Zu den IHK-Abschlussprüfungen* ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
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Einen Abschluss eines dreijährigen anerkannten Ausbildungsberufs, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann und eine mindestens 1-jährige Berufspraxis, ODER
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einen Abschluss eines in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis ODER
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einen Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige Berufspraxis ODER
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eine mindestens 5-jährige Berufspraxis ODER
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einen Abschluss als Geprüfte Werkschutzfachkraft und eine mindestens 1-jährige Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters / einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit haben.
Der Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
*Weitere Informationen zur Prüfungszulassung stellt die zuständige IHK online bereit.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen:
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Deutsch in Wort und Schrift
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Grundlegende Englischkenntnisse wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich
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Grundlegende EDV-Kenntnisse
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Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit „geeignet“ zu bestehen
Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers, Ausnahmen sind in Absprache mit dem COMCAVE.COLLEGE® und dem Kostenträger möglich.
Die beruflichen und schulischen Zugangsvoraussetzungen werden anhand von Lebenslauf, Zeugnissen und Zertifikaten, bzw. einer Eignungsfeststellung im Rahmen eines ausführlichen persönlichen Fachgespräches geprüft.
Hinweis: Im Sicherheitsgewerbe verlangen viele Arbeitgeber für die Aufnahme einer Tätigkeit ein eintragungsfreies Führungszeugnis. Je nach Einsatzgebiet werden zudem ein Führerschein der Klasse B, geistige und körperliche Eignung sowie die Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddienst vorausgesetzt.