Arbeitslosengeld bei Weiterbildung: Womit Sie jetzt rechnen können

Das Wichtigste in Kürze:
Für das Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung gelten dieselben Voraussetzungen, wie für den grundsätzlichen Bezug von Arbeitslosengeld. Im Falle von ALG I müssen Sie daher auch während der Weiterbildung folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie während der Weiterbildung das Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen – das sogenannte Hartz IV – ist der Weiterbezug ebenfalls an die jeweiligen Bezugsbedingungen gekoppelt. Konkret bedeutet das, dass eine Bedürftigkeit für Sie und den Haushalt, in dem Sie leben, bestehen muss.
Detaillierte Ausführungen, welche Möglichkeiten es gibt und welche besonderen Voraussetzungen im Einzelfall gelten, finden Sie in dieser Broschüre. Wir empfehlen zudem stets das direkte Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur.
Damit das Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung weiterhin gezahlt werden kann, muss die jeweilige Maßnahme vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit bewilligt worden sein. Dabei sind vor allem folgende Punkte zu beachten:
Expertentipp
Ausnahmen: Falls Sie keinen Berufsausbildungsabschluss haben, aber dennoch mindestens drei Jahre gearbeitet haben, kann die Agentur Sie auch ohne bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit fördern. Ähnliches gilt, wenn Sie mindestens vier Jahre nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und eine Weiterbildung machen möchten, gibt es gewisse Einschränkungen. Bewilligt werden meist Ausbildungen oder Umschulungen oder auch sogenannte Anpassungsweiterbildungen. Eine Aufstiegsweiterbildung – etwa, um einen Meister zu machen – kann vom Jobcenter allerdings nicht gefördert werden.
Im Einzelfall kann Arbeitslosengeld während der Weiterbildung auch dann gezahlt werden, wenn die betreffende Fortbildung nicht von der Arbeitsagentur selbst gefördert wird. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie die Weiterbildung vorab mit Ihrem Sachbearbeiter abstimmen und bereit sind, die Maßnahme abzubrechen, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen könnten.
Ein großer Vorteil des Bezugs von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung ist die Verlängerung der Anspruchszeit vom ALG aufgrund der Maßnahme. Genauer gesagt verringert sich die Anspruchsdauer während einer Weiterbildung pro Tag nur um einen halben Tag laut §148 SGB III. Das bedeutet, dass Sie nach einer erfolgreichen Weiterbildung noch einen Restanspruch auf ALG I haben. Das gilt allerdings nur, wenn die Anspruchsdauer vor der Maßnahme noch mindestens 30 Tage betragen hat.
Sollte die Gesamtdauer für Ihr Arbeitslosengeld während der Weiterbildung ablaufen, muss die Arbeitsagentur trotzdem weiterbezahlen, bis die Maßnahme abgeschlossen ist. Allerdings sollten Sie in jedem Fall aktiv teilnehmen und die Weiterbildung erfolgreich abschließen, da sonst die Leistungen eingestellt werden können.
Schon gewusst?
Wenn Sie während einer Weiterbildung erkranken, bekommen Sie bis zu sechs Wochen lang weiter Arbeitslosengeld, auch wenn Sie krankheitsbedingt nicht an der Maßnahme teilnehmen können.
Die Bewilligung einer Weiterbildungsmaßnahme liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Das Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung hingegen nicht. Ist die Maßnahme zulässig und wird gewährt, bekommen Sie auf jeden Fall weiter Ihre Bezüge. Doch Sie können noch weitere Kostenpunkte zur Übernahme beantragen.
Neben dem Arbeitslosengeld zahlt die Arbeitsagentur in den meisten Fällen auch die Kosten der Bildungsmaßnahme selbst. Dies erfolgt in der Regel durch einen sogenannten Bildungsgutschein, der bei zertifizierten Anbietern wie COMCAVE eingelöst werden kann. Vermerkt sind auf diesem Gutschein:
Die übernahmefähigen Kosten beinhalten nicht nur die reinen Lehrgangsgebühren, sondern in der Regel auch anfallende Fahrtkosten sowie besondere Kosten für Materialien oder Kleidung. Zusätzlich können Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuung sowie die Eignungsfeststellung geltend gemacht werden.
Zusätzlich zum Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung erstattet die Arbeitsagentur auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen. Dazu zählen die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. Das greift natürlich nur dann, wenn die Weiterbildung mit der Agentur abgesprochen ist.
Als besonderen Ansporn können Sie bei manchen Weiterbildungsmaßnahmen Prämien erhalten. So bekommen Sie bei erfolgreicher Umschulung oder einer Maßnahme mit Berufsabschlussprüfung bis zu 2.500 € Weiterbildungsprämie, wenn Sie Ihre Prüfungen vor einer Kammer, etwa der IHK, mit Erfolg abgelegt haben.
Während einer Weiterbildung erhalten Sie in der Regel wie gewohnt das Arbeitslosengeld, solange Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf haben. Allerdings muss die jeweilige Maßnahme mit der Arbeitsagentur abgesprochen und rechtzeitig beantragt worden sein. Das Arbeitslosengeld während der Weiterbildung kann die Bezugsdauer verlängern. Außerdem können weitere Kosten für die Maßnahme übernommen werden.
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