Die Bundesregierung setzt mit der Neuen Grundsicherung auf klare Regeln und mehr Eigenverantwortung. Arbeitssuchende, die aktiv in den Job zurückkehren möchten, sollen künftig gezielter unterstützt werden. Gleichzeitig soll Fehlverhalten konsequent durch härtere Sanktionen wie Leistungskürzungen oder Sperren der Grundsicherung geahndet werden. Doch welche konkreten Änderungen bringt die Neue Grundsicherung mit sich, die im Rahmen des Koalitionsvertrages von Union und SPD umgesetzt werden soll? Wir erklären Ihnen alles, was Sie jetzt schon wissen müssen.
Letztes Update: 28. April 2025
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Bürgergeld wird zur Neuen Grundsicherung: Was soll sich ändern?
- Mögliche Auswirkungen der Grundsicherung auf Arbeitssuchende
- Totalsperre bis zu 2 Monate & Bewerbungszwang: Was ist geplant?
- Weiterbildung als Chance für den Wiedereinstieg
- Kurz und knapp: Neue Grundsicherung statt Bürgergeld
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Bürgergeld, welches erst vor rund zwei Jahren eingeführt wurde, wird künftig durch eine Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt, die stärker auf Eigeninitiative setzt.
- Bei den Plänen der CDU, CSU und SPD geht es unter anderem um einen geplanten Bewerbungszwang, verbunden mit härteren Sanktionen bei Pflichtverletzungen.
- Die Karenzzeit für Vermögen (aktuell bei 12 Monaten) soll vollständig entfallen, sodass Ersparnisse unmittelbar zur Sicherung des Lebensunterhalts genutzt werden müssten.
- Berufliche Weiterbildung bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Neuen Grundsicherung und bietet Chancen für den langfristigen Wiedereinstieg.
Bürgergeld wird zur Neuen Grundsicherung: Was soll sich ändern?
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Bürgergeldsystems und dessen Ersatz durch eine Neue Grundsicherung. Das bedeutet, dass Arbeitssuchende künftig stärker dazu verpflichtet werden sollen, eigenverantwortlich an ihrer beruflichen Wiedereingliederung mitzuwirken.
Eine wesentliche Änderung soll außerdem der Wegfall der Schonfrist für vorhandenes Vermögen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt dürfen Sie in den ersten 12 Monaten nach Ihrem Bürgergeldantrag, in der sogenannten Karenzzeit, ein Vermögen von bis zu 40.000€ besitzen, im zweiten Jahr sind es maximal 15.000€. Wer über Ersparnisse verfügt, müsste diese dann sofort einsetzen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Erfahren Sie in unserem Newsartikel mehr zum Thema: Neue Grundsicherung – Vermögen und Anpassung der Regelsätze für Arbeitssuchende.
Mögliche Auswirkungen der Grundsicherung auf Arbeitssuchende
Die geplanten Änderungen könnten zu einer intensiveren Betreuung durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen führen. Arbeitssuchende würden individuelle und verbindliche Angebote zur Beratung und Vermittlung erhalten. Gleichzeitig könnten aber auch Druck und Verpflichtungen steigen, die angebotenen Beschäftigungen oder Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung anzunehmen. Ziel der neuen Regeln ist es, die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu reduzieren. Denn Stand heute betragen die Gesamtausgaben für das Bürgergeld 46,7 Milliarden Euro im Jahr. Obwohl Hubertus Heil die Ausgaben senken wollte, sind diese im Vergleich zum Vorjahr um ganze 10 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung möchte die neue Regierung stoppen.
Auf der offizielle Seite der CDU heißt es konkret: „Aktuell sind rund 1,7 Millionen der Bürgergeldempfänger erwerbsfähig. Wenn wir davon 100.000 in den Arbeitsmarkt integrieren, bringt das 2 bis 3 Milliarden Euro mehr Einnahmen und weniger Ausgaben. Ohne eine starke Wirtschaft gibt es keinen starken Sozialstaat. Das Bürgergeld trägt jedoch dazu bei, dass sich Abhängigkeiten verfestigen und die Motivation zur Arbeit sinkt.“ Aus diesem Grund setzt sich CDU General Carsten Linnemann dafür ein, dass das Bürgergeld schnell abgeschafft wird. (Quelle: cdu.de). Darüber hinaus soll auch mehr Geld in die Qualifizierung sowie in die Gesundheitsförderung investiert werden, um die erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger dabei zu unterstützen, zurück in den Job zu finden.
„Ohne eine starke Wirtschaft gibt es keinen starken Sozialstaat. Das Bürgergeld trägt jedoch dazu bei, dass sich Abhängigkeiten verfestigen und die Motivation zur Arbeit sinkt.“
Quelle: cdu.de
Totalsperre bis zu 2 Monate & Bewerbungszwang: Was ist geplant?
Mit der Neuen Grundsicherung sollen auch härtere Sanktionen eingeführt werden: Wer zukünftig mehrfach zumutbare Jobangebote ablehnt oder Termine beim Jobcenter nicht wahrnimmt, soll mit umfangreichen Leistungskürzungen rechnen. In besonders schwerwiegenden Fällen könnte es sogar zu einer kompletten Sperre der Grundsicherung kommen. „Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“, heißt es im Sondierungspapier der CDU, CSU und SPD.
Können Leistungen komplett gekürzt werden?
In unserem Newsartikel zum Thema Leistungskürzungen für Arbeitssuchende beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen kurz und kompakt.
Ein konkretes Beispiel: Lehnt eine alleinstehende Bürgergeldempfängerin bzw. ein Bürgergeldempfänger künftig innerhalb von zwölf Monaten zwei Jobangebote ab, so soll der Regelsatz in Höhe von 563€ für zwei Monate gestrichen werden. Behörden sollen zudem besser miteinander vernetzt werden, um Leistungsmissbrauch schneller zu erkennen und gezielter zu verhindern.
„Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen.“
Quelle: cdu.de
Fraglich ist jedoch, ob die geplanten Sanktionen tatsächlich umsetzbar sind. Hierzu müssen Union und SPD die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Ein vollständiger Leistungsentzug sei unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Weiterbildung als Chance für den Wiedereinstieg
Trotz der geplanten Sanktionen bleibt die berufliche Weiterbildung ein zentrales Element der Neuen Grundsicherung. Fördermöglichkeiten wie der Bildungsgutschein und Sonderzahlungen wie die 2.500€ Weiterbildungsprämie oder das monatliche Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ werden voraussichtlich bestehen bleiben. Arbeitssuchenden bieten sich damit weiterhin attraktive Chancen, durch Weiterbildungen und Umschulungen langfristig und erfolgreich in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Informieren Sie sich frühzeitig und nutzen Sie Beratungsgespräche bei dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur, um Ihre Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
Kurz und knapp: Bürgergeld wird zur Neuen Grundsicherung
Die künftige Umstellung auf die Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende soll neue Verpflichtungen und Herausforderungen mit sich bringen, bietet aber zugleich weiterhin attraktive Chancen durch berufliche Weiterbildung. Ziel ist es, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aktiv zu fördern und langfristig aus der Hilfebedürftigkeit herauszuführen. Nutzen Sie rechtzeitig Ihre Förder- und Beratungsmöglichkeiten, um von neuen beruflichen Perspektiven zu profitieren.