Ein junger Mann recherchiert im Internet wie er sich arbeitsuchend melden kann

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Arbeitslosigkeit kann bei vielen Menschen schon während einer laufenden Beschäftigung ein Thema sein. Damit es gar nicht so weit kommt, sollten Sie sich bereits früh um eine Folgebeschäftigung kümmern. Erst recht, wenn Sie schon wissen, dass Ihr Arbeitsvertrag ausläuft oder sie mit längerer Vorlauffrist gekündigt worden sind. Egal, ob Sie dann tatsächlich arbeitslos werden oder nicht: In jedem Fall sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit fristgerecht arbeitssuchend melden. Nur so erhalten Sie sofort Hilfe bei der Jobsuche und im Falle der Arbeitslosigkeit auch pünktlich Ihr Arbeitslosengeld.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sofern Sie Arbeitslosengeld beziehen und Hilfe bei der Jobsuche benötigen, müssen Sie sich fristgerecht arbeitssuchend melden.
  • Während einer laufenden Beschäftigung müssen Sie sich drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrags arbeitssuchend melden.
  • Erhalten Sie zum Beispiel eine kurzfristige betriebsbedingte Kündigung, müssen Sie dies der Arbeitsagentur innerhalb von drei Tagen mitteilen.
  • Verpassen Sie die Meldefristen, kann es zu Sperrzeiten von ein bis zwölf Wochen kommen.
  • Sie können sich persönlich, online oder auch telefonisch arbeitssuchend melden.

Was ist der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend melden?

Sich arbeitssuchend melden ist nicht dasselbe wie sich arbeitslos melden. Oft werden diese Begriffe im Alltag synonym benutzt. Das ist allerdings nicht ganz korrekt. Wer arbeitssuchend ist, muss nicht zwingend arbeitslos sein. Sie suchen schließlich schon nach Arbeit, wenn Sie wissen, dass Ihre aktuelle Beschäftigung nicht verlängert wird. Sie hören sich um, lesen Stellenanzeigen oder schreiben Bewerbungen. Mit rechtzeitiger Eigeninitiative finden Sie schneller wieder zurück ins Berufsleben und müssen sich nicht arbeitslos melden.

Dieses Ziel verfolgt auch die Arbeitsagentur und möchte Sie so schnell wie möglich bei der Jobsuche unterstützen. Doch dazu müssen Sie der Arbeitsagentur mitteilen, dass Ihnen womöglich eine Arbeitslosigkeit droht. Sie müssen sich rechtzeitig arbeitssuchend melden. Erst wenn der Arbeitsvertrag beendet ist und Sie keiner Beschäftigung nachgehen, müssen Sie sich arbeitslos melden und zugleich Arbeitslosengeld beantragen. Formell gesehen sind es also zwei grundlegend unterschiedliche Vorgänge und Begrifflichkeiten.

Arbeitslos vs. arbeitssuchend

Es gibt einen Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos melden. Erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel alles Wichtige zum Thema „Wie melde ich mich arbeitslos?“.

Wann und wie muss ich mich arbeitssuchend melden?

Der Zeitpunkt, zu dem Sie sich arbeitssuchend melden müssen, ist abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung. Sie können sich natürlich erst dann arbeitssuchend melden, wenn Sie wissen, dass Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Idealerweise erhalten Sie eine Kündigung mit drei Monaten Vorlaufzeit. So haben Sie genug Zeit, der Arbeitslosigkeit durch vorausschauende Bemühungen entgegenzuwirken.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag kennen Sie in der Regel schon beim Unterzeichnen das Ablaufdatum und können entsprechend planen. In diesem Fall müssen Sie sich spätestens drei Monate vorher arbeitssuchend melden. Das Gleiche gilt bei einer ordentlichen Kündigung mit mindestens drei Monaten Kündigungsfrist. Auch dann müssen Sie der Agentur für Arbeit unmittelbar Bescheid geben.

