Spardose mit Euromünzen und einem Collegehut

Der Zeitraum einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit lässt sich bestens mit beruflichen Qualifikationsmaßnahmen füllen, denn in der Regel erhalten Sie Arbeitslosengeld auch während einer Weiterbildung. Derart abgesichert, können Sie sich mit klug gewählten Seminaren und Kursen auf Ihre nächste Position vorbereiten und müssen keine Bedenken um Ihren Lebensunterhalt haben. Wir zeigen Ihnen im folgenden Artikel unter welchen Umständen es Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung gibt und wie Sie weitere Förderungen und Zuschüsse erhalten können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie das Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung ganz normal fortlaufend ausbezahlt.
  • Jeder Tag, an dem Sie Ihr Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung erhalten, zählt für die Gesamtbezugsdauer nur als ein halber Tag.
  • Sie kriegen nur dann Ihr ALG weiter, wenn Sie die Weiterbildung vorab beantragen und es sich um eine bewilligte Maßnahme bei einem anerkannten Träger handelt.
  • Neben dem Arbeitslosengeld übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel auch die Kursgebühren sowie weitere Kosten für Fahrten, Unterbringung oder Kinderbetreuung.

Bezug von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung

Für das Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung gelten dieselben Voraussetzungen, wie für den grundsätzlichen Bezug von Arbeitslosengeld.

Im Falle von ALG I müssen Sie daher auch während der Weiterbildung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen arbeitslos sein, also weniger als 15 Stunden die Woche arbeiten.
  • Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
  • Sie müssen die Zeiten für die Anwartschaft erfüllt haben.

Wenn Sie während der Weiterbildung das Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen – das sogenannte Hartz IV – ist der Weiterbezug ebenfalls an die jeweiligen Bezugsbedingungen gekoppelt. Konkret bedeutet das, dass eine Bedürftigkeit für Sie und den Haushalt, in dem Sie leben, bestehen muss.

Bürgergeld statt Hartz IV

Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab. Daher gelten nun andere Regelsätze. Lesen Sie hierzu folgenden Artikel: "Bürgergeld beantragen: Das sollten Sie jetzt wissen".

Detaillierte Ausführungen, welche Möglichkeiten es gibt und welche besonderen Voraussetzungen im Einzelfall gelten, finden Sie in dieser Broschüre der Agentur für Arbeit. Wir empfehlen zudem stets das direkte Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur.

Weiterbildung ALG I – Weiterbildung ALG II: Die Unterschiede

Damit das Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung weiterhin gezahlt werden kann, muss die jeweilige Maßnahme vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit bewilligt worden sein.

Dabei sind vor allem folgende Punkte zu beachten:

  • Sie müssen die Maßnahme unbedingt vorab bei der Agentur für Arbeit beantragen.
  • Es muss vorab eine Beratung dazu in der Agentur erfolgt sein.
  • Die Weiterbildung muss notwendig und zielführend sein, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
  • Träger und Maßnahme müssen zertifiziert und zugelassen sein.

Expertentipp

Ausnahmen: Falls Sie keinen Berufsausbildungsabschluss haben, aber dennoch mindestens drei Jahre gearbeitet haben, kann die Agentur Sie auch ohne bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit fördern. Ähnliches gilt, wenn Sie mindestens vier Jahre nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und eine Weiterbildung machen möchten, gibt es gewisse Einschränkungen. Bewilligt werden meist Ausbildungen oder Umschulungen oder auch sogenannte Anpassungsweiterbildungen. Eine Aufstiegsweiterbildung – etwa, um einen Meister zu machen – kann vom Jobcenter allerdings nicht gefördert werden.

Im Einzelfall kann Arbeitslosengeld während der Weiterbildung auch dann gezahlt werden, wenn die betreffende Fortbildung nicht von der Arbeitsagentur selbst gefördert wird. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie die Weiterbildung vorab mit Ihrem Sachbearbeiter abstimmen und bereit sind, die Maßnahme abzubrechen, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen könnten.

