Chef bespricht mit mit seiner Mitarbeiterin etwas ernstes

Die Bundesregierung setzt mit der Neuen Grundsicherung auf klare Regeln und mehr Eigenverantwortung. Arbeitssuchende, die aktiv in den Job zurückkehren möchten, sollen künftig gezielter unterstützt werden. Gleichzeitig wird Fehlverhalten konsequent durch härtere Sanktionen wie Leistungskürzungen oder Sperren der Grundsicherung geahndet. Nachdem sich die Koalition auf die Reform geeinigt und das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen hat, liegt die Reform nun im Bundestag: Die Verabschiedung ist für Anfang März 2026 geplant, die meisten Änderungen sollen zum 01. Juli 2026 in Kraft treten. Doch welche konkreten Änderungen bringt die Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende mit sich, die in der letzten Koalitionsverhandlung offiziell beschlossen wurde? Wir erklären Ihnen alles, was Sie jetzt schon wissen müssen.

Letztes Update: 16.01.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Bürgergeld, welches erst vor drei Jahren eingeführt wurde, wird durch die Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt, die stärker auf Eigeninitiative setzt. Die meisten Regelungen sollen zum 01. Juli 2026 in Kraft treten.
  • Der Gesetzentwurf zur Neuen Grundsicherung wird aktuell im Bundestag beraten. Die Verabschiedung ist für Anfang März 2026 geplant.
  • Bei den Sanktionen geht es unter anderem um einen geplanten Bewerbungszwang, verbunden mit deutlich härteren Sanktionen bei Pflichtverletzungen – bis hin zu 100%-Kürzungen des Regelsatzes.
  • Die Karenzzeit für Vermögen (aktuell bei 12 Monaten) entfällt vollständig, sodass Ersparnisse unmittelbar zur Sicherung des Lebensunterhalts genutzt werden müssten. Zudem ist der Freibetrag künftig altersgestaffelt.
  • Berufliche Weiterbildung bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Neuen Grundsicherung und bietet Chancen für den langfristigen Wiedereinstieg – steht jedoch in Spannung zum geplanten Vermittlungsvorrang.
  • Sozialverbände und Gewerkschaften kritisieren vor allem drei Punkte: den Vermittlungsvorrang vor Qualifizierung, die drastisch verschärften Sanktionen (inkl. 100-Prozent-Kürzungen) sowie Verschärfungen bei den Wohnkosten, die aus ihrer Sicht Wohnungslosigkeit begünstigen können.

Wichtiger Hinweis zu Umsetzung

Die in diesem Artikel beschriebenen Regeln zur Neuen Grundsicherung gelten bundesweit. In der Praxis kann die konkrete Umsetzung – vor allem bei Sanktionen und den Kosten der Unterkunft (Miete) – je nach Jobcenter und Kommune unterschiedlich aussehen. Hintergrund sind örtliche Vorgaben (z. B. zu Mietobergrenzen) und Ermessensspielräume der Sachbearbeitenden. Nicht jede theoretisch mögliche Sanktion wird überall automatisch in voller Höhe angewendet. Sollten Sie unsicher noch unsicher sein, lassen Sie sich am besten direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder einer unabhängigen Beratungsstelle vor Ort beraten.

Koalition einigt sich offiziell auf härtere Sanktionen

Die Koalitionsspitzen vor wenigen Wochen, am 09. Oktober 2025, auf weitreichende Änderungen geeinigt. Das Bürgergeld wird offiziell zur „Neuen Grundsicherung“ umbenannt, Mitwirkungspflichten und Sanktionen werden deutlich verschärft. Das sind die Kernpunkte der Einigung:

  • Termine im Jobcenter:
    1. unentschuldigtes Versäumnis: 30% Sofortkürzung beim Regelsatz (statt wie bisher 10%)
    2. Versäumnis: weitere 30% Kürzung
    3. Versäumnis: Leistungen inkl. Mietübernahme können vollständig entfallen (Härtefälle ausgenommen)
  • Jobangebote: Wer ein zumutbares Angebot grundlos ablehnt, riskiert Totalsanktionen – zeitlich begrenzt und nur solange das konkrete Angebot besteht (verfassungsrechtliche Grenzen beachten).
  • Vermögen: Karenzzeiten entfallen und das Schonvermögen soll an die Lebensleistung geknüpft werden.

"Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben" [...] "Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist."

Arbeitsministerin Bärbel Bas, Quelle: n-tv.de

Bürgergeld wird zur Neuen Grundsicherung: Was soll sich ändern?

