Qualifizierungsgeld – Weiterbildung wird jetzt noch stärker gefördert

Seit dem 01. April dieses Jahres gibt es das Qualifizierungsgeld, welches sowohl Unternehmen als auch deren Beschäftigte mit Hilfe von geförderter Weiterbildung noch stärker unterstützen soll. Durch die finanzielle Förderung sollen Menschen die Chance haben, sich weiterzubilden, um langfristig neue Aufgaben zu übernehmen und damit einen Verlust ihres Jobs verhindern.

Erfahren Sie bei uns, ob auch Sie vom Qualifizierungsgeld profitieren können, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die Förderung bei einer beruflichen Weiterbildung im Einzelfall ausfällt.

FAQ Qualifizierungsgeld

Was genau bedeutet Qualifizierungsgeld und wem steht es eigentlich zu? In unseren FAQs erhalten Sie Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen rund um das Thema Qualifizierungsgeld.

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit, die zum 01. April 2024 eingeführt wurde und gleichzeitig Betriebe sowie deren Beschäftigte unterstützen soll. Häufig spricht man auch von einem Lohnersatz, da Teilnehmende während der Weiterbildung Geld von der Arbeitsagentur anstelle des Gehalts vom Arbeitgeber erhalten.

Hintergrund ist der zunehmende Strukturwandel, der für viele Beschäftigte aus nahezu allen Branchen einen Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten kann. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung – als Teil der Anpassung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes – eine finanzielle Förderung in Form des Qualifizierungsgeldes eingeführt.

Übrigens: Das Qualifizierungsgeld ist nicht zu verwechseln mit dem Weiterbildungsgeld. Während das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz für Beschäftigte gilt, steht das Weiterbildungsgeld Arbeitssuchenden zu, die an einer abschlussorientierten Maßnahme teilnehmen (z. B. Umschulung) und dadurch wieder in die Arbeitswelt einsteigen wollen.

Wer hat Anspruch auf Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld wird Beschäftigten ausgezahlt, die mit Hilfe einer beruflichen Weiterbildung einen Verlust des Arbeitsplatzes abwenden können – unabhängig von Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation der Beschäftigten. Wichtig ist jedoch, dass es sich nicht um Einzelpersonen handelt, sondern ein wesentlicher Teil der Belegschaft einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf hat.

Welche Voraussetzungen gelten für das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld wird von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bei einem wesentlichen Teil der Belegschaft muss ein Qualifizierungsbedarf vorliegen. Das bedeutet konkret, dass die Arbeitsplätze ohne die geförderte Qualifizierung wegfallen würden. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten müssen mindestens 10% und bei größeren Betrieben mindestens 20% der Beschäftigten betroffen sein.
  • Die berufliche Weiterbildung muss länger als 120 Stunden dauern, also in Vollzeit mindestens 3 Wochen und in Teilzeit mindestens 6 Wochen. Eine Weiterbildung in Teilzeit bzw. berufsbegleitend ist demnach ebenfalls möglich.
  • Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Rahmen der geförderten Weiterbildung vermittelt werden, müssen inhaltlich passend und damit über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgesehen.
  • Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Regelung von Weiterbildung vorlegen. Bei kleineren Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten reicht hingegen eine schriftliche Erklärung des Betriebes aus.
  • Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss die Weiterbildungskosten übernehmen, während die Agentur für Arbeit monatlich das Qualifizierungsgeld auszahlt.

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld beträgt regulär 60% des Nettogehalts der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Beschäftigte mit Kindern haben Anspruch auf 67% des Nettogehalts. Der Betrag kann jedoch von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber je nach Bedarf aufgestockt werden.

Qualifizierungsgeld vs. Qualifizierungschancengesetz: Wo ist der Unterschied?

