Das Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU) ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Damit unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten: Qualifikationen und Kompetenzen sollen regelmäßig erweitert und Mitarbeiterbindungen sowie Mitarbeiterentwicklungen gestärkt werden. In der Folge wird so die Fachkräftebasis und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Wandel gestärkt.
Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.
Quelle: arbeitsagentur.de, März 2024
Bereits im vergangenen Jahr stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung zu. Damit wird die bisherige Weiterbildungsförderung von Beschäftigten seit dem 01. April um das Qualifizierungsgeld ergänzt. Durch diese Neuerung soll es noch mehr Fördermöglichkeiten für Unternehmen und ihre Beschäftigten geben, denen aufgrund des strukturellen Wandels ein Arbeitsplatzverlust droht.
3 Gründe für eine geförderte Weiterbildung
Mit neuen Kompetenzen zum zukunftssicheren Arbeitsplatz
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, ist ein Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und gibt Beschäftigten die Möglichkeit, an geförderten Weiterbildungen teilzunehmen. Das QCG ist zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten und hat das bisherige Programm „Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit“ (WeGebAU) abgelöst.
Was bringt das Qualifizierungschancengesetz?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die aufgrund der Digitalisierung und des sich wandelnden Arbeitsmarktes zunehmend von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Welche Vorteile hat das Qualifizierungschancengesetz?
Die Agentur für Arbeit übernimmt auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die anfallenden Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber zudem bis zu 100% der Lohnkosten. Damit profitieren sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende: Neu erworbene Kompetenzen fördern zum einen die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation, zum anderen bleiben Unternehmen mit qualifizierten Fachkräften wettbewerbs- und zukunftsfähig.
Welche Qualifizierungen können gefördert werden?
Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können zum Beispiel Berufsabschlüsse gefördert werden – etwa in Form einer Externenprüfung oder Teilqualifikation – sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern, die mehr als 120 Zeitstunden umfassen. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um einen staatlich anerkannten Bildungsträger wie COMCAVE handelt, der nach AZAV zugelassen ist.
Wie hoch ist die Förderung durch das QCG?
Die genaue Höhe der Förderung – sowohl für das Lohnentgelt als auch für die Weiterbildung – hängt von der Größe des Unternehmens sowie von der Art der Weiterbildung ab. Aktuell gelten folgende Staffelungen (Stand: März 2024):
Haben Beschäftigte durch das QCG ein Recht auf geförderte Weiterbildung?
Sofern es nicht vertraglich geregelt ist, haben Beschäftigte gegenüber dem Unternehmen keinen rechtlichen Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung. Durch das Qualifizierungschancengesetz besteht jedoch ein Anspruch auf eine Beratung bei der Agentur für Arbeit, um sich zu den individuellen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten beraten lassen.
Wer bekommt das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld kann von Unternehmen beantragt werden, wenn den Beschäftigten durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und eine geförderte Weiterbildung es ermöglicht, eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu erhalten.
Das Qualifizierungsgeld ist jedoch nicht zu verwechseln mit der Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes. Während das Qualifizierungsgeld Unternehmen eine Bezuschussung der Lohnkosten von bis zu 67% bietet, kann das Qualifizierungschancengesetz die Lohnkosten sowie die Weiterbildungskosten sogar vollständig übernehmen. Erfahren Sie auf unserer ausführlichen Seite alles Wichtige rund um das Qualifizierungsgeld.
Welche Weiterbildung passt zu mir?
Welche Weiterbildung am besten zu Ihnen passt, hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten Fragen sind zum Beispiel:
Wir von COMCAVE unterstützen Sie gerne dabei, eine für Sie passgenaue, geförderte Weiterbildung zu finden. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir gemeinsam mit Ihnen sämtliche Optionen klären und Ihnen alle Informationen anschaulich vermitteln.
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Das Qualifizierungschancengesetz bringt viele Vorteile für Unternehmer und Beschäftigte. Die Digitalisierung, Globalisierung und demografische Faktoren verändern die Art, wie wir arbeiten und damit auch die Anforderungen an die Beschäftigten. Dafür braucht es Weiterbildungen mit einem anerkannten Abschluss. Mit unserem umfangreichen Kursangebot werden auch Ihre Beschäftigten für zukunftsfähige Berufe qualifiziert.
Dank der Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz können die Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100% übernommen werden. Die genaue Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Betriebsgröße, vom gewählten Bildungsweg und dem angestrebten Abschluss.
Mit über 20 Jahren Erfahrung, besten Kontakten in die Unternehmen und modernen digitalen Methoden sorgen wir dafür, dass berufliche Weiterbildung sich auszahlt – und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genau die Fähigkeiten entwickeln, die Unternehmen in Zukunft benötigen.
Eine Weiterbildung bei COMCAVE bringt viele Vorteile mit sich:
Unsere Weiterbildungen erfüllen alle Bedingungen, um nach dem QCG gefördert zu werden:
Die folgende Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung für Unternehmen nach dem Qualifizierungschancengesetz. Welche Förderung für Ihr Unternehmen individuell möglich ist, erfahren Sie von Ihrer persönlichen Beraterin bzw. Ihrem persönlichen Berater bei der Agentur für Arbeit.
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