Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisher bekannte Arbeitslosengeld II (ALG II) – auch Hartz IV genannt – sowie das Sozialgeld ab. Erfahren Sie in unserem Artikel, wie Sie Bürgergeld beantragen, welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen und mit wie viel Bürgergeld Sie rechnen können.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Wie kann ich Bürgergeld beantragen?
- Bürgergeld beantragen: Notwendige Angaben und Dokumente
- Warum wurde Bürgergeld eingeführt?
- Wer bekommt Bürgergeld?
- Bürgergeld: Wie viel steht mir zu?
- Bürgergeld beantragen: Vorteile bei beruflicher Weiterbildung
- Kurz und knapp: Bürgergeld beantragen
Das Wichtigste in Kürze
- Sie können sowohl direkt im Jobcenter als auch online Bürgergeld beantragen. Halten Sie ein gültiges Ausweisdokument sowie aktuelle Unterlagen zu Einkommen und Miete bereit.
- Mit dem Bürgergeld (ehemals Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II) soll der Lebensunterhalt für Menschen ohne Job oder mit geringfügigem Einkommen gesichert werden.
- Mehr Geld dank höheren Regelsätzen: Während zum Beispiel eine alleinstehende Person 2022 noch 449€ monatlich erhalten hat, sind es nun 502€.
- Bei Teilnahme an einer Weiterbildung erhalten Sie monatlich einen zusätzlichen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75€, bei einer Umschulung sind es 150€ Weiterbildungsgeld pro Monat.
Wie kann ich Bürgergeld beantragen?
Um Bürgergeld zu erhalten, sollten Sie beim Jobcenter in Ihrem Wohnort einen Antrag stellen. Die zuständige Anlaufstelle prüft daraufhin, ob Sie Anspruch darauf haben und falls ja, in welcher Höhe Ihnen die finanzielle Unterstützung zusteht. Sollten Sie bereits Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV beziehen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen – in diesem Fall erhalten Sie das Bürgergeld automatisch.
Unser Tipp
Auf der Website der Arbeitsagentur können Sie das Bürgergeld online beantragen. Um den kostenlosen Online-Service zu nutzen, müssen Sie sich anmelden oder registrieren, sofern Sie noch keinen Account haben.
Bürgergeld beantragen: Notwendige Angaben und Dokumente
Der Antrag auf Bürgergeld erfordert in der Regel grundlegende Informationen von Ihnen. Als Antragstellerin bzw. Antragsteller müssen Sie etwa angeben, ob Sie alleine oder in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen. Folgende Dokumente sollten Sie am besten direkt bereithalten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterlagen zu Einkommen von bisheriger Arbeit
- Unterlagen zu weiteren Einkommen (z. B. Kindergeld, Arbeitslosengeld)
- Unterlagen zur Miete
Je nach persönlicher Lebenssituation, gibt es zusätzliche Formulare, die in Form von Anlagen auszufüllen sind. Die erforderlichen Anlagen erfahren Sie direkt im Antrag oder beim zuständigen Jobcenter. Folgende Anlagen müssen in der Regel ausgefüllt werden:
- Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)
- Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)
- Anlage zum Vermögen (VM)
Um Ihre Angaben zu belegen, sind zudem Nachweise in Form von Dokumenten notwendig. Diese müssen nicht zwingend mit dem Antrag abgeschickt werden, sollten jedoch zeitnah nachgereicht werden. Im Folgenden sehen Sie einige der wichtigsten Nachweise:
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
- Nachweis über Einkommen (z. B. Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge)
- Nachweis über vorhandenes Vermögen (z. B. Sparbuch, Aktien oder Bausparverträge)
- Mietvertrag sowie Heiz- und Nebenkostennachweis
Warum wurde Bürgergeld eingeführt?
Schon seit der Einführung im Jahr 2005 stand das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in der Kritik – unter anderem aufgrund von zu niedrigen Zahlungen für alleinstehende Mütter oder Väter. Mit dem Bürgergeld-Gesetz, welches am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ändert sich einiges, denn die Regelbedarfe für Arbeitslose und Menschen in der Grundsicherung sind angestiegen. Während eine alleinstehende, erwachsene Person zuvor monatlich 449€ erhalten hat, sind es nun 502€ pro Monat.
