Wie Sie Ihre Gehaltsvorstellung richtig formulieren

Das Wichtigste in Kürze:
Bevor Sie eine Gehaltsvorstellung formulieren, müssen Sie erst einmal eine haben – und zwar eine fundierte und realistische. Im Idealfall haben Sie bereits in einer vergleichbaren Position gearbeitet und wissen, was möglich ist (zum Beispiel eine saftige Gehaltserhöhung). Doch auch als Berufseinsteiger gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das Durchschnittsgehalt für eine bestimmte Stelle zu ermitteln. Nutzen Sie beispielsweise Gehaltsvergleiche oder Gehaltstabellen im Internet.
Grobe Faustregel: Wenn Sie absolut keine Ahnung haben, was Sie fordern können, gibt es einen kleinen Trick. Überlegen Sie sich, zu welchen absolut minimalen Konditionen Sie gerade noch arbeiten würden. Dann verdoppeln Sie den Wert. Sie staunen, wie oft diese Faustregel ungefähr hinkommt.
Wenn Sie eine ungefähre Gehaltsvorstellung gefunden haben, tun Sie zunächst folgendes: Packen Sie ordentlich was darauf. Gehälter werden in aller Regel heruntergehandelt. Ihr künftiger Chef wird niemals das bezahlen, was Sie als Gehaltsvorstellung formuliert haben. Übertreiben Sie es aber nicht. Setzen Sie am Anfang zu hoch an, könnten Sie schon direkt aus dem Rennen sein.
Grundsätzlich gibt es drei Arten eine Gehaltsvorstellung zu formulieren, nämlich konkret, vage oder gar nicht. Letzteres sollten Sie eher vermeiden. Für die beiden anderen Varianten gibt es Gründe, die dafür oder dagegen sprechen. Wägen Sie den Einzelfall ab und entscheiden Sie sich für einen Weg. Wenn Sie hin und her springen, wirken Sie schnell unseriös.
Eine konkrete Gehaltsvorstellung wie etwa „43.500 €“ signalisiert, dass Sie genau wissen, was Sie wert sind und dass Sie sich informiert haben. Es kann auch sein, dass der Personalchef glaubt, Sie hätten eine exakte Berechnung auf Grundlage Ihres bisherigen Gehaltes angestellt. Allerdings klingt eine konkrete Zahl auch sehr resolut. Möglicherweise werden Sie aussortiert, da der Personaler wenig Verhandlungsbereitschaft bei Ihnen sieht.
Geben Sie einen Gehaltsbereich an, etwa „41.000 bis 44.000 €“, dann verhält es sich andersherum. Sie zeigen generell eine Verhandlungsbereitschaft, müssen aber damit rechnen, dass am unteren Ende des Korridors angesetzt wird. Außerdem kann es sein, dass Sie unentschlossen oder wenig informiert wirken.
Wird in der Ausschreibung nicht konkret nach einer formulierten Gehaltsvorstellung gefragt, können Sie die Frage umschiffen. Formulierungen wie „eine angemessene Vergütung wird angestrebt“ sind dann möglich. Spätestens im Vorstellungsgespräch wird die Frage dann aber konkret zur Sprache kommen.
Schon gewusst?
Immer Bruttojahresgehalt: Wenn Sie Ihre Gehaltsvorstellung formulieren, geben Sie bitte immer das Bruttojahresgehalt an. Eine monatliche Darstellung oder die Angabe von Nettobeträgen sind unüblich beziehungsweise aufgrund unterschiedlicher Steuerklassen gar nicht möglich.
Bewerben Sie sich auf eine Teilzeitstelle, sollten Sie dies bei der Formulierung Ihrer Gehaltsvorstellung berücksichtigen. Setzen Sie einfach Ihr Wunschgehalt auf eine 40 Stunden Stelle fest und berechnen Sie per Dreisatz das Gehalt auf die ausgeschriebenen Stunden. Bei einem Gehaltswunsch von 43.500 € für eine volle Stelle, wären dies also rund 27.200 € bei einer 25 Stunden Stelle.
Werden Sie in der Stellenausschreibung bereits aufgefordert eine Gehaltsvorstellung zu formulieren, sollten Sie diese Aufforderung im Anschreiben nicht übergehen. Sie missachten sonst eine klare Anforderung an die Bewerbung. Es bleiben also zwei Möglichkeiten:
Die zweite Variante ist riskant, aber auch sehr selbstbewusst. Der Personalchef merkt, dass Sie sich nicht festlegen möchten, ehe Sie nicht mehr Informationen haben. Die Erwähnung zeigt dennoch, dass Sie den Wunsch nach einer Gehaltsvorstellung sehr wohl gelesen haben.
Spätestens im persönlichen Bewerbungsgespräch müssen die Karten auf den Tisch. Jetzt sollten Sie einen ganz wichtigen Tipp beherzigen. Warten Sie zunächst, dass der Personalchef Sie dazu auffordert über das Thema Gehalt zu reden. Sprechen Sie dann ohne Umschweife klar und deutlich eine konkrete, leicht überhöhte Summe aus. Da der Personaler in der Regel versuchen wird, sie herunterzuhandeln, darf das Einstiegsgebot gern höher sein als Ihr Wunschgehalt.
Lassen Sie Ihr Gegenüber Sie herunterhandeln. In den meisten Fällen orientiert dieser sich trotzdem am Einstiegsgebot. Je höher dieses ausfällt, umso höher ist auch die Angebotssumme, auf die er Sie heruntergehandelt hat – zumindest glaubt er das. Am Ende bekommen Sie, was Sie wollen und der Chef hat trotzdem das Gefühl, er hätte alles unter Kontrolle gehabt.
Expertentipp
Untergrenze formulieren: Bevor Sie zum Bewerbungsgespräch gehen, sollten Sie für sich selbst eine absolute Minimal-Gehaltsvorstellung formulieren. Gehen Sie im Verlauf des Gesprächs keinesfalls weiter herunter als bis zu dieser Summe. Sie würden es bereuen, denn das vertraglich fixierte Gehalt lässt sich oft erst nach Jahren nachverhandeln.
Finden Sie zunächst ein realistisches Gehalt, mit dem Sie sich wohlfühlen. Kommunizieren Sie dieses im Anschreiben entweder konkret oder in einem vagen Korridor. Denken Sie daran: Sie werden auf jeden Fall heruntergehandelt. Weswegen das Gehalt höher angesetzt werden muss. Bleiben Sie standhaft, aber stets sachlich und höflich. Lehnen Sie eher ab als sich unter Wert zu verkaufen.