Qualifizierungschancengesetz: Wie Unternehmen und Arbeitnehmende vom QCG profitieren

Das Qualifizierungschancengesetz (kurz: QCG) ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Es unterstützt Unternehmen dabei, ihre Beschäftigten fit für den digitalen Wandel und neue Marktanforderungen zu machen – mit staatlich geförderten Weiterbildungen. Seit der Aktualisierung im April 2024 gelten neue Förderkonditionen: Die Zuschüsse sind deutlich attraktiver geworden – für Unternehmen sowie für Mitarbeitende.

Jetzt abspielen

Mit Klick auf den Button aktivieren Sie den Videoplayer und akzeptieren die Datenschutzerklärung.

Ihre Vorteile durch das Qualifizierungschancengesetz

Kompetenzen fördern und zukunftsfähige Arbeitsplätze sichern

Grafik mit Angaben zur Höhe der QCG Förderung für Beschäftigte und Unternehmen
  • Kostenersparnis: Mit Hilfe der QCG Förderung können Kosten erheblich eingespart werden. Die Agentur für Arbeit übernimmt – abhängig von der Unternehmensgröße – bis zu 100% der Weiterbildungskosten und bis zu 75% des Arbeitsentgelts.
  • Win-Win: Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende profitieren. Zum einen steigt die Motivation und Mitarbeiterzufriedenheit, zum anderen kann das Unternehmen zukunftsorientiert agieren und bleibt langfristig wettbewerbsfähig.
  • Anspruch auf Beratung: Mit COMCAVE setzen Sie auf hochwertige Weiterbildungen von einem der führenden Bildungsanbieter mit über 20 Jahren Erfahrung. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche und unverbindliche Beratung.
Grafik mit Angaben zur Höhe der QCG Förderung für Beschäftigte und Unternehmen

Häufig gestellte Fragen zum QCG

Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, ist ein Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und gibt Beschäftigten die Möglichkeit, an geförderten Weiterbildungen teilzunehmen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die aufgrund der Digitalisierung und des sich wandelnden Arbeitsmarktes zunehmend von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Das QCG ist zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten und hat das bisherige Programm „Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit“ (WeGebAU) abgelöst. Seit dem 01. April 2024 gibt es Neuerungen beim QCG, wie etwa höhere Leistungen und einen erleichterten Zugang.

Welche Voraussetzungen gelten für die QCG Förderung?

Generell können alle Betriebe, unabhängig von Größe oder Branche, eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes erhalten. Allerdings gilt es bei einer QCG Förderung einige Voraussetzungen zu beachten:

  • Beschäftigungsverhältnis: Die Mitarbeitenden müssen sozialversicherungspflichtig angestellt sein – Selbstständige oder Minijobber erhalten keine Förderung. Ebenso ausgeschlossen sind Beschäftigte in Kurzarbeit oder bereits gekündigte Mitarbeitende.
  • Ziel der Weiterbildung: Die ausgewählte Qualifizierung muss auf die Anpassung an den Strukturwandel oder den digitalen Wandel abzielen (z. B. neue Technologien, Prozesse oder Marktanforderungen).
  • Zertifizierte Weiterbildung: Die berufliche Weiterbildung darf nicht eigenverantwortlich und intern im Betrieb durchgeführt werden, sondern muss von einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger wie COMCAVE durchgeführt werden. Zudem muss diese 120 Unterrichtsstunden umfassen.
  • Beratung durch die Arbeitsagentur: Vor Antragsstellung ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit verpflichtend – hier wird auch geprüft, ob seitens Arbeitgeber sowie seitens Arbeitnehmer alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Wie kann ich einen Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz stellen?

So gelangen Sie Schritt für Schritt zur QCG Förderung:

  1. Passende Weiterbildung finden – lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten.
  2. Beratungstermin mit der Agentur für Arbeit vereinbaren – wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung.
  3. Förderantrag bei der Agentur für Arbeit stellen – nach Bewilligung kann die Weiterbildung starten.

Bei einem Qualifizierungschancengesetz Antrag ist außerdem Folgendes zu beachten:

  • Teilnehmerdaten und Ziel der Weiterbildung
  • Kursbeschreibung inkl. Nachweis der AZAV-Zulassung
  • Geplanter Zeitraum für die Weiterbildung
  • Gehaltsangaben (für Lohnkostenzuschuss)
  • Ggf. Unternehmensvorstellung (bei Gruppenmaßnahme)

Wichtig: Es können sowohl individuelle Weiterbildungen für einzelne Mitarbeitende als auch Gruppenmaßnahmen für mehrere Mitarbeitende gefördert werden.

Welche Qualifizierungen können gefördert werden?

Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können zum Beispiel Berufsabschlüsse gefördert werden – etwa in Form einer Externenprüfung, Teilqualifizierung oder Umschulung – sowie Weiterbildungen bzw. Anpassungsqualifizierungen, die mehr als 120 Zeitstunden umfassen. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um einen staatlich anerkannten Bildungsträger wie COMCAVE handelt, der nach AZAV zugelassen ist. Werfen Sie jetzt einen Blick in unser Weiterbildungsangebot mit über 700 Kursen:

Wie hoch ist die Förderung durch das QCG?

