Seit der Einführung des Bürgergeldes gehört Hartz IV, auch bekannt als Arbeitslosengeld II (kurz ALG II) der Vergangenheit an. Einer der größten Vorteile von Bürgergeld? Eine berufliche Qualifizierung wird mit zusätzlichen Zahlungen belohnt. Für die Teilnahme an einer Externenprüfung oder Umschulung erhalten Sie etwa 150€ Weiterbildungsgeld extra pro Monat. Und das ist längst noch nicht alles.
Wir erklären Ihnen, welche wichtigen Neuerungen das Bürgergeld mit sich bringt und inwiefern Sie gleich doppelt von einer beruflichen Externenprüfung oder Umschulung mit IHK-Abschluss profitieren können.
Alles Wichtige rund um das Thema Bürgergeld
Wie viel Bürgergeld steht mir zu? Und habe ich eigentlich Anspruch auf Weiterbildungsgeld? Werfen Sie einen Blick in unsere FAQ, um eine Antwort auf diese und weitere wichtige Fragen rund um das Thema Bürgergeld und Weiterbildung zu bekommen.
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Der Bürgergeld Regelsatz für eine alleinstehende bzw. alleinerziehende Person liegt aktuell bei 563€ im Monat, Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten 506€ pro Person. Das sind die aktuellen Regelsätze auf einen Blick:
Gut zu wissen: Die Regelsätze werden im neuen Jahr nicht angehoben und bleiben damit gleich hoch wie im Jahr 2024. Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Bürgergeld Nullrunde 2025.
Gibt es den Bürgergeld-Bonus noch?
Der monatliche Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75€ wurde im Rahmen des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes der Bundesregierung bereits zum 01. April 2024 eingestellt. Die Bonuszahlung wurde Arbeitssuchenden ausgezahlt, die an einer mindestens achtwöchigen Weiterbildung teilgenommen haben. Das Weiterbildungsgeld für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen, wie etwa eine Externenprüfung oder Umschulung, bleibt hingegen erhalten.
Was ist Weiterbildungsgeld?
Das monatliche Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ erhalten alle Bürgergeld Empfängerinnen und Empfänger, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Sofern Sie also eine Umschulung oder Externenprüfung absolvieren, stehen Ihnen jeden Monat 150€ extra zu.
Übrigens: Neben dem Weiterbildungsgeld gibt es auch noch eine einmalige Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€ für eine erfolgreich abgeschlossene IHK-Prüfung.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Anspruch auf Bürgergeld haben alle Menschen in Deutschland, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Demnach erhalten Sie Bürgergeld, wenn Sie zum Beispiel arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Zudem können auch Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, Bürgergeld erhalten, sofern sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
In der Regel gilt: Wer zuvor Anspruch auf Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II (ALG II) hatte, hat auch Anspruch auf Bürgergeld.
Übrigens: Es gibt die Möglichkeit, Bürgergeld für einen Monat zu beantragen – etwa, wenn Sie hohe Ausgaben für das Heizen haben.
Wie kann ich Bürgergeld beantragen?
Das Bürgergeld können Sie sowohl im Jobcenter als auch bequem online beantragen. Damit geprüft werden kann, ob und in welcher Höhe Ihnen Bürgergeld zusteht, benötigt das Jobcenter von Ihnen einen vollständig ausgefüllten Antrag, Anlagen und Nachweise. Halten Sie hierzu am besten ein gültiges Ausweisdokument sowie aktuelle Unterlagen zu etwaigen Einkommen und Miete bereit.
Gut zu wissen: Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie wurde kürzlich die neue Bürgergeld-App "BA-mobil" ins Leben gerufen, sodass Sie die wichtigsten Nachrichten, Termine sowie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags bequem per App einsehen können (Quelle: arbeitsagentur.de)
Ausführliche Informationen zu Ihrem Antrag finden Sie in unserem Magazinartikel „Bürgergeld beantragen: Das sollten Sie jetzt wissen“.
Gibt es beim Bürgergeld Schonvermögen?
Seit Einführung des Bürgergeldes gibt es eine Änderung beim Schonvermögen. Während Sie bisher – abgesehen von gewissen Freibeträgen – zunächst Ihr Vermögen verwerten mussten, bevor Sie Hartz IV beantragen konnten, gibt es nun eine Karenzzeit von 12 Monaten. Durch diese neue Regelung dürfen Sie im ersten Jahr nach Ihrem Bürgergeld Antrag ein Vermögen von bis zu 40.000€ haben, jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft darf bis zu 15.000€ Schonvermögen haben. Im zweiten Jahr sind es maximal 15.000€ Schonvermögen pro Person. Für 2025 wurden bisher keine Änderungen bestätigt.
Wie hoch ist der Zuverdienst beim Bürgergeld?
Ein Zuverdienst von bis zu 100€ pro Monat wird ab sofort nicht mehr angerechnet, sodass Sie etwa bei Bezug von Bürgergeld und einem Minijob den vollständigen hinzuverdienten Betrag behalten dürfen. Ab 100€ Zuverdienst gibt es seit dem 01. Juli 2023 zudem neue Staffelungen:
Für Alleinerziehende gibt es eine Sonderregelung: Der anrechnungsfreie Beitrag von 10% gilt hier für einen Zuverdienst zwischen 1.000 und 1.500€. Außerdem wird das Mutterschaftsgeld künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Gibt es einen Zuschuss zur Miete?