So kriegen Sie länger Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung

Ein großer Vorteil des Bezugs von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung ist die Verlängerung der Anspruchszeit vom ALG aufgrund der Maßnahme. Genauer gesagt verringert sich die Anspruchsdauer während einer Weiterbildung pro Tag nur um einen halben Tag laut §148 SGB III. Das bedeutet, dass Sie nach einer erfolgreichen Weiterbildung noch einen Restanspruch auf ALG I haben. Das gilt allerdings nur, wenn die Anspruchsdauer vor der Maßnahme noch mindestens 30 Tage betragen hat.

Sollte die Gesamtdauer für Ihr Arbeitslosengeld während der Weiterbildung ablaufen, muss die Arbeitsagentur trotzdem weiterbezahlen, bis die Maßnahme abgeschlossen ist. Allerdings sollten Sie in jedem Fall aktiv teilnehmen und die Weiterbildung erfolgreich abschließen, da sonst die Leistungen eingestellt werden können.

Schon gewusst?

Wenn Sie während einer Weiterbildung erkranken, bekommen Sie bis zu sechs Wochen lang weiter Arbeitslosengeld, auch wenn Sie krankheitsbedingt nicht an der Maßnahme teilnehmen können.

Nicht nur das Arbeitslosengeld während der Weiterbildung wird bezahlt

Die Bewilligung einer Weiterbildungsmaßnahme liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Das Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung hingegen nicht. Ist die Maßnahme zulässig und wird gewährt, bekommen Sie auf jeden Fall weiter Ihre Bezüge. Doch Sie können noch weitere Kostenpunkte zur Übernahme beantragen.

Übernahme der Weiterbildungskosten mit dem Bildungsgutschein

Neben dem Arbeitslosengeld zahlt die Arbeitsagentur in den meisten Fällen auch die Kosten der Bildungsmaßnahme selbst. Dies erfolgt in der Regel durch einen sogenannten Bildungsgutschein, der bei zertifizierten Anbietern wie COMCAVE eingelöst werden kann.

Vermerkt sind auf diesem Gutschein:

  • Das Ziel der Weiterbildung
  • Die Dauer der Weiterbildung
  • Die übernahmefähigen Kosten
  • Der zeitliche und regionale Geltungsbereich

Die übernahmefähigen Kosten beinhalten nicht nur die reinen Lehrgangsgebühren, sondern in der Regel auch anfallende Fahrtkosten sowie besondere Kosten für Materialien oder Kleidung. Zusätzlich können Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuung sowie die Eignungsfeststellung geltend gemacht werden.

Soziale Absicherung durch Übernahme der Versicherungsbeiträge

Zusätzlich zum Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung erstattet die Arbeitsagentur auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen. Dazu zählen die Beiträge zur Krankenversicherung sowie die Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. Das greift natürlich nur dann, wenn die Weiterbildung mit der Agentur abgesprochen ist.

Mögliche Prämien

Als besonderen Ansporn können Sie bei manchen Weiterbildungsmaßnahmen Prämien erhalten. So bekommen Sie bei erfolgreicher Umschulung oder einer Maßnahme mit Berufsabschlussprüfung bis zu 2.500 Euro Weiterbildungsprämie, wenn Sie Ihre Prüfungen vor einer Kammer, etwa der IHK, mit Erfolg abgelegt haben.

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Kurz und knapp: Arbeitslosengeld bei Weiterbildung

Während einer Weiterbildung erhalten Sie in der Regel wie gewohnt das Arbeitslosengeld, solange Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf haben. Allerdings muss die jeweilige Maßnahme mit der Arbeitsagentur abgesprochen und rechtzeitig beantragt worden sein. Das Arbeitslosengeld während der Weiterbildung kann die Bezugsdauer verlängern. Außerdem können weitere Kosten für die Maßnahme übernommen werden.

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2024-01-18 Der Zeitraum einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit lässt sich bestens mit beruflichen Qualifikationsmaßnahmen füllen, denn in der Regel erhalten Sie Arbeitslosengeld auch während einer Weiterbildung. Derart abgesichert, können Sie sich mit klug gewählten Seminaren und Kursen auf Ihre nächste Position vorbereiten und müssen keine Bedenken um Ihren Lebensunterhalt haben. Wir zeigen Ihnen im folgenden Artikel unter welchen […]

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