte: Mit COMCAVE setzen Sie auf hochwertige Weiterbildungen von einem der führenden Bildungsanbieter in Deutschland mit über 20 Jahren Erfahrung.
  • Win-Win: Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende profitieren, da zum einen die Mitarbeiterzufriedenheit steigt, zum anderen kann das Unternehmen zukunftsorientiert agieren und bleibt langfristig wettbewerbsfähig.
  • Moderne Lernformen: Um unseren Teilnehmenden maximale Flexibilität zu gewährleisten, bieten wir die Möglichkeit, online und in Teilzeit am dozentengeleiteten Unterricht teilzunehmen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, ist ein Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und gibt Beschäftigten die Möglichkeit, an geförderten Weiterbildungen teilzunehmen. Das QCG ist zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten und hat das bisherige Programm „Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit“ (WeGebAU) abgelöst.

Was bringt das Qualifizierungschancengesetz?

Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die aufgrund der Digitalisierung und des sich wandelnden Arbeitsmarktes zunehmend von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Welche Vorteile hat das Qualifizierungschancengesetz?

Die Agentur für Arbeit übernimmt auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die anfallenden Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber zudem bis zu 100% der Lohnkosten. Damit profitieren sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende: Neu erworbene Kompetenzen fördern zum einen die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation, zum anderen bleiben Unternehmen mit qualifizierten Fachkräften wettbewerbs- und zukunftsfähig.

Welche Qualifizierungen können gefördert werden?

Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können zum Beispiel Berufsabschlüsse gefördert werden – etwa in Form einer Externenprüfung oder Teilqualifikation – sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern, die mehr als 120 Zeitstunden umfassen. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um einen staatlich anerkannten Bildungsträger wie COMCAVE handelt, der nach AZAV zugelassen ist.

Wie hoch ist die Förderung durch das QCG?

Die genaue Höhe der Förderung – sowohl für das Lohnentgelt als auch für die Weiterbildung – hängt von der Größe des Unternehmens sowie von der Art der Weiterbildung ab. Aktuell gelten folgende Staffelungen (Stand: März 2024):

  • Weniger als 10 Beschäftigte: Übernahme von bis zu 75% der Lohnfortzahlungskosten sowie bis zu 100% der Weiterbildungskosten.
  • 10 bis 250 Beschäftigte: Übernahme von bis zu 50% der Lohnfortzahlungskosten sowie bis zu 50% der Weiterbildungskosten.
  • 251 bis 2.500 Beschäftigte: Übernahme von bis zu 25% der Lohnfortzahlungskosten sowie bis zu 25% der Weiterbildungskosten.
  • Mehr als als 2.500 Beschäftigte: Übernahme von bis zu 25% der Lohnfortzahlungskosten sowie bis zu 15% der Weiterbildungskosten.

Haben Beschäftigte durch das QCG ein Recht auf geförderte Weiterbildung?

Sofern es nicht vertraglich geregelt ist, haben Beschäftigte gegenüber dem Unternehmen keinen rechtlichen Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung. Durch das Qualifizierungschancengesetz besteht jedoch ein Anspruch auf eine Beratung bei der Agentur für Arbeit, um sich zu den individuellen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten beraten lassen.

Wer bekommt das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld kann von Unternehmen beantragt werden, wenn den Beschäftigten durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und eine geförderte Weiterbildung es ermöglicht, eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu erhalten.

Das Qualifizierungsgeld ist jedoch nicht zu verwechseln mit der Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes. Während das Qualifizierungsgeld Unternehmen eine Bezuschussung der Lohnkosten von bis zu 67% bietet, kann das Qualifizierungschancengesetz die Lohnkosten sowie die Weiterbildungskosten sogar vollständig übernehmen. Erfahren Sie auf unserer ausführlichen Seite alles Wichtige rund um das Qualifizierungsgeld.

Welche Weiterbildung passt zu mir?

Welche Weiterbildung am besten zu Ihnen passt, hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten Fragen sind zum Beispiel:

  • In welchem Bereich waren Sie bisher tätig?
  • Wohin soll Ihre Weiterbildung Sie führen?
  • Welche Zertifikate benötigen Sie, um Ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern?

Wir von COMCAVE unterstützen Sie gerne dabei, eine für Sie passgenaue, geförderte Weiterbildung zu finden. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir gemeinsam mit Ihnen sämtliche Optionen klären und Ihnen alle Informationen anschaulich vermitteln.

Bildungswege für neue berufliche Perspektiven

Weiterbildung

Bringen Sie Ihr fachliches Wissen auf den neuesten Stand. Mit der richtigen Expertise und anerkannten Zertifikaten profitieren Sie von 100% besseren Jobchancen.

Umschulung

Einen neuen Beruf erlernen und anschließend mit dem anerkannten IHK-Abschluss erfolgreich durchstarten? Eine Umschulung macht’s möglich.

Externenprüfung

Sie haben einige Jahre in Ihrem Berufsfeld gearbeitet, aber keine abgeschlossene Ausbildung? Holen Sie den fehlenden Abschluss in nur acht Monaten nach.

Seminar

Seien Sie Ihrer Konkurrenz am Arbeitsmarkt einen großen Schritt voraus – ein Seminar macht Sie zur Expertin bzw. zum Experten in Ihrer Branche.

Weiterbildung für zukunftsfähige Berufe

Lernen verändern. Leben gestalten. Nur mit COMCAVE.

Das Qualifizierungschancengesetz bringt viele Vorteile für Unternehmer und Beschäftigte. Die Digitalisierung, Globalisierung und demografische Faktoren verändern die Art, wie wir arbeiten und damit auch die Anforderungen an die Beschäftigten. Dafür braucht es Weiterbildungen mit einem anerkannten Abschluss. Mit unserem umfangreichen Kursangebot werden auch Ihre Beschäftigten für zukunftsfähige Berufe qualifiziert.

Dank der Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz können die Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100% übernommen werden. Die genaue Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Betriebsgröße, vom gewählten Bildungsweg und dem angestrebten Abschluss.

Unsere Weiterbildungen für Unternehmen und Beschäftigte

Mit über 20 Jahren Erfahrung, besten Kontakten in die Unternehmen und modernen digitalen Methoden sorgen wir dafür, dass berufliche Weiterbildung sich auszahlt – und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genau die Fähigkeiten entwickeln, die Unternehmen in Zukunft benötigen.

Eine Weiterbildung bei COMCAVE bringt viele Vorteile mit sich:

Unsere Weiterbildungen erfüllen alle Bedingungen, um nach dem QCG gefördert zu werden:

Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz

Die folgende Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung für Unternehmen nach dem Qualifizierungschancengesetz. Welche Förderung für Ihr Unternehmen individuell möglich ist, erfahren Sie von Ihrer persönlichen Beraterin bzw. Ihrem persönlichen Berater bei der Agentur für Arbeit.

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