Fortbildung vs. Weiterbildung: Wo liegen die Unterschiede?

Weiterbildung ist zunächst einmal ein allgemeiner Begriff, der nicht nur die berufliche Weiterbildung umfasst, sondern auch die Allgemeinbildung wie kulturelle Bildung, politische Bildung oder gesellschaftliche Bildung.
Wenn Sie sich eine Fremdsprache für den nächsten Urlaub aneignen, die für Sie beruflich nicht relevant ist, handelt es sich um eine private beziehungsweise kulturelle Weiterbildung. Da die zusätzliche Sprache primär keine berufliche Relevanz hat, ist es keine berufliche Weiterbildung und auch keine Fortbildung.
Die berufliche Weiterbildung umfasst ihrerseits wieder verschiedene Arten, von denen eine die Fortbildung ist. Daher können die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung nicht synonym verwendet werden. Fortbildung ist eine Form der beruflichen Weiterbildung. Eine berufliche Weiterbildung muss jedoch nicht zwingend in Form einer Fortbildung stattfinden.
Eignen Sie sich als Übersetzer oder Dolmetscher eine zusätzliche Fremdsprache an, handelt es sich um eine berufliche Weiterbildung. Da die Kenntnisse Ihren bisherigen Aufgabenbereich erweitern, ist es eine berufliche Weiterbildung in Form einer Fortbildung.
Zur beruflichen Weiterbildung gehören alle Bildungsformen, die nach dem Berufsabschluss die Karriere unterstützen oder einen neuen Karriereweg eröffnen.
Im Gegensatz zu den anderen Formen der beruflichen Weiterbildung, baut eine Fortbildung immer auf dem ausgeübten Beruf auf. Eine Fortbildung dient dazu, die erlernten Kenntnisse zu erhalten, anzupassen, zu erweitern oder zu ergänzen. Dementsprechend werden Fortbildungen nach den folgenden vier Typen unterschieden:
In vielen Unternehmen werden notwendige Erhaltungs- und Anpassungsfortbildungen in den Arbeitsalltag integriert. In Form von kurzen Workshops oder mehrtägigen Seminaren werden erlernte Kenntnisse wiederholt und aktualisiert, neue Softwarelösungen eingeführt oder die Mitarbeiter an sich verändernde Strukturen herangeführt.
Bei Erweiterungs- und Aufstiegsfortbildungen geht die Initiative dagegen meist vom Arbeitnehmer aus. Wer sich beruflich besser aufstellen und die nächste Stufe auf der Karriereleiter erklimmen möchte, wird um den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und Qualifikationen nicht drum herumkommen. In einigen Fällen unterstützen Arbeitgeber die Bestrebungen nach beruflicher Weiterbildung in Form einer bezahlten Fortbildung oder beteiligen sich an den Kosten.
Da eine berufliche Weiterbildung als Fortbildung auf dem bereits Erlernten aufbaut, ist sie nur dann sinnvoll, wenn der erlernte Beruf weiter ausgeübt werden soll. Steht ein Berufswechsel im Raum sind andere Weiterbildungsmöglichkeiten wie eine Umschulung oder das Erwerben von Zusatzqualifikationen sinnvoller.
Sobald der Entschluss für eine berufliche Weiterbildung als Fortbildung gefasst wurde, steht die Frage nach der Finanzierung im Raum. Insbesondere Aufstiegsfortbildungen, die oft mit einer Meister- oder Fachwirtprüfung abschließen, verursachen nicht zu unterschätzende Kosten. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation gibt es die Möglichkeit, sich staatliche Unterstützung zu holen. Förderprogramme wie das Meister-Bafög oder auch der Bildungsgutschein können Sie auf Ihrem beruflichen Weg unterstützen.
Erkundigen Sie sich hierzu bei dem für Sie zuständigen Ansprechpartner der Agentur für Arbeit. Hier erhalten Sie auch dann Unterstützung, wenn Sie nicht arbeitsuchend sind. Insbesondere wenn die Fortbildung oder Weiterbildung zur mittelfristigen Sicherung Ihres Arbeitsplatzes benötigt wird, ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter möglich. Alles Wissenswerte rund um den Bildungsgutschein erfahren Sie in diesem Beitrag.
Neben dem finanziellen Aspekt sind Weiterbildungen und Fortbildungen immer auch eine Zeitfrage. Nicht jeder Arbeitnehmer ist bereit oder in der Lage seinen Erholungsurlaub für die Fortbildung zu nutzen. In anderen Fällen reichen die Urlaubstage für die geplante Maßnahme nicht aus.
Die gute Nachricht: In fast allen Bundesländern haben Sie Anspruch auf den sogenannten Bildungsurlaub – eine bezahlte Freistellung über maximal fünf Tage zur Durchführung einer Fortbildung oder Weiterbildung. Hierbei gilt es jedoch einige Vorgaben zu beachten. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab über die aktuell gültigen Regelungen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland. Im Zweifelsfall kann ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt verbindlich Auskunft geben und beim Antrag helfen.
Alternativ oder als Ergänzung zum Bildungsurlaub können Sie mit Ihrem Abreitgeber eine individuelle bezahlte oder unbezahlte Freistellung für eine Fortbildung oder Weiterbildung vereinbaren.
Wer sich beruflich weiterbilden möchte, kann dies in Form einer Fortbildung tun. In vielen Unternehmen gehören interne Fortbildungen zum Qualitätsmanagement dazu. Wenn Sie Eigeninitiative zeigen möchten, fragen Sie aktiv nach oder nehmen Sie auf eigene Rechnung an einer passenden Fortbildung oder beruflichen Weiterbildung teil.