Weiterbildung steuerlich absetzen: Holen Sie sich Ihr Geld zurück

Grundsätzlich ist das Finanzamt sehr kulant, wenn es darum geht die Kosten einer beruflichen Fortbildung geltend zu machen. Die Kosten werden dabei einfach in der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten angegeben. Allerdings müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie die Weiterbildung steuerlich absetzen können.
Schon gewusst?
Um die Weiterbildung steuerlich absetzen zu können, muss diese im Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen und dessen Förderung dienen.
Sollen die kompletten Kosten abgesetzt werden, ist es wichtig, dass die berufliche Veranlassung deutlich überwiegt. Je näher die Inhalte der Weiterbildung an Ihrer Tätigkeit sind und je einfacher die Veranlassung nachvollziehbar ist, desto eher werden die Kosten in voller Höhe anerkannt. Falls ein Teil der Weiterbildung eher privaten Charakter hat, können Sie immer noch einen anteiligen Werbekostenabzug vornehmen.
Damit Sie die Weiterbildung steuerlich absetzen können, sollten Sie schon bei der Auswahl der Maßnahme auf ein passendes Thema achten. Prüfen Sie daher vorab, ob die vermittelten Inhalte auch für Außenstehende, zum Beispiel für die Mitarbeiter beim Finanzamt, zu Ihrer Berufstätigkeit passen.
Bei sehr allgemeinen und fachlich unspezifischen Themen wie Persönlichkeitsentwicklung oder Selbstverwirklichung kann es Probleme geben, wenn Sie diese als Weiterbildung absetzen möchten. Hier benötigen Sie eine sehr gute Begründung, wie die Inhalte der Weiterbildung Sie beruflich konkret weiterbringen.
Beispiel: Sie arbeiten als Programmierer in einem Team aus Spezialisten. Fachlich sind Sie extrem gut. Allerdings fehlt Ihnen Erfahrung im Umgang mit Ihren Kollegen, da Sie bisher nur selbstständig gearbeitet haben. Eine Weiterbildung zur Persönlichkeitsentwicklung, die Ihre Teamfähigkeit verbessert, kann hier Abhilfe schaffen. Wenn Sie dies gut begründen können, ist es möglich, dass Sie die Weiterbildung steuerlich absetzen können.
Wird die Fortbildungsmaßnahme als beruflich veranlasst anerkannt, können Sie nahezu alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Im Gegensatz zu den Kosten einer Erstausbildung gibt es bei den Werbungskosten für berufliche Weiterbildung keine jährliche Höchstgrenze.
Expertentipp
Wichtig: Je teurer die Weiterbildung ist, desto eher lohnt es sich einen Steuerberater zurate zu ziehen. Dieser kann Ihnen im Zweifelsfall ganz genau zeigen, wie und was Sie steuerlich geltend machen können.
Zu den offensichtlichen Kosten, die Sie bei einer Weiterbildung steuerlich absetzen können, gehören zum Beispiel:
Neben den Teilnahmegebühren für den Kurs, das Seminar oder den Workshop gehören aber auch Reisekosten oder benötigte Arbeitsmaterialien zu den Kosten der Weiterbildung, die steuerlich absetzbar sind.
Bei den Arbeitsmitteln ist all das abzugsfähig, was extra für die Weiterbildung angeschafft werden muss. Insbesondere bei einer Umschulung, einer weiteren Ausbildung oder einem Zweitstudium können hierbei große Ausgaben zusammenkommen, zum Beispiel für:
Je nach Art der Weiterbildung und benötigtem Equipment können unter Umständen auch die Kosten für einen neuen Laptop oder PC sowie die monatlichen Telefon- und Internetkosten anteilsmäßig angegeben werden. Anschaffungskosten für PC oder Laptop müssen allerdings ab einem Nettokaufpreis von über 410 € auf drei Jahre verteilt werden. Für Telefon und Internet kann in vielen Fällen eine monatliche Pauschale von 20 € angesetzt werden.
Weiterbildungen, die einen engen beruflichen Bezug haben, können in den allermeisten Fällen in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Bei nicht ganz klarer beruflicher Veranlassung ist in vielen Fällen immerhin ein Teilabzug möglich. Wenn Sie die Weiterbildung steuerlich absetzen, reduzieren sich die tatsächlichen Kosten der Maßnahme spürbar.