Ein Mann ist nach dem Vorstellungsgespräch enttäuscht

Wer während seines Angestelltenverhältnisses lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und arbeitslos wird, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in denen dieser Anspruch nicht besteht und der Betroffene dann arbeitslos ohne Leistungsbezug ist. Welche Umstände dazu führen können, welche Alternativen Sie haben und inwiefern die Arbeitsagentur Ihnen trotzdem dabei helfen kann, eine neue Arbeitsstelle zu finden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Werden Sie arbeitslos, erhalten aber weder ALG I noch ALG II, sind Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug. Dies tritt ein, wenn Sie die Voraussetzungen für den Bezug von ALG I nicht erreichen, aber auch keinen Anspruch auf ALG II haben, weil zum Beispiel Ihr Partner zu gut verdient.
  • Arbeitslos ohne Leistungsbezug können Sie auch werden, wenn die maximale Bezugszeit des ALG I abgelaufen ist.
  • Auch ohne Geldleistungen haben Sie dennoch Anspruch auf die kostenlosen Vermittlungsdienstleistungen der Arbeitsagentur.
  • Wichtig: Als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug müssen Sie sich freiwillig krankenversichern!

Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Wann gibt es Arbeitslosengeld und wann nicht (mehr)?

Wenn Sie arbeitslos oder arbeitsuchend ohne Leistungsbezug sind, gehören Sie zu denjenigen Arbeitslosen in Deutschland, die trotz Verlust der Beschäftigung keinen Anspruch auf staatliche Transferleistungen haben. Hinzu kommen diejenigen Menschen, die nach dem Jobverlust direkt Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, weil sie beispielsweise nicht lange genug sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie eine Reihe formaler Voraussetzungen erfüllen.

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, bezahlt aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Wer nicht einzahlt, erhält auch nichts. Zudem muss die sogenannte Rahmenfrist erfüllt sein: Sie müssen innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Sie hangeln sich von Job zu Job und erreichen daher die Rahmenfrist nicht? Für diesen Fall hat der Gesetzgeber eine verkürzte Rahmenfrist vorgesehen. Sie können bereits nach zusammengerechneten sechs Monaten kurzfristiger Beschäftigungen (nicht mehr als zehn Wochen jeweils) Arbeitslosengeld I erhalten.

Was passiert, wenn das Arbeitslosengeld I ausläuft?

Selbst wenn Sie alle Anforderungen erfüllen und Arbeitslosengeld I erhalten, so erhalten Sie dieses nicht ewig. Es gibt eine Höchstdauer abhängig von der Zeit, in der Sie in den vorangegangenen fünf Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Diese beträgt mindestens sechs Monate und höchstens 24 Monate. Sind Sie danach immer noch arbeitslos und benötigen staatliche Hilfe, haben Sie vermutlich Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, auch „Hartz IV“ genannt. Unsere Tabelle veranschaulicht Ihnen die Anspruchszeiträume:

Monate der Einzahlung in die ArbeitslosenversicherungVollendetes LebensjahrMonate Höchstanspruchsdauer
126
168
2010
2412
305015
365518
485824
Quelle: www.bmas.de

Sie erhalten also stets nur halb so lange Arbeitslosengeld I wie Sie vorab in einem Zeitraum von fünf Jahren eingezahlt haben. Dies ist begrenzt auf regulär zwölf Monate, wenn Sie unter 50 Jahre alt sind. Anders ausgedrückt: Sie haben bis zu einem vollen Jahr Zeit mit Hilfe der Arbeitsagentur wieder eine neue Anstellung zu finden.

Arbeitslos ohne Leistungsbezug nach Selbstständigkeit: Auch wer selbstständig ist, kann Arbeitslosengeld I erhalten. Allerdings ist die Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosenversicherung mit gewissen Voraussetzungen verknüpft. Daher werden ehemalige Selbstständige meist arbeitslos ohne Leistungsbezug.

Arbeitslos ohne Leistungsbezug von Arbeitslosengeld I und II

Arbeitslos ohne Leistungsbezug bedeutet im engeren Sinne, dass Sie auch kein Arbeitslosengeld II beziehen. Bezieher von Arbeitslosengeld I, deren maximale Bezugsdauer abgelaufen ist, haben oft Anspruch auf ALG II. Allerdings ist ALG II nicht mehr nur an die individuelle Person, sondern an deren gesamten Haushalt geknüpft. Sprich: Wer in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft mit einem gutverdienenden Partner zusammenlebt, hat womöglich Anspruch auf ALG I, aber nicht auf ALG II. Dasselbe gilt auch, wenn Sie selbst über zu viel Vermögen verfügen. In diesen Fällen werden Sie dann trotz ALG I danach arbeitslos ohne Anspruch auf Leistungsbezug.

