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Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisher bekannte Arbeitslosengeld II (ALG II) – auch Hartz IV genannt – sowie das Sozialgeld ab. Erfahren Sie in unserem Artikel, wie Sie Bürgergeld beantragen, welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen und mit welchem Regelsatz Sie durch die Bürgergeld Erhöhung 2024 rechnen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können sowohl direkt im Jobcenter als auch online Bürgergeld beantragen. Halten Sie ein gültiges Ausweisdokument sowie aktuelle Unterlagen zu Einkommen und Miete bereit.
  • Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil soll es in Zukunft sogar möglich sein, das Bürgergeld per App zu beantragen. Dieses Konzept ist ein Teil seiner Digitalisierungsstrategie, um die Behörden mehr zu entlasten.
  • Mit dem Bürgergeld (ehemals Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II) soll der Lebensunterhalt für Menschen ohne Job oder mit geringfügigem Einkommen gesichert werden.
  • Mehr Geld dank höheren Regelsätzen: Während zum Beispiel eine alleinstehende Person 2023 noch 502€ monatlich erhalten hat, sind es ab 2024 monatlich 563€.
  • Bei Teilnahme an einer Weiterbildung oder Externenprüfung erhalten Sie monatlich ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€.

Wie kann ich Bürgergeld beantragen?

Um Bürgergeld zu erhalten, sollten Sie beim Jobcenter in Ihrem Wohnort einen Antrag stellen. Die zuständige Anlaufstelle prüft daraufhin, ob Sie Anspruch darauf haben und falls ja, in welcher Höhe Ihnen die finanzielle Unterstützung zusteht. Sollten Sie bereits Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV beziehen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen – in diesem Fall erhalten Sie das Bürgergeld automatisch.

Schon gewusst?

Auf der Website der Arbeitsagentur können Sie das Bürgergeld online beantragen. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil soll es künftig – im Rahmen der Digitalisierungsstrategie – möglich sein, das Bürgergeld per App zu beantragen.

Bürgergeld beantragen: Notwendige Angaben und Dokumente

Der Antrag auf Bürgergeld erfordert in der Regel grundlegende Informationen von Ihnen. Als Antragstellerin bzw. Antragsteller müssen Sie etwa angeben, ob Sie alleine oder in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen. Folgende Dokumente sollten Sie am besten direkt bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Unterlagen zu Einkommen von bisheriger Arbeit
  • Unterlagen zu weiteren Einkommen (z. B. Kindergeld, Arbeitslosengeld)
  • Unterlagen zur Miete

Je nach persönlicher Lebenssituation, gibt es zusätzliche Formulare, die in Form von Anlagen auszufüllen sind. Die erforderlichen Anlagen erfahren Sie direkt im Antrag oder beim zuständigen Jobcenter. Folgende Anlagen müssen in der Regel ausgefüllt werden:

  • Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)
  • Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)
  • Anlage zum Vermögen (VM)

Um Ihre Angaben zu belegen, sind zudem Nachweise in Form von Dokumenten notwendig. Diese müssen nicht zwingend mit dem Antrag abgeschickt werden, sollten jedoch zeitnah nachgereicht werden. Im Folgenden sehen Sie einige der wichtigsten Nachweise:

  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
  • Nachweis über Einkommen (z. B. Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge)
  • Nachweis über vorhandenes Vermögen (z. B. Sparbuch, Aktien oder Bausparverträge)
  • Mietvertrag sowie Heiz- und Nebenkostennachweis

Warum wurde Bürgergeld eingeführt?

Schon seit der Einführung im Jahr 2005 stand das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in der Kritik – unter anderem aufgrund von zu niedrigen Zahlungen für alleinstehende Mütter oder Väter. Mit dem Bürgergeld-Gesetz, welches am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ändert sich einiges, denn die Regelbedarfe für Arbeitslose und Menschen in der Grundsicherung sind angestiegen. Während eine alleinstehende, erwachsene Person zuvor monatlich 449€ erhalten hat, sind es nun 502€ pro Monat. Im Januar 2024 hat sich dieser Betrag auf 563€ pro Monat erhöht.

„Die staatliche Hilfe ist nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Menschen in der Grundsicherung werden besser qualifiziert und damit in dauerhafte Jobs vermittelt.“

Quelle: bundesregierung.de

Zudem werden die Regelbedarfe ab sofort nicht mehr rückwirkend ausgezahlt, sondern vorausschauend an die zunehmend steigende Preisentwicklung angepasst. Eines der wichtigsten Ziele dieser staatlichen Hilfe ist es, bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter zu sein.