„Die staatliche Hilfe ist nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Menschen in der Grundsicherung werden besser qualifiziert und damit in dauerhafte Jobs vermittelt.“
Quelle: bundesregierung.de
Zudem werden die Regelbedarfe ab sofort nicht mehr rückwirkend ausgezahlt, sondern vorausschauend an die zunehmend steigende Preisentwicklung angepasst. Eines der wichtigsten Ziele dieser staatlichen Hilfe ist es, bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter zu sein.
Wer bekommt Bürgergeld?
Laut Grundgesetz (Artikel 1, Absatz 1) besteht ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Somit haben deutschlandweit alle Menschen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, Anspruch auf Bürgergeld. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie arbeitslos sind oder Ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen decken können. Dazu zählen entsprechend auch alle Personen, die zuvor Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld erhalten haben. Auch erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt leben, können Bürgergeld beantragen. In unserem ausführlichen Artikel zum Thema „Wer bekommt Bürgergeld?“ erfahren Sie alles Wichtige zu Ihrem Bürgergeld Anspruch und den notwendigen Voraussetzungen.
Unser Tipp: Um offene Fragen schnellstmöglich zu klären, ist das Jobcenter oder die Arbeitsagentur in Ihrem Wohnort der richtige Ansprechpartner.
Bürgergeld: Wie viel steht mir zu?
Der Regelsatz des Bürgergeldes liegt bei 502€ im Monat – 53€ mehr als bei Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV. In der folgenden Tabelle sehen Sie die aktuellen Regelsätze im Überblick:
Alleinstehende, Alleinerziehende | 502€ (statt 449€) |
Eheliche oder nichteheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft | 451€ (statt 404€) |
Volljährige im Alter von 18 bis 24 Jahren | 402€ (statt 360€) |
Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren | 420€ (statt 376€) |
Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren | 348€ (statt 311€) |
Kinder bis einschließlich 5 Jahre | 318€ (statt 285€) |
Die staatliche Förderung berücksichtigt diverse Ausgaben, die im Monat anfallen – von Kleidung bis hin zu Lebensmittelkosten. Anhand der folgenden Grafik können Sie sich einen Überblick verschaffen und nachvollziehen, wie sich die Höhe des Regelsatzes für Alleinstehende und Alleinerziehende im Detail zusammensetzt.
Bürgergeld beantragen: Vorteile bei beruflicher Weiterbildung
Bürgergeld bei Weiterbildung? Ja, in diesem Fall lohnt sich eine Qualifizierung sogar doppelt. Mit Einführung des Bürgergeldes sollen Arbeitssuchende grundlegend besser qualifiziert und damit in dauerhafte Jobs vermittelt werden. Aus diesem Grund gibt es ab dem 01. Juli 2023 eine weitere relevante Neuerung: Sobald Sie sich für eine berufliche Weiterbildung entschieden haben, werden Sie bei Ihrem Vorhaben in Form von zusätzlichen Zahlungen unterstützt.
Das bedeutet konkret: Sofern Sie sich für eine Weiterbildung oder Umschulung bei einem zertifizierten Bildungsträger wie COMCAVE entscheiden, profitieren Sie zusätzlich von einem monatlichen Bürgergeld-Bonus bzw. Weiterbildungsgeld:
- Bürgergeld-Bonus: 75€ pro Monat für eine Weiterbildungsmaßnahme ohne Berufsabschluss (Mindestdauer von acht Wochen)
- Weiterbildungsgeld: 150€ pro Monat für eine Weiterbildungsmaßnahme mit Berufsabschluss (z. B. eine Umschulung oder Externenprüfung)
Gut zu wissen
Das monatliche Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ wird auch an Teilnehmende ausgezahlt, die ihre abschlussbezogene Weiterbildung – etwa die Umschulung oder Externenprüfung – vor dem 01. Juli 2023 begonnen haben, allerdings ohne rückwirkende Zahlung. Der Bürgergeld-Bonus hingegen wird ausschließlich für Weiterbildungen gezahlt, die ab dem 01. Juli starten. Darüber hinaus gibt es für Ihren erfolgreichen IHK-Abschluss eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€.
Kurz und knapp: Bürgergeld beantragen
Mit dem Bürgergeld wird die bisherige Grundsicherung für erwerbsfähige und hilfebedürftige Menschen grundlegend reformiert. Somit profitieren Menschen, die zuvor Anspruch auf Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, ab sofort von höheren Regelsätzen. Entscheiden Sie sich zudem für eine berufliche Weiterbildung, so gibt es zusätzlich einen Bürgergeld-Bonus oder Weiterbildungsgeld. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem kostenlosen Perspektivgespräch.