Bürgergeld statt Hartz IV

Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab. Mit Einführung des Bürgergeldes haben Sie während der Teilnahme an einer Umschulung oder Externenprüfung Anspruch auf ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ pro Monat. Lesen Sie unsere Bürgergeld-Themenseite, um mehr über die Neuerungen zu erfahren.

Was sind meine Rechte und Pflichten, wenn ich arbeitslos ohne Leistungsbezug bin?

Wenn Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug sind, sollten Sie sich dennoch arbeitslos melden und mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten, um leichter einen Job zu finden oder sich gegebenenfalls weiterzubilden. Auch ohne Leistungsansprüche ist es die Aufgabe der Arbeitsagenturen Sie bei der Suche nach Arbeit bestmöglich zu unterstützen. Allerdings müssen Sie dafür auch einige Mitwirkungspflichten erfüllen.

Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Arbeitsagentur hilft trotzdem bei der Jobsuche

Arbeitsuchende und Arbeitslose werden unabhängig vom Bezugsanspruch dabei unterstützt wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Dazu bietet die Agentur für Arbeit eine Reihe von Dienstleistungen an, die allesamt kostenlos zur Verfügung stehen.

Dazu gehören:

  • Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
  • Erstellung von Bewerberprofilen
  • Vermittlungsvorschläge
  • Nutzung von Jobbörse, Lernbörse und Berufsinformationszentrum
  • Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
  • Bewerbungstraining

Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Diese Pflichten haben Sie dennoch

Soll die Arbeitsagentur Ihnen helfen, Arbeit zu finden, dann müssen Sie aktiv mitmachen. Sie müssen die Termine einhalten und Maßnahmen erfüllen, die Sie mit der Vermittlungsfachkraft vereinbart haben und sich selbst auch aktiv um eine Stelle bemühen. Zudem müssen Sie sich auf vermittelte Stellen unverzüglich bewerben und diese bei positiver Rückmeldung auch annehmen. Zudem sollten Sie weiteren Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung aufgeschlossen sein. Dazu kann auch eine Weiterbildung oder Umschulung zählen, welche durch den staatlichen Träger finanziert werden kann. Im Folgenden sehe Sie einige unserer aktuell gefragtesten Weiterbildungen und Umschlungen inklusive Starttermin:

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Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Krankenversicherung bedenken

Wenn Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug sind, also keinerlei staatliche Hilfen erhalten, werden auch die Kosten für Ihre Krankenversicherung nicht übernommen. Da Sie aber gesetzlich verpflichtet sind, sich zu versichern, bleibt Ihnen nur die freiwillige Versicherung in einer Krankenkasse. Diese berechnet den Beitrag auf Basis der jeweils geltenden Mindestbemessungsgrundlage. Alternativ kann es möglich sein, sich beim Ehepartner mitversichern zu lassen. Sprechen Sie dazu am besten direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.

Schon gewusst?

Sie dürfen als Arbeitsloser einen Nebenverdienst ausüben, solange dieser nicht mehr als 15 Wochenstunden in Anspruch nimmt. Sie gelten dennoch formal als arbeitslos und erhalten Hilfe bei der Jobsuche. Allerdings müssen Sie jede Nebenbeschäftigung der Arbeitsagentur melden.

Kurz und knapp: Arbeitslos ohne Leistungsbezug

Werden Sie arbeitslos, haben Sie regulär nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Sie in den zwei Jahren vorher mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Besteht der Anspruch nicht oder nicht mehr und haben Sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, dann werden Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug. Sie können dann allerdings immer noch die kostenfreien Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen, die Ihnen bei der Jobsuche helfen.

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2024-03-26 Wer während seines Angestelltenverhältnisses lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und arbeitslos wird, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in denen dieser Anspruch nicht besteht und der Betroffene dann arbeitslos ohne Leistungsbezug ist. Welche Umstände dazu führen können, welche Alternativen Sie haben und inwiefern die Arbeitsagentur […]

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