Bildungsurlaub: Wem steht die entspannte Weiterbildung zu?

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Mit dem Bildungsurlaubsgesetz erhalten Arbeitnehmer in den jeweiligen Bundesländern gesetzlichen Anspruch auf mehrere Tage bezahlten Urlaub zur beruflichen Fortbildung. Dieser Anspruch gilt unabhängig und zusätzlich zum Erholungsurlaub. Eine Verrechnung der Tage ist nicht erlaubt.
Schon gewusst?
Definition laut Gabler Wirtschaftslexikon:
„Urlaub, der einem Arbeitnehmer zu Bildungszwecken für eine bestimmte Dauer während der Arbeitszeit (z. T. bei Zahlung angemessener finanzieller Leistungen) gewährt wird. Bildungsurlaub soll der Berufsbildung auf allen Stufen, der allgemeinen und politischen Bildung und der gewerkschaftlichen Bildung dienen.“
Das Bildungsurlaubsgesetz wird von den einzelnen Bundesländern verabschiedet. Einige Bundesländer wie Bayern oder Thüringen haben bisher noch kein Gesetz zum Bildungsurlaub erarbeitet. Sie wohnen und arbeiten in zwei unterschiedlichen Bundesländern? Dann ist die Gesetzgebung des Arbeitsortes entscheidend. Eine Auswahlmöglichkeit haben Sie nicht.
Die nachfolgende Tabelle soll die wichtigsten Unterschiede zum Bildungsurlaub zwischen den Bundesländern verdeutlichen.
Bundesland | Dauer der Freistellung | Frist für die Antragsstellung | Anerkannte Bildungsarten |
Berlin | Bis 25 Jahre 10 Tage pro Jahr, danach 10 Tage pro 2 Jahre | 6 Wochen | beruflich, politisch |
Brandenburg | 10 Tage pro 2 Jahre | 6 Wochen | beruflich, politisch, allgemein, kulturell |
Bremen | 10 Tage pro 2 Jahre | 4 Wochen | beruflich, politisch, allgemein |
Hamburg | 10 Tage pro 2 Jahre | 6 Wochen | beruflich, politisch und Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten |
Hessen | 5 Tage pro Jahr | 6 Wochen | beruflich, politisch und Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten |
Sachsen-Anhalt | 5 Tage pro Jahr | 6 Wochen | beruflich |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 Tage pro Jahr | 6 Wochen | beruflich, politisch und Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten |
Niedersachsen | 5 Tage pro Jahr | 4 Wochen | beruflich, politisch, allgemein, kulturell |
Nordrhein-Westfalen | 5 Tage pro Jahr | 6 Wochen | beruflich, politisch |
Rheinland-Pfalz | 10 Tage pro 2 Jahre | 6 Wochen | beruflich, politisch |
Saarland | Hälfte der Dauer der Veranstaltung, max. 3 Tage pro Jahr | 8 Wochen | beruflich, politisch, allgemein |
Schleswig-Holstein | 5 Tage pro Jahr | 6 Wochen | beruflich, politisch, allgemein |
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Baden-Württemberg | --- | --- | --- |
Bayern | --- | --- | --- |
Sachsen | --- | --- | --- |
Thüringen | --- | --- | --- |
Nicht immer ist es zeitlich möglich den Anspruch auf Bildungsurlaub geltend zu machen. Sei es durch betriebliche Belange oder einfach, weil aktuell keine Notwendigkeit zur Fortbildung besteht. Sie müssen Ihren Anspruch jedoch nicht verfallen lassen.
Mit einem einfachen, formlosen Schreiben können Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub aufs nächste Jahr übertragen. Wichtig ist, dass dies noch im laufenden Jahr erfolgt und das Schreiben vor dem 31.12. bei Ihrem Arbeitgeber eingeht.
Expertentipp
Sie müssen nicht bis zum Jahresende warten: Sobald Sie absehen können, dass Sie Ihren Bildungsurlaub in diesem Jahr nicht mehr nehmen werden, können Sie Ihren Anspruch schriftlich ins nächste Jahr übertragen lassen. Online finden Sie passende Vorlagen für Ihr Bundesland.
Falls Sie für Ihren Bildungsurlaub eine Sprachreise nach Indien planen, könnte dies durchaus möglich sein. Auch hierbei ist wieder das Bundesland des Arbeitsortes entscheidend. Nordrhein-Westfalen schreibt beispielsweise in seinem Bildungsurlaubsgesetz vor, dass Kurse maximal 500 km von der Landesgrenze entfernt stattfinden dürfen. Ein Bildungsurlaub im Ausland ist daher denkbar, kann jedoch unter Umständen räumlich eingeschränkt sein.
In Bezug auf das Thema der Bildungsart ist ebenfalls je nach Bundesland mehr oder weniger möglich. In einigen Bundesländern gehört auch die politische oder kulturelle Bildung zu den anerkannten Bildungsarten. Da sich die Vorgaben im Laufe der Zeit ändern können, erkundigen Sie sich am besten auf den entsprechenden Webseiten der für Sie zuständigen Landesregierung darüber, an welche Voraussetzungen der Anspruch an Bildungsurlaub gekoppelt ist.
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für Weiterbildung oder Fortbildung. Über den für Ihr Bundesland gültigen Bildungsurlaub hinaus können Sie nur im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber Urlaub zur Fortbildung nehmen. Alternativ können Sie Ihren Jahresurlaub für Weiterbildungszwecke nutzen.
Was bei einem individuell vereinbarten Sonderurlaub zur Weiterbildung zu beachten ist, können Sie in unserem Artikel zum Thema Sonderurlaub nachlesen.
Mit dem Bildungsurlaub wird es Ihnen als Arbeitnehmer vereinfacht, Fortbildungen zeitlich mit der Berufstätigkeit zu vereinbaren. Lassen Sie sich diese Möglichkeit zur entspannten Weiterbildung nicht entgehen!