Deprimierte Frau im Büro

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Eine betriebsbedingte Kündigung kann aus Arbeitgebersicht unterschiedlichste Gründe haben. Dazu zählen zum Beispiel eine schlechte wirtschaftliche Lage, Auftragsmangel oder sogar die Stilllegung eines Betriebs. Falls auch Sie von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sind oder in naher Zukunft betroffen sein könnten, haben wir wertvolle Tipps, die Ihnen in solch einer Situation weiterhelfen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine betriebsbedingte Kündigung muss laut Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigt sein.
  • Liegt eine betriebsbedingte Kündigung vom Arbeitgeber vor, fällt in der Regel der Arbeitsplatz weg und es besteht keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.
  • Sie haben das Recht, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, sofern der Arbeitgeber nicht alle erforderlichen Bedingungen erfüllt.
  • Reichen Sie keine Kündigungsschutzklage ein, so haben Sie gesetzlich den Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
  • Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie bedacht vor. Alles andere kann die Situation nur unnötig erschweren.

Was bedeutet betriebsbedingte Kündigung?

Was bedeutet eigentlich "aus betriebsbedingten Gründen gekündigt"? Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen betrieblicher Erfordernisse beenden muss. Dementsprechend ist die Ursache nicht auf den Arbeitnehmer, sondern auf den Arbeitgeber zurückzuführen. Allerdings muss das Arbeitsverhältnis in diesem Fall unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kurz KschG. Das bedeutet, dass der oder die Betroffene mindestens sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern tätig sein muss.

Was muss man bei einer betriebsbedingten Kündigung beachten?

Es gibt selbstverständlich bestimmte Voraussetzungen, die der Arbeitgeber erfüllen muss, damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist:

Dringende betriebliche Gründe

Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer kündigen, sofern der Stellenabbau betrieblich erforderlich ist. Dabei können die Gründe sowohl innerbetrieblichen als auch außerbetrieblichen Ursprungs sein. Ein innerbetrieblicher Grund wäre zum Beispiel eine Unternehmensumstrukturierung oder Schließung einer Abteilung bzw. eines gesamten Standorts. Bei einem Auftragsmangel oder Umsatzrückgang hingegen spricht man von einem außerbetrieblichen Grund für eine betriebsbedingte Kündigung.

Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Bevor eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber intensiv prüfen, ob der Arbeitnehmer intern versetzt werden kann – beispielsweise an einen anderen Standort oder in eine andere Position. Die Weiterbeschäftigung muss jedoch sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber realisierbar und zumutbar sein. Es muss somit zum Zeitpunkt der Kündigung ein freier und vergleichbarer Arbeitsplatz im Betrieb verfügbar sein, für den der Arbeitnehmer ausreichend qualifiziert ist.

Ordnungsgemäße Sozialauswahl

Die Sozialauswahl dient dazu, Mitarbeiter zu ermitteln, die für eine betriebsbedingte Kündigung infrage kommen. Bei der Auswahl der Arbeitnehmer werden folgende vier Kriterien berücksichtigt:

  • Dauer der Beschäftigung im Betrieb
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung

Jedes Kriterium wird unterschiedlich stark gewichtet und mit sogenannten Sozialpunkten versehen. Anhand eines Punktesystems (Skala von 1 bis 10) berechnen Arbeitgeber dann eine entsprechende Schutzbedürftigkeit. Mitarbeiter mit den wenigsten Punkten müssen folglich als Erstes gekündigt werden.

Welche Kündigungsfrist gilt bei betriebsbedingter Kündigung?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung gilt die gleiche gesetzliche Kündigungsfrist wie bei einer ordentlichen Kündigung. Die einzuhaltende Frist richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und liegt bei einem Monat aufwärts. Eine fristlose betriebsbedingte Kündigung ist somit in der Regel nicht möglich. Der betroffene Mitarbeiter kann in so einem Fall allerdings unmittelbar von der Arbeit freigestellt werden.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Bevor der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht, bietet er oftmals einen Aufhebungsvertrag an, welcher den bisher bestehenden Arbeitsvertrag ablösen soll. Diese Option kann sich für Sie als Betroffenen durchaus lohnen, sofern Sie dadurch eine höhere Abfindung aushandeln können. Dennoch sollten Sie vorsichtig sein: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser den richtigen Grund enthält. In diesem Fall sollte deutlich werden, dass der Aufhebungsvertrag ausschließlich dazu dient, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden.

Expertentipp

Halten Sie im Falle eines angebotenen Aufhebungsvertrages unbedingt Rücksprache mit der Agentur für Arbeit, um eine mögliche Sperrzeit oder Kürzung des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.

