-
Abgeschlossene Ausbildung, Studium, abgebrochenes Hochschulstudium oder ausreichende Berufserfahrung
-
Affinität für pflegeunterstützende Tätigkeiten im Umgang mit kranken, behinderten, kognitiv veränderten und älteren Menschen
-
Deutsch in Wort und Schrift
-
Grundlegende EDV-Kenntnisse
-
Das interne Auswahlverfahren (Fachgespräch) ist mit „geeignet“ zu bestehen
Es gelten zudem die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers. Ausnahmen sind in Absprache mit dem COMCAVE.COLLEGE® und dem Kostenträger möglich.
Hinweis: Für die Einstufung als QN2 (Pflege) nach PeBeM ist zusätzlich zum Pflegebasiskurs eine mindestens einjährige angeleitete Tätigkeit in der Pflege nachzuweisen. Arbeitgeber fordern häufig einen Eignungsnachweis, z. B. ein eintragungsfreies Führungszeugnis. Je nach Einsatzbereich können außerdem Impfnachweise (z. B. Masernschutz gemäß § 20 IfSG) sowie eine ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung erforderlich sein.