Holzwürfen mit medizinischen Symbolen werden gestapelt

Wer länger erkrankt, macht sich häufig Sorgen um die finanzielle Absicherung während der Zeit der Erkrankung. Dabei kommt es auf viele Faktoren an, etwa das Arbeitsverhältnis, den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder die Dauer der Erkrankung. Im Normalfall ist das Krankengeld die Leistung, die Sie als Pflichtversicherter erhalten. Doch was passiert danach? Eine Option ist der Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld. Hier erfahren Sie, wann es dazu kommt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld wird bewilligt, wenn nach der Krankheit noch ein Restanspruch auf die Bezugsdauer besteht. Der Anspruch auf ALG ruht während des Bezugs von Krankengeld.
  • Jede Krankschreibung muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Nach Ende des Krankengeldbezugs müssen Sie sich erneut arbeitslos melden.
  • Das Arbeitslosengeld nach Krankengeld entspricht der Höhe des regulären Arbeitslosengeldes und wird auf dieselbe Weise errechnet.
  • Beantragen Sie nach dem Krankengeld eine Erwerbsminderungsrente oder eine Rehabilitationsmaßnahme, erhalten Sie das nahtlose Arbeitslosengeld, solange Ihr Antrag bearbeitet wird.

Arbeitslosengeld und Krankengeld – das gilt

Normalerweise wird das Arbeitslosengeld nur dann gewährt, wenn Sie grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist aber nicht der Fall, wenn Sie erkrankt sind. Sie gelten dann als kurzfristig arbeitsunfähig und erhalten bis zu sechs Wochen weiter Ihr reguläres ALG I.

Nach diesen sechs Wochen greift das Krankengeld, das Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Dieses wird in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld zuvor ausbezahlt. Das Arbeitslosengeld und das Krankengeld sind also identisch im Betrag. Das Krankengeld wird bis zu 78 Wochen lang gezahlt.

Anspruch auf Krankengeld haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitslosengeldbezieher. Keinen Anspruch haben jedoch Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sowie Rentner, Praktikanten und Familienversicherte.

Gut zu wissen

Als Bezieher von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld I oder II) müssen Sie sich beim Arbeitsamt krankmelden. Dies ist seit dem 01. Januar 2024 digital als auch telefonisch möglich und muss nicht mehr in Papierform erfolgen. Eine Leistungsfortzahlung erfolgt nicht, wenn Sie schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit krank waren oder Sie während einer Sperrzeit erkranken. In unserem ausführlichen Artikel erfahren Sie mehr zum Thema "Welchen Pflichten muss ich bei Arbeitslosigkeit nachkommen?".

Wann gibt es Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld?

Wenn Ihr Bezug von Arbeitslosengeld durch den Krankengeldbezug unterbrochen wurde, läuft Ihre Bezugsdauer für das ALG I einfach weiter, wenn Sie wieder gesund sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Allerdings müssen Sie sich nach Ihrer Genesung erneut arbeitslos melden.

Wurden Sie während eines Beschäftigungsverhältnisses krank und dieses endete zwischenzeitlich, so erhalten Sie zunächst weiter Krankengeld. Sie sollten sich aber dennoch arbeitslos melden, auch wenn Sie dem Arbeitsmarkt zunächst gar nicht zur Verfügung stehen.

Läuft das Krankengeld aus – etwa wenn die maximalen 78 Wochen Bezug erreicht wurden – sollten Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Solange dieser bearbeitet wird, haben Sie erneut Anspruch auf Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Alternativ kommt auch die Grundsicherung (Hartz IV) im Anschluss an das Krankengeld in Frage.

Bürgergeld statt Hartz IV

Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab. Lesen Sie hierzu folgenden Artikel: "Bürgergeld beantragen: Das sollten Sie jetzt wissen".

Wie viel Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld gibt es?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts und maximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Davon werden allerdings noch Beiträge für die Sozialversicherungen (außer Krankenversicherung) abgezogen. Wenn Sie Krankengeld nach dem Arbeitslosengeld beziehen, ist dieses in der Höhe identisch.

Das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld bemisst sich ebenfalls am Einkommen vor der Arbeitslosigkeit, auch wenn dieser Zeitraum schon vor den 78 Wochen Krankheit lag. Das nahtlose Arbeitslosengeld wird also genauso berechnet wie das reguläre ALG I.

Schon gewusst?

Wird für den Zeitraum des nahtlosen Arbeitslosengeldes nach Krankengeld rückwirkend Rente oder Übergangsgeld bezahlt, dann muss das Arbeitslosengeld nicht zurückgezahlt werden – selbst wenn es höher ausfiel als die andere Leistung.

Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld nach Krankheit – Das müssen Sie beachten

In der Regel stehen Sie nach einer Krankheit dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung und können mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten. Ist dem so, haben Sie Anspruch auf reguläres Arbeitslosengeld I oder gegebenenfalls Arbeitslosengeld II – nicht aber auf das nahtlose Arbeitslosengeld, das nach dem Krankengeld gewährt wird. Das wird nur gezahlt, wenn Sie auch weiterhin arbeitsunfähig sind.

Das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld wird bewilligt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind arbeitslos oder in einem Arbeitsverhältnis, das Sie aufgrund der Krankheit seit mindestens sechs Monaten nicht mehr ausüben konnten.
  • Sie erfüllen die Bedingungen der Anwartschaftszeit, haben also in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet.
  • Sie standen seit mindestens sechs Monaten nicht mehr der Arbeitsvermittlung zur Verfügung und haben daher keinen Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld.
  • Sie haben beim Rentenversicherungsträger Erwerbsminderungsrente oder Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation beantragt.

Arbeitslosengeld nach Krankengeld für die Kinderbetreuung

Wenn nicht Sie, sondern Ihr Kind erkrankt ist, können Sie auch bei Bezug von ALG I bis zu 10 Tage pro Kind und Jahr zuhause bleiben und die Betreuung übernehmen. Allerdings ist diese Zeit auf insgesamt 25 Tage im Jahr begrenzt. Bei Alleinerziehenden verdoppeln sich die Zeiträume auf 20 Tage pro Kind und 50 Tage insgesamt pro Jahr.

Kurz und knapp: Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld

Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld gibt es in zwei Formen. Entweder setzt sich Ihr regulärer Bezug des Arbeitslosengeldes nach dem Ende der Erkrankung und dem Bezug des Krankengeldes fort. Oder aber Sie erhalten das sogenannte Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld. Dieses wird gewährt, wenn Sie Erwerbsminderungsrente oder eine Reha-Maßnahme beantragt haben. Das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld entspricht dem regulär errechneten Anspruch, basierend auf dem Einkommen des Arbeitsverhältnisses vor der Arbeitslosigkeit.

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2024-07-23 Wer länger erkrankt, macht sich häufig Sorgen um die finanzielle Absicherung während der Zeit der Erkrankung. Dabei kommt es auf viele Faktoren an, etwa das Arbeitsverhältnis, den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder die Dauer der Erkrankung. Im Normalfall ist das Krankengeld die Leistung, die Sie als Pflichtversicherter erhalten. Doch was passiert danach? Eine Option ist der […]

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