Mann genießt Urlaub am Swimmingpool und Palmen

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Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind deutschlandweit noch immer mehr als 400.000 Betriebe in Kurzarbeit (Stand: April 2021). Mit Blick auf den bevorstehenden Sommerurlaub sorgen sich viele betroffene Arbeitnehmer nun sowohl um ihr Urlaubsgeld als auch um ihr Urlaubsentgelt. In diesem Artikel verraten wir Ihnen, wie es sich mit dem Urlaubsgeld bei Kurzarbeit verhält und warum die Urlaubsvergütung vonseiten Ihres Arbeitgebers nicht pauschal gekürzt werden darf.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, welche im Vergleich zum Urlaubsentgelt als freiwillige Leistung des Arbeitgebers gilt und gesetzlich nicht verpflichtend ist.
  • Ein Anspruch auf Urlaubsgeld ergibt sich, sofern Sie die zusätzliche Zahlung in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag vereinbart haben.
  • Laut dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) darf während der Kurzarbeit zwar der Urlaubsanspruch, jedoch nicht die Urlaubsvergütung pauschal gekürzt werden.

Urlaubsanspruch, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld bei Kurzarbeit: Was sollte ich jetzt wissen?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind von Kurzarbeit hart getroffen: Während das Unternehmen versucht, mithilfe von Kurzarbeit den Wegfall von Arbeitsplätzen abzuwenden, müssen die Mitarbeiter mit finanziellen Einbußen rechnen. Doch ist das Urlaubsgeld ebenfalls von Kurzarbeit betroffen? Und wie wird der Urlaub bei Kurzarbeit bezahlt? Diese und einige weitere Fragen beschäftigen immer mehr Menschen, die sich mit der näher rückenden Urlaubssaison auf ihre wohlverdiente Auszeit freuen.

Ihr persönlicher Ratgeber

Sie möchten sich ausführlich über das Thema Kurzarbeit informieren? In unserem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die erforderlichen Voraussetzungen, die Dauer von Kurzarbeitergeld (KUG) sowie über Ihre beruflichen Möglichkeiten während der Kurzarbeit.

Urlaubsgeld vs. Urlaubsentgelt

Zunächst gilt es grundsätzlich zwischen dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt zu unterscheiden. Das Urlaubsgeld wird zusätzlich zum Entgelt gezahlt und ist eine sogenannte Sonderzahlung, welche als freiwillige Leistung des Arbeitgebers angesehen wird. Das Urlaubsentgelt hingegen ist für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend und bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen der letzten dreizehn Wochen. Eine pauschale Kürzung des Urlaubsentgeltes wegen Kurzarbeit würde laut dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gegen das EU-Recht verstoßen.

Was passiert mit meinem Urlaub während der Kurzarbeit?

Ähnlich wie beim Urlaubsentgelt gibt es auch für den Urlaubsanspruch eine gesetzliche Regelung: Gemäß §1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die gesetzliche Mindestdauer liegt bei einer 5-Tage Woche bei 20 Urlaubstagen pro Kalenderjahr. Sofern jedoch eine kürzere Arbeitswoche vereinbart ist, wird auch der Urlaubsanspruch gekürzt. Diese Regelung hat zur Folge, dass der Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit ebenfalls entsprechend gekürzt werden darf.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf mein Urlaubsgeld aus?

Das Urlaubsgeld ist eine über das Urlaubsentgelt hinausgehende Zahlung, die im Voraus durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag vereinbart wird. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, so kann das Urlaubsgeld bei Kurzarbeit vollständig gestrichen werden, da Sie keinen gesetzlich festgelegten Anspruch darauf haben.

Schon gewusst?

Eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) aus dem Jahr 2020 hat ergeben, dass rund 71 Prozent aller Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen Urlaubsgeld erhalten. Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag profitieren deutlich seltener von dieser Einmalzahlung – hier sind es gerade mal 34 Prozent.

Haben Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine Urlaubsgeldzahlung vereinbart, so sollte Ihr Urlaubsgeld bei Kurzarbeit unberührt bleiben. Der Grund dafür ist, dass der Bezugspunkt des Kurzarbeitergeldes (KUG) immer der jeweilige Monat ist und durch die Einbeziehung von Einmalzahlungen zufällige Ergebnisse erzielt würden. Gleiches gilt übrigens für das Weihnachtsgeld.

Bei Tarifverträgen kann es hingegen dazu kommen, dass Ihr Urlaubsgeldanspruch durch Tarifvertragsparteien für einen gewissen Zeitraum herabgesetzt oder gar gestrichen wird. In einem solchen Fall haben Sie leider keinerlei Mitspracherecht.

Expertentipp

Sie haben kein Urlaubsgeld erhalten, obwohl Ihr Anspruch vertraglich festgelegt ist? Berücksichtigen Sie unbedingt die Verfallsfristen, die in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag im Kleingedruckten geschrieben stehen. In der Regel müssen Sie Ihren Anspruch innerhalb von drei Monaten geltend machen, damit dieser nicht verfällt.

Kurz und knapp: Urlaubsgeld bei Kurzarbeit

Die Urlaubsvergütung – bestehend aus Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld – darf während der Kurzarbeit nicht pauschal gekürzt werden. Ausschlaggebend ist, ob Sie die Urlaubsgeldzahlung im Rahmen eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Arbeitsvertrages vereinbart haben. Beim Jahresurlaub sieht es anders aus: Dieser darf bei Kurzarbeit anteilig und entsprechend der Arbeitszeit laut Gerichtshof der Europäischen Union gekürzt werden. Doch sei es mit oder ohne Urlaubsgeld: Genießen Sie Ihre wohlverdiente Auszeit!

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2024-08-06 Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind deutschlandweit noch immer mehr als 400.000 Betriebe in Kurzarbeit (Stand: April 2021). Mit Blick auf den bevorstehenden Sommerurlaub sorgen sich viele betroffene Arbeitnehmer nun sowohl um ihr Urlaubsgeld als auch um ihr Urlaubsentgelt. In diesem Artikel verraten wir Ihnen, wie es sich mit dem Urlaubsgeld bei Kurzarbeit […]

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