Bundeskanzler Friederich Merz hat bereits vor Monaten einige Änderungen – insbesondere für Arbeitssuchende – angekündigt. Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Bürgergeldsystems und dessen Ersatz durch eine Neue Grundsicherung. Das bedeutet, dass Arbeitssuchende künftig stärker dazu verpflichtet werden sollen, eigenverantwortlich an ihrer beruflichen Wiedereingliederung mitzuwirken.

Eine wesentliche Änderung soll der Wegfall der Schonfrist für vorhandenes Vermögen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt dürfen Sie in den ersten 12 Monaten nach Ihrem Bürgergeldantrag, in der sogenannten Karenzzeit, ein Vermögen von bis zu 40.000€ besitzen, im zweiten Jahr sind es maximal 15.000€. Wer über Ersparnisse verfügt, müsste diese dann sofort einsetzen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem werden die Staffelungen abhängig vom Alter sein. Das bedeutet konkret: Menschen bis 40 Jahre dürfen zum Beispiel bis zu 10.000€ Vermögen besitzen, bis zu 50 sind es 12.500€. Erfahren Sie in unserem Artikel "Schonvermögen Bürgergeld: Wichtige Änderungen für 2026".

Die geplanten Neuregelungen sollen – mit wenigen Ausnahmen – ab dem 01. Juli 2026 gelten.

Update: Zeitplan im Bundestag & Kritik von Verbänden

Nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuen Grundsicherung beschlossen hat, liegt die Reform nun im Bundestag. Die erste Lesung hat bereits stattgefunden, anschließend beraten vor allem der Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie Sachverständige und Verbände über die Details. Geplant ist, dass die Reform Anfang März 2026 im Bundestag verabschiedet wird. Die meisten Neuregelungen sollen dann zum 01. Juli 2026 in Kraft treten. Eine wichtige Ausnahme: Die verschärften Sanktionen bei abgelehnten Jobangeboten – insbesondere 100-Prozent-Kürzungen des Regelsatzes – sollen bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes greifen.

"Ein Bündnis aus neun Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Sozialverbänden warnt im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen vor einer „neuen Dimension von Armut und Obdachlosigkeit“ [...]"

Quelle: frankfurterrundschau.de

Ein Bündnis aus neun Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Sozialverbänden warnt im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen vor einer „neuen Dimension von Armut und Obdachlosigkeit“ und fordert die Abgeordneten auf, zentrale Punkte der Reform zu korrigieren. Im Fokus stehen vor allem drei Kritikpunkte:

1. Vermittlungsvorrang vor Qualifizierung

Die Reform setzt den sogenannten Vermittlungsvorrang wieder deutlich in den Vordergrund: Die schnelle Aufnahme einer Arbeit hat grundsätzlich Priorität vor Weiterbildungen und Qualifizierungen. Ausnahmen soll es nur geben, wenn eine Qualifizierung nachweislich erfolgversprechender für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit ist. Verbände und Gewerkschaften kritisieren, dass dadurch viele Leistungsbeziehende in prekäre oder nicht existenzsichernde Beschäftigungen gedrängt werden könnten. Gleichzeitig werde das Nachholen von Abschlüssen und notwendiger Qualifizierung erschwert – obwohl viele Bürgergeld-Beziehende keinen Berufsabschluss haben und der Arbeitsmarkt Fachkräfte sucht.

2. Verschärfte Sanktionen bis zur kompletten Leistungseinstellung

Neben dem Vermittlungsvorrang sind die massiv verschärften Sanktionen ein zentraler Kritikpunkt. Jobcenter sollen Sanktionen schneller verhängen können, größere Kürzungen bis hin zur vollständigen Einstellung der Leistungen sind vorgesehen. Wer ein zumutbares Arbeitsangebot ablehnt, soll den Regelsatz künftig bereits beim ersten Mal um 100 Prozent gekürzt bekommen. Bei drei verpassten Terminen im Jobcenter kann eine komplette Leistungseinstellung drohen, inklusive der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Das Bündnis warnt davor, dass „jede dritte Sanktion Haushalte mit Kindern“ betrifft. Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen treffe nicht nur einzelne Leistungsberechtigte, sondern auch Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder im Haushalt. Die Verbände fordern deshalb, auf 100-Prozent-Sanktionen zu verzichten und besonders schutzbedürftige Gruppen – Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige – ausdrücklich besser zu schützen.

3. Kosten der Unterkunft und Risiko von Wohnungslosigkeit

Auch die geplanten Änderungen bei den Kosten der Unterkunft stehen in der Kritik. Verschärfungen bei der Anerkennung der Wohnkosten und Sanktionen, die auch die Miete betreffen können, könnten aus Sicht der Verbände zu Mietschulden, Zwangsräumungen und damit zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Das Bündnis kritisiert, dass das strukturelle Problem am Wohnungsmarkt auf Leistungsberechtigte abgewälzt werde, statt konsequent gegen überhöhte Mieten und Mietwucher vorzugehen.

