Das nicht verwertbare Vermögen, auch Schonvermögen genannt, welches Sie beim Bürgergeld-Bezug nicht anrechnen lassen müssen, betrug bisher bis zu 40.000€. Mit der neuen Grundsicherung gehen jedoch weitreichende Änderungen für das Schonvermögen Bürgergeld einher. Ab 2026 fällt nicht nur die Karenzzeit weg, sondern es gelten zudem altersgestaffelte Freibeträge. Wir erklären Ihnen alles Wichtige, was Sie jetzt zu diesem Thema wissen müssen.
Grundsicherung statt Bürgergeld
Mit dem Koalitionsvertrag von Union und SPD steht fest: Das Bürgergeld wird von der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende abgelöst. Schon bald soll es damit härtere Sanktionen wie Leistungskürzungen und die Abschaffung der Karenzzeit geben. Wir halten Sie auf dem Laufenden und aktualisieren unsere Beiträge, sobald relevante Änderungen in Kraft treten.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Wie hoch ist das Schonvermögen Bürgergeld 2026?
- Schonvermögen Bürgergeld: Was zählt als Einkommen, was zählt als Vermögen?
- Wie wird das Vermögen beim Bürgergeld in einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet?
- Schonvermögen Bürgergeld: Welches Vermögen ist unantastbar?
- Schonvermögen sinnvoll nutzen: Mit einer Weiterbildung in die Erwerbstätigkeit
- Kurz und knapp: Schonvermögen Bürgergeld
Das Wichtigste in Kürze
- Im ersten Jahr nach Ihrem Bürgergeld-Antrag, der Karenzzeit, dürfen Sie Bürgergeld Ersparnisse bzw. Vermögen von bis zu 40.000€ besitzen, im zweiten Jahr sind es maximal 15.000€. Achtung: Ab 2026 fällt diese Karenzzeit weg und es gelten altersgestaffelte Freibeträge.
- Mit der neuen Grundsicherung wird das Schonvermögen ab 2026 an altersgestaffelte Freibeträge gekoppelt. Bis zu einem Alter von 41 Jahren dürfen die Ersparnisse 10.000€ nicht übersteigen.
- Für jeden Bürgergeld-Empfänger ist ein Freibetrag von 750€ festgesetzt.
- In einer Bedarfsgemeinschaft ist das Einkommen und das Vermögen jeder einzelnen Person für die Berechnung des Regelsatzes relevant.
- Unter bestimmten Voraussetzungen und gemäß dem Prinzip der Angemessenheit fallen auch Wohneigentum, angemessener Hausrat und Kraftfahrzeuge unter das Schonvermögen.
- Noch können Sie das Schonvermögen in der Karenzzeit nutzen, um sich mit einer beruflichen Weiterbildung auf den (Wieder-)Einstieg in die Erwerbstätigkeit vorzubereiten.
Wie hoch ist das Schonvermögen Bürgergeld 2026?
Das Wichtigste vorab: Sie können als Leistungsempfänger des Bürgergelds (künftig: Neue Grundsicherung) Vermögen besitzen, das nicht auf den Bürgergeld-Satz angerechnet wird, das sogenannte Schonvermögen bzw. nicht verwertbare Vermögen, welches im Sozialgesetzbuch II geregelt ist. Hierfür gelten für 2026 die folgenden altersgestaffelten Freibeträge:
Schonvermögen Bürgergeld: Freibeträge ab 2026
Bis 20 Jahre: 5.000€
Ab 21 Jahren: 10.000€
Ab 41 Jahren: 12.500€
Ab 51 Jahren: 15.000€
Bisher wurde für jede Person, unabhängig vom Alter, ein Schonvermögen von 15.000€ festgesetzt. Im ersten Jahr nach dem Bürgergeld-Antrag, in der sogenannten Karenzzeit, lag diese Grenze sogar bei 40.000€ und wurde nicht angetastet.
Was ab 2026 gilt: Die Höhe der Bürgergeld Ersparnisse ist ab dem neuen Jahr vom Alter des Bürgergeld-Empfängers abhängig. Kinder und Jugendliche unter 20 Jahre dürfen ein Vermögen von 5.000€ besitzen. Für Personen zwischen 21 und 41 Jahren beträgt das Schonvermögen 10.000€, für über Fünfzigjährige sind es 15.000€. Die einjährige Karenzzeit fällt dabei komplett weg.
Bürgergeld Schonvermögen: Was zählt als Einkommen und was zählt als Vermögen?
Um Ihr Schonvermögen beim Bürgergeld zu ermitteln, ist es wichtig, zwischen Einkommen und Vermögen zu unterscheiden. Doch was zählt als Einkommen und was zählt als Vermögen? In der untenstehenden Tabelle erklären wir Ihnen, wie sich Einkommen und Vermögen voneinander abgrenzen.
| Einkommen | Vermögen |
| Bezug von Geld (nach dem Bürgergeld-Antrag), beispielsweise: | Besitz, der in Geld messbar ist, beispielsweise: |
| Einnahmen aus nicht-selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit Kindergeld, Elterngeld Krankengeld Rente Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Steuererstattungen Ausbildungsgeld, BAföG | Bargeld Sparbücher Eigentum Immobilien Sachvermögen Fahrzeuge Schmuck Wertpapiere |
Das Jobcenter bezieht zur Kalkulation lediglich das verwertbare Vermögen mit ein. Verwertbar bedeutet, dass Sie dieses für Ihren Lebensunterhalt verwenden. Dabei wird Ihr eigenes und auch das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft einkalkuliert. Geben Sie bei der Antragstellung also alles an vorhandenem Einkommen und Vermögen an, um später etwaige Sanktionen oder Leistungskürzungen zu vermeiden.