Wie verhalte ich mich bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung kann Arbeitnehmer besonders hart treffen. Wichtig ist, dass Sie nicht sofort in Panik geraten, sondern versuchen, ruhig und bedacht zu reagieren. Unüberlegtes Handeln kann Sie nur unnötig in Schwierigkeiten bringen. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung idealerweise nicht am gleichen Tag, sondern bitten Sie Ihren Arbeitgeber um eine angemessene Bedenkzeit, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren.

Die drei folgenden Optionen stehen Ihnen bei einer betriebsbedingten Kündigung zur Auswahl:

  • Sie akzeptieren die betriebsbedingte Kündigung und erhalten eine gesetzlich geregelte Abfindung. Häufig ist hier die erste Frage: Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung bei einer Kündigung? Die Höhe der Abfindung hängt davon ab, wie lange Sie bereits in dem Unternehmen tätig sind und wie hoch Ihr monatliches Bruttogehalt ist.
  • Sie unterschreiben einen Aufhebungsvertrag, den Ihnen Ihr Arbeitgeber anbietet, um eine Kündigung zu umgehen. Versuchen Sie unbedingt, an dieser Stelle noch mal zu verhandeln und im Gegenzug eine höhere Abfindung einzufordern.
  • Sie reichen eine Klage ein und kämpfen in einem Kündigungsschutzprozess um Ihren Job oder um eine höhere Abfindung. Das zuständige Arbeitsgericht prüft daraufhin, ob der Arbeitgeber alle Voraussetzungen erfüllt und die Kündigung rechtswirksam ist. Beachten Sie aber unbedingt, dass die Klagefrist ab dem Zeitpunkt Ihrer Kündigung bei nur drei Wochen liegt. Verstreicht diese Frist, ist die betriebsbedingte Kündigung rechtswirksam.

Gut zu wissen

Sobald Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bzw. allerspätestens drei Monate vor Auslaufen der Kündigungsfrist arbeitssuchend melden. Andernfalls droht die Agentur für Arbeit mit einer Sperre oder Kürzung des Arbeitslosengeldes. Diese Regelung gilt auch, wenn sie eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Betriebsbedingte Kündigung: Ihre Chancen

Sobald Sie den ersten Schock verarbeitet haben und Ihre bevorstehende Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben, sollten Sie sich über Ihre möglichen beruflichen Chancen informieren. Es ist ratsam – sofern Sie das noch nicht getan haben – sich in erster Linie mit der aktuellen Arbeitsmarktsituation zu befassen, beispielsweise bei einem Termin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Diverse Online Jobportale bieten Ihnen außerdem eine Vielzahl an Möglichkeiten und informieren Sie nicht nur über aktuelle Stellenangebote, sondern auch über die Entwicklungen und Trends auf dem Arbeitsmarkt.

Stellt sich heraus, dass Ihnen eine passende Qualifikation fehlt, um einen neuen Job anzutreten oder wollen Sie vielleicht sogar in einem ganz anderen Berufsfeld tätig werden, so können wir Ihnen gerne weiterhelfen. Durch eine Weiterbildung oder Umschulung haben Sie die Chance, Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse zu erweitern bzw. eine neue Qualifikation zu erwerben. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, damit wir Ihre Jobaussichten gemeinsam verbessern können.

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Kurz und knapp: Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung kommt oft sehr unerwartet und ist grundsätzlich erstmal nicht auf Sie als Arbeitnehmer zurückzuführen. In der Regel handelt es sich hierbei um inner- oder außerbetriebliche Gründe. Wichtig ist, dass Sie die Kündigung nicht direkt nach Erhalt unterzeichnen. Überprüfen Sie zunächst die Wirksamkeit der betrieblichen Kündigung und holen Sie sich hierzu bei Bedarf juristische Unterstützung. In vielen Fällen unterlaufen dem Arbeitgeber formale oder inhaltliche Fehler, die dazu führen, dass Sie mittels einer Kündigungsschutzklage sehr gute Aussichten auf eine angemessene Abfindung oder Weiterbeschäftigung haben.

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2024-08-06 Eine betriebsbedingte Kündigung kann aus Arbeitgebersicht unterschiedlichste Gründe haben. Dazu zählen zum Beispiel eine schlechte wirtschaftliche Lage, Auftragsmangel oder sogar die Stilllegung eines Betriebs. Falls auch Sie von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sind oder in naher Zukunft betroffen sein könnten, haben wir wertvolle Tipps, die Ihnen in solch einer Situation weiterhelfen. Das Wichtigste in Kürze: […]

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