Gefordert wird deshalb, die Wohnkosten in der Grundsicherung nicht zu sanktionieren und stattdessen den allgemeinen Mieterschutz – etwa durch Begrenzungen der Mietpreise und ein konsequenteres Vorgehen gegen Vermieter, die gegen geltendes Recht verstoßen – zu stärken.

Wie bewerten Sie die geplanten Änderungen im Rahmen der neuen Grundsicherung?

Mögliche Auswirkungen der Grundsicherung auf Arbeitssuchende

Die geplanten Änderungen könnten zu einer intensiveren Betreuung durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen führen. Arbeitssuchende würden individuelle und verbindliche Angebote zur Beratung und Vermittlung erhalten. Gleichzeitig könnten aber auch Druck und Verpflichtungen steigen, die angebotenen Beschäftigungen oder Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung anzunehmen. Ziel der neuen Regeln ist es, die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu reduzieren. Denn Stand heute betragen die Gesamtausgaben für das Bürgergeld 46,7 Milliarden Euro im Jahr. Obwohl Hubertus Heil die Ausgaben senken wollte, sind diese im Vergleich zum Vorjahr um ganze 10 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung möchte die neue Regierung stoppen.

Auf der offizielle Seite der CDU heißt es konkret: „Aktuell sind rund 1,7 Millionen der Bürgergeldempfänger erwerbsfähig. Wenn wir davon 100.000 in den Arbeitsmarkt integrieren, bringt das 2 bis 3 Milliarden Euro mehr Einnahmen und weniger Ausgaben. Ohne eine starke Wirtschaft gibt es keinen starken Sozialstaat. Das Bürgergeld trägt jedoch dazu bei, dass sich Abhängigkeiten verfestigen und die Motivation zur Arbeit sinkt.“ Aus diesem Grund setzt sich CDU General Carsten Linnemann dafür ein, dass das Bürgergeld schnell abgeschafft wird. (Quelle: cdu.de). Darüber hinaus soll auch mehr Geld in die Qualifizierung sowie in die Gesundheitsförderung investiert werden, um die erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger dabei zu unterstützen, zurück in den Job zu finden.

„Wir müssen wirklich an die Substanz des Systems gehen. Wir können nicht wie in den vergangenen Jahren einfach nur irgendwelche neuen Sanktionen ankündigen, die dann in den Jobcentern vor Ort nicht umgesetzt werden können.“

Quelle: Carsten Linnemann, tagesspiegel.de

Update: Merz will beim Bürgergeld 5 Milliarden Euro einsparen

Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte in einem Interview an, die Kosten für das Bürgergeld um rund zehn Prozent zu senken – das entspricht etwa fünf Milliarden Euro jährlich. Damit setzt er eine klare Sparvorgabe für Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). Während Merz betont, dass Einsparungen in dieser Größenordnung „möglich und notwendig“ seien, warnt Bas vor Kürzungen und verweist darauf, dass Deutschland ein reiches Land sei. Die Debatte innerhalb der Koalition zeigt, wie umstritten die Zukunft des Bürgergelds und die geplante Umstellung auf die Neue Grundsicherung derzeit sind.

Totalsperre bis zu 2 Monate & Bewerbungszwang: Was ist geplant?

Mit der Neuen Grundsicherung sollen auch härtere Sanktionen eingeführt werden: Wer zukünftig mehrfach zumutbare Jobangebote ablehnt oder Termine beim Jobcenter nicht wahrnimmt, soll mit umfangreichen Leistungskürzungen rechnen. In besonders schwerwiegenden Fällen könnte es sogar zu einer kompletten Sperre der Grundsicherung kommen. „Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“, heißt es im Sondierungspapier der CDU, CSU und SPD.

Können Leistungen komplett gekürzt werden?

In unserem Newsartikel zum Thema Leistungskürzungen für Arbeitssuchende beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen kurz und kompakt.

Ein konkretes Beispiel: Lehnt eine alleinstehende Bürgergeldempfängerin bzw. ein Bürgergeldempfänger künftig innerhalb von zwölf Monaten zwei Jobangebote ab, so soll der Regelsatz in Höhe von 563€ für zwei Monate gestrichen werden. Behörden sollen zudem besser miteinander vernetzt werden, um Leistungsmissbrauch schneller zu erkennen und gezielter zu verhindern.

„Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen.“

Quelle: cdu.de

Fraglich ist jedoch, ob die geplanten Sanktionen tatsächlich umsetzbar sind. Hierzu müssen Union und SPD die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Ein vollständiger Leistungsentzug sei unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Jobcenter setzen schon heute strenge Leistungseinstellungen um

Eine aktuelle Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass viele Jobcenter-Beschäftigte sich bereits heute deutlich strengere Sanktionen wünschen. Rund zwei Drittel befürworten härtere Leistungskürzungen, etwa zehn Prozent sogar eine vollständige Streichung des Bürgergelds. In der Praxis nutzen Jobcenter dort, wo es rechtlich möglich ist, häufig vorläufige Zahlungseinstellungen – faktisch eine Kürzung in Höhe von 100 Prozent, etwa wenn Termine verpasst werden oder Unterlagen fehlen. Sozialverbände kritisieren diese Praxis als „Totalsanktion durch die Hintertür“ und warnen vor existenzbedrohenden Folgen für Betroffene und ihre Familien. Mit der Neuen Grundsicherung will die Regierung die Regeln zur „Nichterreichbarkeit“ und Leistungseinstellung nun klarer gesetzlich verankern.

Bürgergeld-Reform unter Merz: Experten warnen vor sozialen Risiken

Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz plant mit der umfassenden Reform des Bürgergelds, Arbeitsanreize zu stärken. Doch eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) warnt: Je nach Ausgestaltung könnten bis zu 400.000 Haushalte zwar das Bürgergeld verlassen, gleichzeitig drohe jedoch eine starke Zunahme von Haushalten mit Wohngeld- oder Kinderzuschlagsanspruch – um bis zu 1,2 Millionen. Besonders „beschränkende“ Reformvarianten bergen laut IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) soziale Risiken, da sie zu Einkommensverlusten bei Geringverdienenden führen könnten. Experten fordern daher eine ausgewogene Lösung, die Anreize schafft, aber soziale Härten vermeidet.

„Je nach Ausgestaltung könnten bis zu 400.000 Haushalte zwar das Bürgergeld verlassen, gleichzeitig drohe jedoch eine starke Zunahme von Haushalten mit Wohngeld- oder Kinderzuschlagsanspruch – um bis zu 1,2 Millionen.“

Quelle: iab-forum.de

Neue Studie: Bürgergeld reicht oft nicht zum Leben

Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Diakonie Deutschland kommt zu einem alarmierenden Ergebnis: In 56 Prozent der Bürgergeld-Haushalte reicht das Geld nicht für eine ausgewogene Ernährung, fast ebenso viele (55 Prozent) können sich nicht regelmäßig satt essen. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende (74 Prozent) und Haushalte mit Kindern (66 Prozent). Die Untersuchung macht deutlich, dass das derzeitige Bürgergeld vielfach nicht existenzsichernd ist. Dies verstärkt die Debatte um eine grundlegende Reform der sozialen Absicherung in Deutschland – weg vom Bürgergeld, hin zu einer neuen, bedarfsgerechten Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Weiterbildung als Chance für den Wiedereinstieg

Trotz der geplanten Sanktionen bleibt die berufliche Weiterbildung ein zentrales Element der Neuen Grundsicherung. Fördermöglichkeiten wie der Bildungsgutschein und Sonderzahlungen wie die 2.500€ Weiterbildungsprämie oder das monatliche Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ werden voraussichtlich bestehen bleiben. Arbeitssuchenden bieten sich damit weiterhin attraktive Chancen, durch Weiterbildungen und Umschulungen langfristig und erfolgreich in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Informieren Sie sich frühzeitig und nutzen Sie Beratungsgespräche bei dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur, um Ihre Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Kurz und knapp: Bürgergeld wird zur Neuen Grundsicherung

Die künftige Umstellung auf die Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende soll neue Verpflichtungen und Herausforderungen mit sich bringen, bietet aber zugleich weiterhin attraktive Chancen durch berufliche Weiterbildung. Ziel ist es, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aktiv zu fördern und langfristig aus der Hilfebedürftigkeit herauszuführen. Nutzen Sie rechtzeitig Ihre Förder- und Beratungsmöglichkeiten, um von neuen beruflichen Perspektiven zu profitieren.

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2026-01-19 Die Bundesregierung setzt mit der Neuen Grundsicherung auf klare Regeln und mehr Eigenverantwortung. Arbeitssuchende, die aktiv in den Job zurückkehren möchten, sollen künftig gezielter unterstützt werden. Gleichzeitig wird Fehlverhalten konsequent durch härtere Sanktionen wie Leistungskürzungen oder Sperren der Grundsicherung geahndet. Nachdem sich die Koalition auf die Reform geeinigt und das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen hat, […]

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