Wer bekommt Bürgergeld?

Laut Grundgesetz (Artikel 1, Absatz 1) besteht ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Somit haben deutschlandweit alle Menschen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, Anspruch auf Bürgergeld. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie arbeitslos sind oder Ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen decken können. Dazu zählen entsprechend auch alle Personen, die zuvor Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld erhalten haben. Auch erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt leben, können Bürgergeld beantragen. In unserem ausführlichen Artikel zum Thema Wer bekommt Bürgergeld?“ erfahren Sie alles Wichtige zu Ihrem Bürgergeld Anspruch und den notwendigen Voraussetzungen.

Unser Tipp: Um offene Fragen schnellstmöglich zu klären, ist das Jobcenter oder die Arbeitsagentur in Ihrem Wohnort der richtige Ansprechpartner.

Bürgergeld: Wie viel steht mir zu?

Der Regelsatz des Bürgergeldes lag bei 502€ im Monat, seit dem 1. Januar 2024 bei 563€ – eine Erhöhung um 61€. In der folgenden Tabelle sehen Sie die aktuellen Regelsätze im Überblick:

20242023
Alleinstehende, Alleinerziehende563€502€
Eheliche oder nichteheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft506€451€
Volljährige im Alter von 18 bis 24 Jahren451€402€
Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren471€420€
Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren390€348€
Kinder bis einschließlich 5 Jahre357€318€
Quelle: arbeitsagentur.de

Die staatliche Förderung berücksichtigt diverse Ausgaben, die im Monat anfallen – von Kleidung bis hin zu Lebensmittelkosten. Anhand der folgenden Grafik können Sie sich einen Überblick verschaffen und nachvollziehen, wie sich die Höhe des Regelsatzes 2023 für Alleinstehende und Alleinerziehende im Detail zusammengesetzt haben.

Bürgergeld vs. Hartz IV

Mit der Bürgergeld Erhöhung 2024 ist der Regelsatz für alle Empfängerinnen und Empfänger im Vergleich zu Hartz 4 um durchschnittlich 24% gestiegen. Mit Hilfe eines Bürgergeldrechners können Sie Ihren Anspruch möglichst genau berechnen.

Bürgergeld beantragen: Vorteile bei beruflicher Weiterbildung

Bürgergeld bei Weiterbildung? Ja, in diesem Fall lohnt sich eine Qualifizierung sogar doppelt. Mit Einführung des Bürgergeldes sollen Arbeitssuchende grundlegend besser qualifiziert und damit in dauerhafte Jobs vermittelt werden. Aus diesem Grund gibt es ab dem 01. Juli 2023 eine weitere relevante Neuerung: Sobald Sie sich für eine berufliche Weiterbildung entschieden haben, werden Sie bei Ihrem Vorhaben in Form von zusätzlichen Zahlungen unterstützt.

Das bedeutet konkret: Sofern Sie sich für eine Umschulung oder Externenprüfung bei einem zertifizierten Bildungsträger wie COMCAVE entscheiden, profitieren Sie zusätzlich von einem monatlichen Weiterbildungsgeld:

  • Es gibt 150€ extra pro Monat für eine Weiterbildungsmaßnahme mit Berufsabschluss (z. B. eine Umschulung oder Externenprüfung).
  • Darüber hinaus gibt es für Ihren erfolgreichen IHK-Abschluss eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€.

Gut zu wissen

Seit dem 01. April 2024 gibt es keinen Bürgergeld-Bonus mehr. Dieser wurde zuvor an Arbeitssuchende ausgezahlt, die an einer mindestens achtwöchigen Weiterbildung teilgenommen haben.

Kurz und knapp: Bürgergeld beantragen

Mit dem Bürgergeld wird die bisherige Grundsicherung für erwerbsfähige und hilfebedürftige Menschen grundlegend reformiert. Somit profitieren Menschen, die zuvor Anspruch auf Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, ab sofort von höheren Regelsätzen. Entscheiden Sie sich zudem für eine Weiterbildung oder Externenprüfung, so gibt es zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem kostenlosen Perspektivgespräch.

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2024-12-13 Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisher bekannte Arbeitslosengeld II (ALG II) – auch Hartz IV genannt – sowie das Sozialgeld ab. Erfahren Sie in unserem Artikel, wie Sie Bürgergeld beantragen, welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen und mit welchem Regelsatz Sie durch die Bürgergeld Erhöhung 2024 rechnen können. Das Wichtigste […]

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