Wichtig zu wissen: Zusätzlich zum Schonvermögen ist für Sie als Bürgergeld-Empfänger ein Freibetrag von 750€ festgesetzt, mit dem beispielsweise notwendige Reparaturen, Ersatzanschaffungen oder Kleidung bezahlt werden können.
Wie wird das Vermögen beim Bürgergeld in einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet?
Wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft, also mit anderen Menschen zusammenleben, spielt das Einkommen und das Vermögen jeder einzelnen Person für die Berechnung des Regelsatzes eine Rolle. Es wird angenommen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gemeinsam haushalten und somit auch finanziell davon profitieren. Bevor die Bürgergeldleistungen vom Jobcenter in Anspruch genommen werden können, muss das erhebliche Vermögen erst aufgebraucht werden.
Das Vermögen galt bisher als erheblich, wenn der Wert von 40.000€ (für die erste leistungsberechtigte Person) bzw. 15.000€ (für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft) überschritten wurde.
Bürgergeld Schonvermögen: Welches Vermögen ist unantastbar?
Als Antragsteller des Bürgergelds wird sich Ihnen schnell die Frage stellen, welche Ihrer Vermögensgegenstände vom Jobcenter unangetastet bleiben. Fällt etwa das eigene Haus oder Auto unter das Schonvermögen? Müssen Sie umziehen? Im Allgemeinen gilt hierbei das Prinzip der Angemessenheit. Das bedeutet, alles, was Sie für einen normalen, durchschnittlichen Lebensstandard benötigen, wird nicht angerechnet. Ziel ist es, zu verhindern, dass Menschen ihre Ersparnisse für die Rente verlieren und dadurch im Alter in finanzielle Not oder Altersarmut geraten.

Wohneigentum
Während der Karenzzeit wird Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung nicht zum erheblichen Vermögen gezählt, danach nur, wenn es die folgenden Größen überschreitet:
- 140 m² Wohnfläche bei einem Einfamilienhaus mit 4 Personenhaushalt (+20 m² je weiterer Person)
- 130 m² Wohnfläche bei einer Eigentumswohnung (+20 m² je weiterer Person)
Nach Ablauf der Karenzzeit kann das Jobcenter die Angemessenheit der Wohnkosten prüfen. Sollten Ihre Unterkunftskosten in dem Fall nicht der ortsüblichen Angemessenheit entsprechen, kann das Jobcenter Sie auffordern, die Unterkunftskosten zu senken. Ohne eine solche Aufforderung darf das Jobcenter die Unterkunftskosten nicht senken.
Dabei ist zu beachten, dass Ihre Unterkunftskosten in den ersten sechs Monaten nach der Aufforderung weitergezahlt werden. Nach Ablauf dieser Zeit werden nur noch die „angemessenen“ Unterkunftskosten gezahlt.
Kraftfahrzeuge
- Fahrzeugwert bis max. 7.500€
Hausrat
- Angemessene Möbel, Elektronik, Dekoration etc. (unter unangemessenen Hausrat fallen zum Beispiel Kunstgegenstände, extravagantes Mobiliar, Gemälde etc.)
Gegenstände zur Aufnahme/Fortsetzung der Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit
- Computer, Laptops, Schreib- und Lernmaterialien bleiben anrechnungsfrei
Schonvermögen Bürgergeld sinnvoll nutzen: Mit einer Weiterbildung in die Erwerbstätigkeit
Für Leistungsempfänger des Bürgergelds ist die (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erstrebenswert, um in Zukunft ein festes Einkommen zu beziehen.
Das Schonvermögen Bürgergeld kommt Ihnen diesbezüglich zugute. In diesem Jahr können Sie die einjährige Karenzzeit noch nutzen, um sich verstärkt um Ihren Wiedereinstieg in den Job zu bemühen, da beispielsweise Ihr Wohneigentum noch nicht zum erheblichen Vermögen zählt. Sie müssen weder umziehen noch Ihr Haus verkaufen.
Zudem bleiben Gegenstände zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit anrechnungsfrei. Nutzen Sie im Zuge dessen die Karenzzeit, um sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten: Mit Hilfe einer geförderten Weiterbildung oder Umschulung erwerben Sie gefragtes Fachwissen und wertvolle Kompetenzen für eine bevorstehende Festanstellung.
Die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung bietet sogar einen finanziellen Anreiz, mit dem Sie Ihr Bürgergeld aufbessern können:
Alle Teilnehmenden einer Umschulung oder Externenprüfung erhalten im Rahmen des Bürgergeldes ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€. Darüber hinaus gibt es für Ihren erfolgreichen IHK-Abschluss eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€.
Kurz und knapp: Bürgergeld Schonvermögen
Die sogenannten Karenzzeit, in der Sie bisher ein Vermögen von bis zu 40.000€ besitzen durften, fällt ab 2026 weg und es gelten altersgestaffelte Freibeträge. Noch können Sie das Schonvermögen in der Karenzzeit nutzen, um sich beispielsweise mit einer beruflichen Weiterbildung auf den (Wieder-)Einstieg in die Erwerbstätigkeit vorzubereiten. Unsere Career Consultants beraten Sie dazu gerne in einem unverbindlichen Perspektivgespräch.