Die Kosten für Ihre Unterkunft werden beim Bürgergeld im ersten Jahr vollständig übernommen (Karenzzeit) – dazu gehören die Miet- und Nebenkosten. Haben Sie jedoch bereits zuvor Hartz IV oder ALG II bezogen und wurden in diesem Rahmen nur bestimmte Kosten übernommen, so bleibt diese Regelung bestehen. Die Karenzzeit von 12 Monaten gilt nur bei neuen Bürgergeld Anträgen. Nach Ablauf der Karenzzeit kann es sein, dass Sie umziehen oder ein Zimmer untervermieten müssen, sofern die Wohnung etwa zu teuer ist. Welche Miet- und Nebenkosten in Ihrem Fall angemessen sind, erfahren Sie beim zuständigen Jobcenter.
Gibt es einen Heizkosten-Zuschuss?
Die Heizkosten werden grundsätzlich in angemessener Höhe übernommen. In diesem Fall gibt es keine Karenzzeit von 12 Monaten.
Das neue Bürgergeld: Wo sind die Unterschiede zu Hartz IV?
Mit dem neuen Bürgergeld-Gesetz profitieren Sie in erster Linie von höheren Regelsätzen. Denn einer der Hauptkritikpunkte an Hartz IV war, dass der Regelsatz nicht ausreichen würde, um die monatlichen Ausgaben zu decken. Der Regelsatz für Alleinstehende lag bei Hartz IV bei 449€ pro Monat, mit der Einführung des Bürgergeldes liegt dieser ab sofort bei 502€. Mit der Bürgergeld Erhöhung Anfang des Jahres ist der Betrag sogar auf 563€ gestiegen.
Darüber hinaus gibt es unter anderem auch Neuerungen bei der Übernahme von Miet- und Heizkosten, bei den möglichen Kürzungen des Regelsatzes sowie bei der Vermögensgrenze. Die folgende Tabelle verdeutlicht Ihnen die wichtigsten Unterschiede von Hartz IV zu Bürgergeld:
Hartz IV | Bürgergeld |
Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende lag zuletzt bei 449€ pro Monat, für eheliche oder nichteheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft bei 404€. | Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende liegt bei 563€ pro Monat. Eheliche oder nichteheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft erhalten nun 506€. |
Die Miet- und Heizkosten wurden in angemessener Höhe übernommen. Allerdings gab es eine Höchstgrenze. | Die Miet- und Heizkosten werden ebenfalls übernommen – mit dem Unterschied, dass es im ersten Jahr keine Höchstgrenze gibt. |
Der Hartz IV Regelsatz hat sich bisher an den durchschnittlichen Preis- und Lohnentwicklungen des Vorjahres orientiert, sodass es erst ein Jahr später mehr Geld gab. | Der Bürgergeld Regelsatz orientiert sich an der bevorstehenden Inflationsrate, sodass Sie bereits im laufenden Jahr von Anpassungen profitieren können. |
Es gab sogenannte Mitwirkungspflichten (z. B. regelmäßige Termine beim Jobcenter). Bei Nichteinhaltung der Pflichten kam es zu Kürzungen – im schlimmsten Fall wurden Leistungen vollständig gestrichen. | Als Bürgergeld Empfängerin oder Empfänger müssen Sie ebenfalls Ihren Pflichten nachkommen. Jedoch können ab sofort nur noch maximal 30% des monatlichen Regelsatzes gestrichen werden. |
Die Vermögensgrenze lag je nach Alter bei maximal 10.050€. Wurde diese Grenze überschritten, so musste das Vermögen zunächst verbraucht werden, bevor Hartz IV gezahlt wurde. | Ab sofort gibt es eine Karenzzeit für Vermögen. Die Vermögensgrenze liegt in den ersten 12 Monaten bei maximal 40.000€. Selbst genutztes Wohneigentum (z. B. eine Eigentumswohnung) bleibt dabei unberücksichtigt. Im zweiten Jahr sind es maximal 15.000€ Schonvermögen pro Person. |
Die Größe einer Wohnung durfte nicht überschritten werden. Pro Person wurden bis zu 50qm genehmigt, für zwei Personen waren es maximal 60qm. Die Mietobergrenze hat sich an der jeweiligen Region orientiert. | Die Wohnfläche und Mietobergrenze gibt es auch beim Bürgergeld, allerdings gibt es auch hier eine Karenzzeit von einem Jahr. Sofern Ihre bisherige Wohnung also zu groß oder zu teuer ist, haben Sie bis zu 12 Monate Zeit, um etwas Neues zu finden. |
Um mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachzuholen, wurde bisher ein Zeitraum von zwei Jahren bewilligt. | Ab sofort können Sie Ihren Berufsabschluss auch innerhalb von drei Jahren nachholen. Damit sollen etwa Alleinerziehende, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind, besser unterstützt werden. |
Eines der wichtigsten Ziele des neuen Bürgergeldes sei es laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Menschen besser zu qualifizieren und langfristig in Arbeit zu bringen. Bei Hartz hingegen lag das vorrangige Ziel darin, arbeitslose Menschen schnell in einen neuen Job zu vermitteln. Entscheiden Sie sich also für eine berufliche Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger wie COMCAVE, so verbessern Sie nicht nur Ihre Jobchancen, sondern können bald auch von attraktiven Sonderzahlungen profitieren.
„Der Arbeitsmarkt ist nicht mehr derselbe wie 2005, als die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt wurde: Heute werden händeringend gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte gesucht. Deswegen wird mit dem Bürgergeld auch die berufliche Weiterbildung stärker gefördert.“
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Als zertifizierter Bildungsträger geben wir Tag für Tag unser Bestes, damit Sie beruflich erfolgreich Fuß fassen können. Diese Gründe sprechen für eine berufliche Weiterbildung: