(ab 01. Juli 2026: Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Grundsicherungsgeld“)
Seit Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV. Viele Menschen suchen weiterhin unter „Bürgergeld“ nach Infos – gleichzeitig spricht die Politik und Verwaltung zunehmend von der „neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Ab 01. Juli 2026 wird das System reformiert und das Bürgergeld im Zuge dessen als „Grundsicherungsgeld“ bezeichnet
Für Arbeitssuchende bleibt besonders wichtig: Qualifizierung lohnt sich. Wer an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmt – etwa an einer Umschulung oder Externenprüfung mit IHK-Abschluss – kann zusätzlich 150€ Weiterbildungsgeld pro Monat erhalten (anrechnungsfrei) und bei bestandenen Prüfungen sogar eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen es gibt, worauf Sie beim Antrag achten sollten und wie Sie mit einem anerkannten Abschluss Ihre Jobchancen deutlich verbessern.
Bürgergeld Reform: Neue Grundsicherung ab 01. Juli 2026
Zum 01. Juli 2026 startet die Umstellung auf die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (künftig auch „Grundsicherungsgeld“ genannt). Das Gesetz tritt schrittweise in Kraft und bringt unter anderem Änderungen bei Mitwirkungspflichten und bei Regelungen rund um Karenzzeit, Vermögen und Unterkunft. Wir halten Sie auf dem Laufenden und aktualisieren unsere Beiträge fortlaufend.
Alles Wichtige rund um das Thema Bürgergeld (Grundsicherungsgeld)
Viele Menschen suchen nach Antworten zum Thema Bürgergeld, künftig wird hier von der neuen Grundsicherung bzw. Grundsicherungsgeld gesprochen. Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu Leistungen und möglichen Förderungen bei einer beruflichen Weiterbildung.
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Die Regelsätze bleiben auch 2026 unverändert. Alleinstehende erhalten 563€ im Monat, Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft 506€ pro Person und Kinder je nach Alter 357-471€. Das sind die aktuellen Regelsätze auf einen Blick:
Wer hat Anspruch auf die neue Grundsicherung?
Anspruch auf Bürgergeld bzw. die neue Grundsicherung haben alle Menschen in Deutschland, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Demnach erhalten Sie die Grundsicherung, wenn Sie zum Beispiel arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Zudem können auch Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, das Grundsicherungsgeld erhalten, sofern sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Übrigens: Es gibt die Möglichkeit, Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld für einen Monat zu beantragen – etwa, wenn Sie hohe Ausgaben für das Heizen haben.
Wie kann ich Bürgergeld bzw. die neue Grundsicherung beantragen?
Die künftige neue Grundsicherung können Sie weiterhin sowohl im Jobcenter als auch bequem online beantragen. Damit geprüft werden kann, ob und in welcher Höhe Ihnen Grundsicherungsgeld zusteht, benötigt das Jobcenter von Ihnen einen vollständig ausgefüllten Antrag, Anlagen und Nachweise. Halten Sie hierzu am besten ein gültiges Ausweisdokument sowie aktuelle Unterlagen zu etwaigen Einkommen und Miete bereit.
Gut zu wissen: Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie wurden mittlerweile die Kunden-Apps BA-mobil sowie die Jobcenter App ins Leben gerufen, sodass Sie die wichtigsten Nachrichten, Termine sowie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags bequem per App einsehen können (Quelle: arbeitsagentur.de)
Ausführliche Informationen zu Ihrem Antrag finden Sie in unserem Magazinartikel „Bürgergeld beantragen: Das sollten Sie jetzt wissen“.
Heißt das Bürgergeld ab Juli 2026 wirklich anders?
Ja, mit der Bürgergeld Reform gibt es ab dem 01. Juli 2026 eine neue Bezeichnung – künftig wird von einer neuen Grundsicherung bzw. dem Grundsicherungsgeld gesprochen. Die Anlaufstelle für die Beantragung von Grundsicherungsgeld bleibt das Jobcenter.
Was ist Weiterbildungsgeld?
Das monatliche Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ erhalten alle Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld Empfängerinnen und Empfänger, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Sofern Sie also eine Umschulung oder Externenprüfung absolvieren, stehen Ihnen jeden Monat 150€ extra zu.
Übrigens: Neben dem Weiterbildungsgeld gibt es auch noch eine einmalige Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€ für eine erfolgreich abgeschlossene IHK-Prüfung.
Wie ist das mit Karenzzeit und Schonvermögen – und was gilt ab Juli 2026?
Seit 01. Juli 2026 gilt in der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld): Die Karenzzeit beim Vermögen entfällt. Das bedeutet, dass das Vermögen von Beginn an geprüft wird – geschützt bleibt nur das Schonvermögen innerhalb der neuen, altersabhängigen Freibeträge:
Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung (Miete) bleibt eine Karenzzeit von 12 Monaten grundsätzlich bestehen, allerdings werden die Wohnkosten bereits in dieser Karenzzeit gedeckelt: Anerkannt werden maximal 1,5× der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Für die Deckelung gibt es eine Härtefallregelung, die insbesondere Bedarfsgemeinschaften mit Kindern schützen soll.
Wie hoch ist der Zuverdienst beim Bürgergeld?
Ein Zuverdienst von bis zu 100€ pro Monat nicht mehr angerechnet, sodass Sie etwa bei Bezug von Bürgergeld (künftig Grundsicherungsgeld) und einem Minijob den vollständigen hinzuverdienten Betrag behalten dürfen. Ab 100€ Zuverdienst folgende Staffelungen:
Für Alleinerziehende gibt es eine Sonderregelung: Der anrechnungsfreie Beitrag von 10% gilt hier für einen Zuverdienst zwischen 1.000 und 1.500€. Außerdem wird das Mutterschaftsgeld künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Das Bürgergeld: Wo sind die Unterschiede zu Hartz IV?
Mit dem Bürgergeld-Gesetz profitieren Sie in erster Linie von höheren Regelsätzen. Denn einer der Hauptkritikpunkte an Hartz IV war, dass der Regelsatz nicht ausreichen würde, um die monatlichen Ausgaben zu decken. Der Regelsatz für Alleinstehende lag bei Hartz IV bei 449€ pro Monat, mit der Einführung des Bürgergeldes liegt dieser mittlerweile bei 563€ im Monat.
Darüber hinaus gibt es unter anderem auch Neuerungen bei der Übernahme von Miet- und Heizkosten, bei den möglichen Kürzungen des Regelsatzes sowie bei der Vermögensgrenze. Die folgende Tabelle verdeutlicht Ihnen die wichtigsten Unterschiede von Hartz IV zu Bürgergeld:
| Hartz IV | Bürgergeld |
| Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende lag zuletzt bei 449€ pro Monat, für eheliche oder nichteheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft bei 404€. | Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende liegt bei 563€ pro Monat. Eheliche oder nichteheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft erhalten nun 506€. |
| Die Miet- und Heizkosten wurden in angemessener Höhe übernommen. Allerdings gab es eine Höchstgrenze. | Die Miet- und Heizkosten werden ebenfalls übernommen – mit dem Unterschied, dass es im ersten Jahr keine Höchstgrenze gibt. |
| Der Hartz IV Regelsatz hat sich bisher an den durchschnittlichen Preis- und Lohnentwicklungen des Vorjahres orientiert, sodass es erst ein Jahr später mehr Geld gab. | Der Bürgergeld Regelsatz orientiert sich an der bevorstehenden Inflationsrate, sodass Sie bereits im laufenden Jahr von Anpassungen profitieren können. |
| Es gab sogenannte Mitwirkungspflichten (z. B. regelmäßige Termine beim Jobcenter). Bei Nichteinhaltung der Pflichten kam es zu Kürzungen – im schlimmsten Fall wurden Leistungen vollständig gestrichen. | Als Bürgergeld Empfängerin oder Empfänger müssen Sie ebenfalls Ihren Pflichten nachkommen. Jedoch können ab sofort nur noch maximal 30% des monatlichen Regelsatzes gestrichen werden. |
| Die Vermögensgrenze lag je nach Alter bei maximal 10.050€. Wurde diese Grenze überschritten, so musste das Vermögen zunächst verbraucht werden, bevor Hartz IV gezahlt wurde. | Ab sofort gibt es eine Karenzzeit für Vermögen. Die Vermögensgrenze liegt in den ersten 12 Monaten bei maximal 40.000€. Selbst genutztes Wohneigentum (z. B. eine Eigentumswohnung) bleibt dabei unberücksichtigt. Im zweiten Jahr sind es maximal 15.000€ Schonvermögen pro Person. |
| Die Größe einer Wohnung durfte nicht überschritten werden. Pro Person wurden bis zu 50qm genehmigt, für zwei Personen waren es maximal 60qm. Die Mietobergrenze hat sich an der jeweiligen Region orientiert. | Die Wohnfläche und Mietobergrenze gibt es auch beim Bürgergeld, allerdings gibt es auch hier eine Karenzzeit von einem Jahr. Sofern Ihre bisherige Wohnung also zu groß oder zu teuer ist, haben Sie bis zu 12 Monate Zeit, um etwas Neues zu finden. |
| Um mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachzuholen, wurde bisher ein Zeitraum von zwei Jahren bewilligt. | Ab sofort können Sie Ihren Berufsabschluss auch innerhalb von drei Jahren nachholen. Damit sollen etwa Alleinerziehende, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind, besser unterstützt werden. |
Eines der wichtigsten Ziele des neuen Bürgergeldes sei es laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Menschen besser zu qualifizieren und langfristig in Arbeit zu bringen. Bei Hartz hingegen lag das vorrangige Ziel darin, arbeitslose Menschen schnell in einen neuen Job zu vermitteln. Entscheiden Sie sich also für eine berufliche Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger wie COMCAVE, so verbessern Sie nicht nur Ihre Jobchancen, sondern können auch von attraktiven Sonderzahlungen profitieren.
„Der Arbeitsmarkt ist nicht mehr derselbe wie 2005, als die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt wurde: Heute werden händeringend gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte gesucht. Deswegen wird mit dem Bürgergeld auch die berufliche Weiterbildung stärker gefördert.“
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Als zertifizierter Bildungsträger geben wir Tag für Tag unser Bestes, damit Sie beruflich erfolgreich Fuß fassen können. Diese Gründe sprechen für eine berufliche Weiterbildung: