Sonderurlaub zur Fortbildung: Was Ihnen jetzt zusteht

Zunächst einmal steht Sonderurlaub nicht in direktem Zusammenhang mit einer Fort- oder Weiterbildung. Denn unter Sonderurlaub versteht man die vorübergehend bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Tätigkeit. Der rechtliche Anspruch ist in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Damit dieser Anspruch gültig ist, müssen jedoch drei Bedingungen erfüllt sein:
Neben diesen Beispielen gibt es noch weitere Möglichkeiten, um erfolgreich bezahlten oder unbezahlten Sonderurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen, zum Beispiel eine Freistellung zur Stellensuche nach Kündigung oder Freistellung aus religiösen Gründen.
Sonderurlaub zur Fortbildung ist hingegen nicht gesetzlich geregelt. Dieser kann jedoch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell vereinbart werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen.
Bevor Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Sonderurlaub für eine Fortbildung einreichen, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Entscheidend ist dabei das Bundesland, in dem Sie arbeiten und nicht Ihr Wohnort. Ausführliche Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie in unserem Artikel.
Schon gewusst?
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist im Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben noch kein Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet.
Da es keine gesetzliche Regelung bezüglich Sonderurlaub für Fortbildungen gibt, müssen alle Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell getroffen werden. In manchen Fällen ist der Anspruch auf Sonderurlaub bei Fortbildung im Arbeitsvertrag oder über Tarifverträge geregelt. In diesen kann der Sonderurlaub für Fortbildungen jedoch ebenso gut ausgeschlossen sein. Daher ist es empfehlenswert, die für Sie entscheidenden Verträge vor Antragsstellung dahingehend zu prüfen.
Sollte es keine anderweitige Regelung zum Sonderurlaub bei Fortbildung geben, kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden. Diese sollte immer schriftlich festgehalten werden. Der Sonderurlaub kann entweder mit oder ohne Lohnfortzahlung stattfinden.
Eine Möglichkeit zur Weiterbildung ist die individuelle Vereinbarung eines bezahlten Sonderurlaubs zur Fortbildung. Wenn die Fortbildung dem Unternehmen nutzt, haben in der Regel beide Seiten Interesse an der Weiterbildung. Übernimmt der Arbeitnehmer eigenständig die Kosten der Fortbildung, ist es durchaus möglich, dass er unter Fortzahlung des Lohns für die Zeit der Fortbildung von der Arbeit freigestellt wird. Je höher der Nutzen der Fortbildung für das Unternehmen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Ihr Arbeitgeber auf den Sonderurlaub einlässt.
Wenn es mit dem bezahlten Sonderurlaub nicht klappt, können Sie immer noch versuchen, unbezahlten Sonderurlaub zu beantragen. Sie werden dann für die Zeit der Fortbildung von der Arbeit freigestellt, ohne jedoch Ihren regulären Lohn zu erhalten. Wenn Ihre finanzielle Situation es erlaubt, kann dies eine durchaus sinnvolle Alternative sein. Insbesondere, wenn die Fortbildung einen Beitrag zum Aufstieg in eine höhere Gehaltsklasse leistet.
Sprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Chef oder Ihrem Vorgesetzten über Ihren Weiterbildungswunsch. In vielen Fällen ist es möglich, für alle Seiten eine Lösung oder zumindest einen annehmbaren Kompromiss zu finden. Zeigen Sie Bereitschaft selbst Zeit zu investieren, indem Sie beispielsweise verdeutlichen, dass Sie die Wochenenden oder einen Teil Ihres Jahresurlaubs für die Weiterbildung einsetzen werden.
Darüber hinaus ergibt es Sinn, den Zeitpunkt Ihres Sonderurlaubs mit den Belangen des Unternehmens abzustimmen. Während der Ferienzeit oder je nach Branche während des Weihnachtsgeschäfts, stehen die Chancen auf einen Sonderurlaub sicherlich schlechter als zu Zeiten, in denen branchentypisch nicht so viel zu tun ist.
Expertentipp
Bleiben Sie im Gespräch mit Ihrem Chef oder Vorgesetzten flexibel und zeigen Sie, dass Sie sich auch über die Bedürfnisse des Unternehmens Gedanken gemacht haben. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen keinen Sonderurlaub gewähren, aber er wird es sehr wahrscheinlich tun, wenn es aus seiner Sicht sinnvoll ist.
Ihr Arbeitgeber ist nicht bereit oder in der Lage, Ihrem Antrag auf Sonderurlaub zur Fortbildung stattzugeben? In diesem Fall bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit für die Fortbildung Ihre Urlaubstage zu nutzen. Diese Lösung ist allerdings nicht ideal, da Ihr Jahresurlaub Ihrer Erholung dienen sollte. Im Einzelfall gilt es daher immer abzuwägen, wie wichtig die Fortbildung für Ihre berufliche Karriere und Ihr Vorankommen ist.
Unter Umständen ist der Wechsel zu einem Arbeitgeber, der mehr Wert auf die Weiterbildung seiner Mitarbeiter legt, langfristig die bessere Lösung.
Einen Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Sonderurlaub zur Fortbildung gibt es nicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber eine individuelle Regelung zu vereinbaren. Alternativ kommen Bildungsurlaub oder die Nutzung des Jahresurlaubs infrage.