Wird Ihnen mit einer kürzeren Frist gekündigt oder verlieren Sie den Job aus besonderen Gründen kurzfristig, müssen Sie sich drei Werktage nach der Kündigung arbeitssuchend melden. Am besten melden Sie sich direkt bei der Agentur für Arbeit, wenn Sie von der Kündigung erfahren haben. Dies ist ebenfalls Ihr Vorgehen, auch wenn Sie die Kündigung rechtlich anfechten oder auf eine Verlängerung hoffen. Andernfalls riskieren Sie Sperrzeiten durch die versäumte Arbeitslosmeldung.

Welche Unterlagen zum arbeitssuchend Melden nötig sind

Idealerweise haben Sie folgende Unterlagen zur Hand, wenn Sie sich arbeitssuchend melden:

  • Personalausweis bzw. Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung bzw. Aufenthaltserlaubnis)
  • Sozialversicherungsausweis
  • Kündigungsschreiben bzw. Arbeitsvertrag
  • Lebenslauf

Schon gewusst?

Sie müssen sich auch arbeitssuchend melden, wenn Sie die Kündigung selbst eingereicht haben. Zwar unterliegen Sie dann in der Regel einer dreimonatigen Sperrfrist bezüglich des Arbeitslosengeldes, doch mit rechtzeitiger Meldung kann Ihnen die Arbeitsagentur trotzdem bei der Jobsuche helfen.

Arbeitssuchend melden: Das ist die rechtliche Grundlage

Die Pflicht sich arbeitssuchend zu melden, ergibt sich vorrangig aus einer Passage im Dritten Sozialgesetzbuch. Es handelt sich also nicht um behördliche Willkür, sondern vielmehr um eine gesetzlich verankerte Pflicht. In § 38 Abs. 1 des SGB III heißt es:

„Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.“

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Wie kann man sich online arbeitssuchend melden?

Sie können sich bequem von Zuhause aus arbeitssuchend melden - zum Beispiel über die Seite der Arbeitsagentur. Dort finden Sie den sogenannten eService, mit dem Sie sich nicht nur online arbeitssuchend melden, sondern auch Vermittlungsvorschläge abrufen können. Allerdings benötigen Sie für diesen Service ein Benutzerprofil, welches Sie kostenlos anlegen können.

Wie kann man sich telefonisch arbeitssuchend melden?

Noch einfacher und schneller können Sie sich per Telefon arbeitssuchend melden. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 455 5500 geben Sie einige grundlegende Informationen zu Ihrer Person durch und haben damit bereits Ihre Pflicht erfüllt.

Wie kann man sich persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden?

Als dritte Möglichkeit, sich arbeitssuchend zu melden, steht Ihnen natürlich auch der Weg in die zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit offen. Auch dort wird Ihre Meldung gern entgegengenommen. Allerdings kann es dort natürlich zu gewissen Wartezeiten kommen. Die für Sie zuständige Dienststelle finden Sie am einfachsten über die Online-Suchfunktion der Bundesagentur für Arbeit.

Ihr persönlicher Ratgeber

Auch wenn Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend melden, ersetzt das nicht die Meldung Ihrer Arbeitslosigkeit. Letzteres geht nur persönlich durch Vorsprache bei der Agentur für Arbeit. Dabei können Sie allerdings direkt das Arbeitslosengeld beantragen.

Kurz und knapp: Wie melde ich mich arbeitssuchend?

Sie können sich online, telefonisch oder auch bei der Arbeitsagentur persönlich arbeitssuchend melden. Wichtig ist, dass Sie sich möglichst drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden. Ihr Arbeitsvermittler bzw. Ihre Arbeitsvermittlerin kann Ihnen dann helfen, eine neue Stelle zu finden. Außerdem erhalten Sie bei fristgerechter Meldung keine Sperrzeiten beim Bezug des Arbeitslosengeldes. Viel Erfolg bei der Arbeitssuche!

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2024-01-18 Arbeitslosigkeit kann bei vielen Menschen schon während einer laufenden Beschäftigung ein Thema sein. Damit es gar nicht so weit kommt, sollten Sie sich bereits früh um eine Folgebeschäftigung kümmern. Erst recht, wenn Sie schon wissen, dass Ihr Arbeitsvertrag ausläuft oder sie mit längerer Vorlauffrist gekündigt worden sind. Egal, ob Sie dann tatsächlich arbeitslos werden oder […]

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