Im Gegensatz zum Qualifizierungsgeld, welches ausschließlich 60% bzw. 67% des Nettogehaltes übernimmt, können im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes, kurz QCG, neben einer Bezuschussung der Lohnkosten auch die Lehrgangskosten übernommen werden. Die Höhe der Förderung – bis zu 75% der Lohnkosten und bis zu 100% der Lehrgangskosten – ist jedoch abhängig von der Betriebsgröße, was beim Qualifizierungsgeld nicht der Fall ist. Erfahren Sie hier mehr über das Qualifizierungschancengesetz und die notwendigen Voraussetzungen.

Wie bekomme ich das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld muss von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber – nach Zustimmung der Beschäftigten – bei der Bundesagentur für Arbeit schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung gestellt werden. Dank der eServices der Agentur für Arbeit können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Antrag auch bequem online stellen.

Wichtig: Der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft muss in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten worden sein. Bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebes ausreichend.

Qualifizierungsgeld online beantragen: Was benötige ich hierfür?

Um das Qualifizierungsgeld auf der Website der Arbeitsagentur zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente ausfüllen bzw. vorliegen haben und hochladen:

  • Antrag auf Qualifizierungsgeld
  • Liste der teilnehmenden Beschäftigten
  • Abrechnungsliste der teilnehmenden Beschäftigten
  • Einverständniserklärung der Beschäftigten
  • Nachweise (z.B. Betriebsvereinbarung)

Qualifizierungsgeld 2024: Neue Chancen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ab sofort profitieren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel ein Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen eine Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann, von dem neuen Qualifizierungsgeld. Doch welche Branchen betrifft das eigentlich?

Von der Industrie, über das Versicherungs- und Bankenwesen, bis hin zum Einzelhandel – laut Arbeitsagentur sind fast alle Branchen und Betriebe von dem Strukturwandel betroffen, sodass es auch keine Beschränkung des Qualifizierungsgeldes auf ein bestimmtes Anwendungsfeld gibt. Irmgard Pirkl, Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit, nennt ein konkretes Beispiel:

"…wenn ein Unternehmen von einer handwerklichen Produktion auf eine computergestützte Produktion wechselt. Dann brauchen die Angestellten Weiterbildungen, sonst können sie nicht weiter bei dem Unternehmen arbeiten."

Quelle: arbeitsagentur.de, April 2024

Warum COMCAVE der richtige Karrierepartner ist

Als zertifizierter Bildungsträger mit mehr als 20 Jahren Erfahrung beobachten wir die Entwicklungen in der Arbeitswelt sehr genau und bieten mittlerweile über 700 arbeitsmarktrelevante Kurse an, um Menschen für einen zukunftssicheren Job zu qualifizieren. Zudem arbeiten wir deutschlandweit eng mit den Arbeitsagenturen zusammen und erfüllen die notwendigen Voraussetzungen, damit Ihre berufliche Weiterbildung oder die Ihrer Beschäftigten gefördert werden kann.

Voraussetzung der ArbeitsagenturErfüllt?
Bildungsträger nach AZAV zugelassen
Arbeitsmarktrelevante Kompetenzvermittlung (nicht arbeitsplatzbezogen)
Mindestens 120 Unterrichtsstunden
Weiterbildung in Teilzeit oder Vollzeit

Und wie geht es jetzt weiter?

Nachdem Sie wissen, dass wir als Bildungsträger alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen, ist es an Ihnen. Erfüllen Sie die Grundvoraussetzung und können einen strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft (20% bei mindestens 250 Beschäftigten, 10% bei weniger als 250 Beschäftigten) nachweisen? Dann sollten Sie schon bald einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.

Unser Tipp

Mit den eServices der Agentur für Arbeit haben Sie Zugriff auf hilfreiche Online-Servicefunktionen. So können Sie darüber zum Beispiel einen persönlichen Termin vereinbaren oder einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen.

Folgendes müssen Sie auf der Website der Arbeitsagentur bei einem Online-Antrag auf Qualifizierungsgeld ausfüllen:

Sobald Sie den Antrag erfolgreich gestellt haben, können Sie ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch bei COMCAVE vereinbaren. Wir freuen uns, Sie auf dem Weg in eine sichere Zukunft zu begleiten.

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