Bekanntlich können Weiterbildungsmaßnahmen von staatlichen Stellen über sogenannte Bildungsgutscheine gefördert werden. Das gilt aber nur für Arbeitsuchende oder Arbeitnehmende, denen ohne eine berufliche Weiterbildung Arbeitslosigkeit droht. Wer sich bereits in einer regulären Beschäftigung befindet, muss Fortbildungen meist alleine zahlen oder wird vom Arbeitgeber unterstützt. Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, soll Abhilfe schaffen und den Zugang zu geförderten Weiterbildungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleichtern. Dabei zielt das Gesetz nicht mehr länger nur auf Geringqualifizierte und Beschäftige in höherem Alter ab, sondern grundsätzlich auf alle Beschäftigten.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Das besagt das Qualifizierungschancengesetz
- Wer ist nach dem Qualifizierungschancengesetz förderfähig?
- Förderung der Weiterbildung umfasst auch weitere Kosten
- Mit dem Qualifizierungschancengesetz sinken auch die Beiträge
- Nutzen Sie die Weiterbildungsförderung für COMCAVE Kurse
- Kurz und knapp: Das Qualifizierungschancengesetz
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Qualifizierungschancengesetz soll helfen, den Fachkräftemangel in Zeiten der Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz zu bekämpfen und die Bürgerinnen und Bürger fit für Transformationsprozesse zu machen.
- Mit dem neuen Gesetz haben Angestellte unabhängig von ihrer Qualifikation die Möglichkeit, eine berufliche Weiterbildung fördern zu lassen.
- Abhängig von der Unternehmensgröße können die Kosten für die Maßnahme sowie für die Lohnfortzahlung anteilig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
Das besagt das Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz beruht auf einer Initiative der Bundesagentur für Arbeit. In erster Linie soll Arbeitslosigkeit vermieden sowie dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Fachkräfte, geringqualifizierte Arbeitnehmer sowie ungelernte Hilfsarbeiter sollen animiert werden, Zusatzqualifikationen zu erwerben oder Abschlüsse nachzuholen. Für Unternehmen ist das Gesetz zudem eine gute Möglichkeit, das eigene Fachpersonal weiterzuentwickeln, zu binden und langfristig zu motivieren.
Im Zuge der Digitalisierung und angesichts des Fachkräftemangels, vor allem in den technischen Berufen, ist das Qualifizierungschancengesetz Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Übergeordnetes Ziel ist es, Unternehmen sowie Beschäftigte wettbewerbsfähig zu halten. Die neuen Förderungen sind auch ein Ergebnis des hohen Überschusses der Arbeitsagenturen durch die Reduzierung der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahrzehnten.
Schon gewusst?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit, das Beschäftigte gezielt bei der beruflichen Weiterbildung unterstützt – unabhängig von Alter, Ausbildung oder Betriebsgröße. Es ist der Nachfolger der WeGebAU-Maßnahmen, die seit 2006 unter dem Motto „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ bekannt waren.
Wer ist nach dem Qualifizierungschancengesetz förderfähig?
Das WeGebAU-Programm ist ursprünglich in erster Linie für jene konzipiert worden, die von konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit am ehesten betroffen sind. Daher ging es vorrangig um ungelernte und geringqualifizierte sowie ältere Beschäftigte. Der Grundgedanke war, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zusätzlichen Qualifikationen erstens weniger schnell gekündigt werden und zweitens aus der Arbeitslosigkeit rascher wieder vermittelbar sind.
Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz ändert sich das. Nun haben alle Angestellten grundsätzlich einen Anspruch auf eine Förderung. Diese ist jedoch abhängig von der Unternehmensgröße, der Art der Weiterbildung sowie der Bereitschaft des Arbeitgebers, sich zu beteiligen. Je kleiner das Unternehmen ist, umso aussichtsreicher sind die Konditionen bezüglich der Kostenübernahme für die Weiterbildung und das Arbeitsentgelt:
Grundsätzlich muss während der Qualifikation durchgängig ein Arbeitsverhältnis bestehen, das von der Weiterbildung auch in keiner Weise beeinflusst wird. Das Arbeitsverhältnis kann auch befristet sein und es darf sogar noch die Probezeit laufen.
