Zuzulassen ist, wer einen der folgenden Nachweise erbringt:
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Abschluss in einem anerkannten sicherheitsrelevanten Ausbildungsberuf (3 Jahre) mit mindestens einjähriger Berufspraxis,
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Abschluss in einem sicherheitsrelevanten Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Berufspraxis,
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Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens dreijähriger Berufspraxis,
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Mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
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Abschluss als Geprüfte Werkschutzfachkraft mit mindestens einjähriger Berufspraxis
Die Berufspraxis muss Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Schutz und Sicherheit haben. Der AEVO‑Nachweis ist vor der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Deutsch in Wort und Schrift. Englischkenntnisse wünschenswert. EDV‑Kenntnisse. Internes Auswahlverfahren mit dem Ergebnis „geeignet“.
Es gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers; die Prüfung erfolgt im Fachgespräch anhand von Unterlagen.