Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit: Welche Ansprüche Sie jetzt haben

Das Wichtigste in Kürze:
Sie erhalten Arbeitslosengeld nach der Selbstständigkeit grundsätzlich auf zweierlei Wege:
In beiden Fällen müssen Sie die regulären Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen. Sie müssen also arbeitslos gemeldet sein, dürfen nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten und müssen in den 24 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Schon gewusst?
Haben Sie bereits vor der Selbstständigkeit Arbeitslosgeld I bezogen, werden die Restansprüche auch nach der Selbstständigkeit berücksichtigt, sofern noch nicht mehr als vier Jahre vergangen sind.
Es gibt für Selbstständige die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern. Somit ist dann auch ein Bezug von Arbeitslosengeld nach der Selbstständigkeit möglich. Allerdings geht dies nur, wenn Sie entweder vor der Selbstständigkeit bereits zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder bereits Arbeitslosengeld bezogen haben.
Die freiwillige Weiterversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden. Das tun Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort. Dabei müssen Sie Ihre Selbstständigkeit nachweisen, etwa durch einen Gewerbeschein.
Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung liegen bei 72,24 € (Ost) und 76,44 € (West) im Monat. Wenn Sie frisch gegründet haben, zahlen Sie im Gründungsjahr sowie im gesamten darauffolgenden Kalenderjahr nur die Hälfte des Beitrags.
Schon gewusst?
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung dürfen Sie als Selbstständiger erst nach fünf Jahren regulär kündigen.
Wenn Sie aus einer abhängigen Beschäftigung heraus gründen, können Sie den sogenannten Gründerzuschuss beantragen. Allerdings haben Sie darauf keinen Rechtsanspruch, denn der Zuschuss ist Ermessenssache der Arbeitsagentur. In vielen Fällen ergibt es Sinn stattdessen Arbeitslosengeld während der Selbstständigkeit zu beziehen.
Um Arbeitslosengeld während der selbstständigen Tätigkeit zu erhalten, müssen Sie sich Arbeitslos melden und dürfen nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Für die ersten Aufträge kann dies aber oft schon ausreichen. Allerdings dürfen Sie nur 165 € frei dazuverdienen, der Rest wird vom ALG I abgezogen. Außerdem müssen Sie sich nachweislich aktiv um eine Stelle bemühen und auch die Vermittlungsvorschläge der Agentur wahrnehmen.
Expertentipp
Melden Sie sich vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit arbeitslos und stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Damit erhalten Sie für vier Jahre den Anspruch bei Bedarf, solange Ihre Selbstständigkeit weniger als 15 Stunden in der Woche beansprucht.
Anders als bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes bei abhängig Beschäftigten erfolgt die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Selbstständigkeit nicht auf Grundlage des Einkommens. Vielmehr ist Ihre formelle Ausbildung von Bedeutung. Die Arbeitsagentur unterteilt die Antragsteller dabei in vier Kategorien:
Das folgende Berechnungsbeispiel (Steuerklasse III ohne Kind) dient zur Orientierung dafür, inwiefern sich die Höhe des Arbeitslosengeld von Qualifikationsgruppe zu Qualifikationsgruppe unterscheidet:
Schon gewusst?
Von einem fiktiven Einkommen wird allerdings nur dann ausgegangen, wenn in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung keine abhängige Beschäftigung vorlag und Sie lediglich freiwillig gesetzlich versichert waren.
Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit ruhen lassen oder wieder aufgeben möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ist dies nicht der Fall haben Sie immer noch die Möglichkeit Arbeitslosengeld II (auch „Hartz IV“ genannt) zu beantragen.
Die Grundsicherung erhalten Sie bei entsprechender Bedürftigkeit, unabhängig von vorherigen Einzahlungen oder Beschäftigungen. Sie müssen nicht einmal arbeitslos sein, sondern können sich mit Arbeitslosengeld II auch durch magere Zeiten Ihrer Selbstständigkeit retten. ALG II umfasst den Regelsatz von 382 € für Erwachsene sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Ob Sie Arbeitslosengeld beziehen oder nicht, beeinflusst nicht Ihre Möglichkeiten Leistungen bei der Agentur für Arbeit zu beanspruchen. Auch ohne Anspruch profitieren Sie von den Vermittlungsleistungen. Alternativ können Sie auch Hilfreiche Weiterbildungsangebote wahrnehmen, die Sie in Ihrer beruflichen Karriere weiterbringen.
So können Sie beispielsweise mit Hilfe eines Bildungsgutschein an Weiterbildungs- oder Umschulungskurse teilnehmen und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt damit verbessern. Wichtig ist nur, dass Sie die Maßnahmen bei einem zertifizierten und anerkannten Anbieter absolvieren.
Um nach einer Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie sich in der Regel freiwillig weiterversichern. Das geht aber nur, wenn Sie vorher lange genug sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder bereits ALG I bezogen haben. Sowohl die Beiträge als auch die Leistungen für die freiwillige Versicherung werden auf Basis von Bezugsgrößen pauschal errechnet. Alternativ haben Sie auch als Selbstständiger Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sofern Sie bedürftig sind.
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