Die genaue Höhe der Förderung – sowohl für das Lohnentgelt als auch für die Qualifizierung – hängt bei einer Weiterbildung, auch Anpassungsqualifizierung genannt, von der Größe des Betriebs ab. Aktuell gelten folgende Staffelungen (Stand: Juli 2025):

  • 1 bis 49 Beschäftigte: 100% Übernahme der Weiterbildungskosten sowie bis zu 75% Arbeitsentgeltzuschuss.
  • 50 bis 499 Beschäftigte: 50% Übernahme der Weiterbildungskosten sowie bis zu 50% Arbeitsentgeltzuschuss.*
  • Ab 500 Beschäftigte: 25% Übernahme der Weiterbildungskosten sowie bis zu 25% Arbeitsentgeltzuschuss.

*Ausnahme: Für Beschäftigte, die älter sind als 45 Jahre oder eine Schwerbehinderung haben, liegt die Förderung auch bei dieser Betriebsgröße bei 100%.

Bei einer abschlussorientierten Qualifizierung (z. B. Externenprüfung, Teilqualifizierung oder Umschulung) hingegen werden bei allen Betrieben – unabhängig von der Betriebsgröße – 100% der Weiterbildungskosten übernommen. Auch der Arbeitsentgeltzuschuss liegt bei 100%.

Gut zu wissen: Bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags kann die Förderung um 5% erhöht werden.

Welche Vorteile hat das Qualifizierungschancengesetz?

Die Agentur für Arbeit übernimmt auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die anfallenden Weiterbildungskosten bis zu 100% und erstattet dem Arbeitgeber zudem bis zu 75% der Lohnkosten. Damit profitieren sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende: Neu erworbene Kompetenzen fördern zum einen die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation, zum anderen bleiben Unternehmen mit qualifizierten Fachkräften wettbewerbs- und zukunftsfähig – eine klare Win-Win-Situation.

Haben Beschäftigte durch das QCG ein Recht auf geförderte Weiterbildung?

Sofern es nicht vertraglich geregelt ist, haben Beschäftigte gegenüber dem Unternehmen keinen rechtlichen Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung. Durch das Qualifizierungschancengesetz besteht jedoch ein Anspruch auf eine kostenlose Beratung bei der Agentur für Arbeit, um sich zu den individuellen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten beraten lassen. Auch wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen des QCG.

Wer bekommt das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungschancengesetz ist jedoch nicht zu verwechseln mit der Förderung im Rahmen des Qualifizierungsgeldes. Während das Qualifizierungschancengesetz die Lohnkosten sowie die Weiterbildungskosten vollständig übernehmen kann, bietet das Qualifizierungsgeld Unternehmen eine Bezuschussung der Lohnkosten von bis zu 67%.

Das Qualifizierungsgeld kann von Unternehmen beantragt werden, wenn den Beschäftigten durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und eine geförderte Weiterbildung es ermöglicht, eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu erhalten. Erfahren Sie auf unserer ausführlichen Seite alles Wichtige rund um das Qualifizierungsgeld.

Jörg Schemionek

Key Account Manager

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Unser QCG-Experte Jörg Schemionek unterstützt Sie dabei, passgenaue Weiterbildungen für Ihre Mitarbeitenden zu identifizieren – vollständig förderfähig nach dem Qualifizierungschancengesetz. So investieren Sie gezielt in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Ihre persönliche Beratung zur QCG Förderung

Montag - Freitag 8 - 22 Uhr
Samstag 9 - 15 Uhr

0231 / 9979009439Jetzt anrufen

Montag - Freitag 8 - 22 Uhr
Samstag 9 - 15 Uhr

Jetzt kontaktieren
0231 / 9979009439Jetzt kontaktieren

Weiterbildung mit QCG Förderung

Für mehr zukunftsfähige Berufe

Das Qualifizierungschancengesetz bringt viele Vorteile für Unternehmer und Beschäftigte. Digitale Technologien, Künstliche Intelligenz, Globalisierung und der demografische Wandel verändern die Art, wie wir arbeiten und damit auch die Anforderungen an die Beschäftigten – berufliche Weiterbildung wird dadurch zur unternehmerischen Notwendigkeit. Mit unserem umfangreichen Kursangebot werden auch Ihre Beschäftigten für zukunftsfähige Berufe qualifiziert.

Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.

Quelle: arbeitsagentur.de, August 2025

Dank der Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz können die Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100% übernommen werden. Die genaue Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Betriebsgröße, vom gewählten Bildungsweg und dem angestrebten Abschluss.

Unsere Weiterbildungen für Unternehmen und Beschäftigte

Mit über 20 Jahren Erfahrung, besten Kontakten in die Unternehmen und modernen digitalen Methoden sorgen wir dafür, dass berufliche Weiterbildung sich auszahlt – und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genau die Fähigkeiten entwickeln, die Unternehmen in Zukunft benötigen.

Eine Weiterbildung bei COMCAVE bringt viele Vorteile mit sich:

Unsere Weiterbildungen erfüllen alle Bedingungen, um nach dem QCG gefördert zu werden:

Gut zu wissen

Für die Antragsstellung bei der Arbeitsagentur sollten Sie die Teilnehmerdaten inklusive Gehaltsangaben sowie das Ziel der Weiterbildung angeben. Zudem sollten Sie die Kursbeschreibung inkl. Nachweis der AZAV-Zulassung bereithalten und bereits den geplanten Zeitraum für die Weiterbildung nennen. Viel Erfolg!

Qualifizierungschancengesetz Antrag: So einfach geht's

Um eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes zu beantragen, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Passende Weiterbildung finden – lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten.
  2. Beratungstermin mit der Agentur für Arbeit vereinbaren – wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung.
  3. Förderantrag bei der Agentur für Arbeit stellen – nach Bewilligung kann die Weiterbildung starten.

Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt beraten lassen