Kursdetails
Kursstarttermine
Unterrichtsform
Abschlussart
Kursinhalte
Betriebliche Praxisphase
Voraussetzungen
Kursbewertung
Förderung und Finanzierung
Warum COMCAVE die beste Entscheidung ist
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Online von Zuhause und am Campus
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Kursbeschreibung
In der Prüfungsvorbereitung zum Verkäufer werden unter anderem die Arbeitsbereiche Marketing, Buchhaltung und Kundenberatung behandelt. Jeder Handelsbetrieb verfügt über diese Abteilungen, sodass Sie nicht zwangsläufig auf der Verkaufsfläche arbeiten. Die zahlreichen Einsatzmöglichkeiten machen dieses Berufsfeld besonders attraktiv.
Als geprüfter Verkäufer erhalten Sie bei Ihrem Berufseinstieg in Betrieben, die den IHK-Tariflohn bezahlen, je nach Bundesland eine Bruttovergütung von 1.700 bis 1.900 €. Diese steigt mit wachsender Berufserfahrung und einem größeren Aufgabenkreis an. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Qualifikation und damit Ihr Gehalt mit Weiterbildungen zu verbessern. Der Klassiker ist der Handelsfachwirt (IHK). Nach erfolgreich abgeschlossener Externenprüfung zum Verkäufer eröffnen sich Ihnen damit auch finanziell neue Möglichkeiten.
Die Prüfungsvorbereitung zum Verkäufer beim COMCAVE.COLLEGE stattet Sie mit dem nötigen Fachwissen aus, um die IHK-Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen. Unter anderem werden folgende Lerninhalte behandelt:
Dazu kommen gefragte Spezialisierungen auf diese Fachbereiche:
Ja, eine finanzielle Förderung ist sehr gut möglich, da es sich um eine nach AZAV zugelassene Maßnahme handelt. Wenn die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Prüfungsvorbereitung zum Verkäufer bei COMCAVE bis zu 100% gefördert. Die Förderung erfolgt entweder über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder durch das Jobcenter. Dazu bestehen Fördermöglichkeiten über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und nach Maßgabe des Soldatenversorgungsgesetzes durch den BfD.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitslose können von einem Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung profitieren, um ihren fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. So heißt es in § 81, Absatz 2 des SGB III unter anderem: „Der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer […] voraussichtlich erfolgreich an der Maßnahme teilnehmen werden und mit dem angestrebten Beruf ihre Beschäftigungschancen verbessern.“