Geringqualifizierte Mitarbeiter
Laut SGB III verfügen geringqualifizierte Mitarbeiter weder über ein abgeschlossenes Studium noch über eine anerkannte Berufsausbildung. Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll dieser Personenkreis dazu ermutigt werden, einen Abschluss nachzuholen – etwa in Form einer Externenprüfung oder Umschulung – oder andere wichtige Kompetenzen erwerben, um ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt langfristig zu verbessern.
Gut zu wissen
Eine reguläre berufliche Erstausbildung hat immer Vorrang. Eine berufliche Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz kann für Ungelernte nur dann angeboten werden, wenn eine normale Ausbildung nicht mehr zuzumuten ist.
Kleine und mittlere Unternehmen
Besonders bevorzugt werden kleine Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten. In diesem Fall können bis zu 100% der Weiterbildungskosten sowie bis zu 75% der Lohnkosten übernommen werden. Bei einem Unternehmen von mehr als 50 Beschäftigten liegt die Förderung in der Regel bei 50% – sowohl für die Weiterbildung als auch für das Arbeitsentgelt.
Neuerungen seit dem 01. April 2024
Bereits seit April 2024 gibt es Neuerungen beim QCG, wie etwa höhere Leistungen und einen erleichterten Zugang zur Förderung. Zudem wurde die bisherige Weiterbildungsförderung von Beschäftigten um das Qualifizierungsgeld ergänzt. Das Qualifizierungsgeld kann von Unternehmen beantragt werden, sofern den Beschäftigten durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und eine geförderte Weiterbildung es ermöglicht, den Betroffenen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu gewährleisten.
Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.
Quelle: arbeitsagentur.de, Juli 2025
Förderung der Weiterbildung umfasst auch weitere Kosten
Das Qualifizierungschancengesetz fördert in erster Linie die berufliche Weiterbildung bei einem nach AZAV-zugelassenen Bildungsträger sowie die Lohnkosten.
Es können aber auch weitere Kosten übernommen werden, darunter:
- Fahrtkosten für Pendelfahrten
- Betreuungskosten der Kinder
- Kosten für eine auswärtige Unterbringung
- Verpflegungsmehraufwand
Der bereits erwähnte Arbeitsentgeltzuschuss soll die geförderten Kurse für die Arbeitgeber attraktiver machen, die schlussendlich auch von den besser qualifizierten sowie motivierten Mitarbeitenden profitieren.
Schon gewusst?
Förderungen nach dem Qualifizierungschancengesetz lassen sich nicht mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Eine Doppelförderung, etwa mit dem Eingliederungszuschuss, ist nicht möglich.
Nutzen Sie die Weiterbildungsförderung für COMCAVE Kurse
Bei COMCAVE haben Sie die Wahl aus über 700 zertifizierten Kursen, die nach AZAV zugelassen sind und damit in der Regel nach dem Qualifizierungschancengesetz förderbar sind. Sprechen Sie hierzu am besten zunächst mit Ihrem Arbeitgeber und sowie mit der Agentur für Arbeit. Mit dem Qualifizierungschancengesetz haben Sie ein gutes Argument für Ihre Weiterbildungsbestrebungen.
Bei COMCAVE haben Sie übrigens die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung online und damit bequem von zuhause zu absolvieren. Erfahren Sie mehr über eine Weiterbildung via E-Learning.
Kurz und knapp: Das Qualifizierungschancengesetz
Mit dem seit 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz und den attraktiven Neuerungen im April 2024 haben Sie die Möglichkeit, sich arbeitsmarktrelevante Weiterbildungen von der Arbeitsagentur fördern zu lassen. Anders als vorher spielt Ihre Qualifikation nur noch eine untergeordnete Rolle. Der Arbeitgeber muss sich je nach Unternehmensgröße aber an den Kosten für die Maßnahmen und Ihre Lohnfortzahlung beteiligen.