Mann zählt Geldscheine

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Das Thema Bürgergeld ist ein wichtiger Bestandteil des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD. Mittlerweile ist bekannt, dass es mit der Neuen Grundsicherung (Grundsicherungsgeld) härtere Leistungskürzungen für Arbeitssuchende geben wird. Auch beim Vermögen und den Regelsätzen sind Änderungen geplant. Einen Überblick darüber, was mit der Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Sie zukommt, erhalten Sie in unserem Artikel Neue Grundsicherung statt Bürgergeld. In diesem Beitrag klären wir die Frage nach der Karenzzeit für Vermögen, wie viel Geld Sie in Zukunft behalten dürfen und was sich bei der Berechnung der Regelsätze ändert. Die neuen Regelungen treten nahezu vollständig zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Wichtiger Hinweis zu Umsetzung

Die in diesem Artikel beschriebenen Regeln zur Neuen Grundsicherung gelten bundesweit. In der Praxis kann die konkrete Umsetzung – vor allem bei Sanktionen und den Kosten der Unterkunft (Miete) – je nach Jobcenter und Kommune unterschiedlich aussehen. Hintergrund sind örtliche Vorgaben (z. B. zu Mietobergrenzen) und Ermessensspielräume der Sachbearbeitenden. Nicht jede theoretisch mögliche Sanktion wird überall automatisch in voller Höhe angewendet. Sollten Sie unsicher noch unsicher sein, lassen Sie sich am besten direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder einer unabhängigen Beratungsstelle vor Ort beraten.

Neue Grundsicherung: Karenzzeit für Vermögen fällt weg

Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld durften im ersten Jahr nach Antragstellung ein Vermögen von bis zu 40.000€ besitzen bzw. behalten. Für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft galt ein geschützter Freibetrag von 15.000€. Diese Karenzzeit für Vermögen wurde bereits zum 1. Januar 2025 von 12 Monate auf 6 Monate verkürzt. Mit der Bürgergeld-Reform von Union und SPD wird es bei der Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende keine Karenzzeit für Vermögen mehr geben – sie entfällt. Das bedeutet: Vermögen wird künftig von Beginn des Leistungsbezugs an geprüft.

Wie viel Geld dürfen Arbeitssuchende bei der neuen Grundsicherung haben?

Mit dem Wegfall der Karenzzeit soll auch der grundsätzlich geltende Freibetrag (Stand 2025: 15.000€) neu definiert und Vermögen direkt geprüft werden. Die Höhe des Schonvermögens richtet sich künftig nach dem Alter. Laut CDU „ist klar, dass Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, kurz vor der Rente über entsprechend mehr Vermögen verfügen können als Berufsanfänger.“ Konkret gelten künftig altersgestaffelte Freibeträge. Nach der Reform gelten folgende Grenzen: bis 30 Jahre 5.000 Euro, bis 40 Jahre 10.000 Euro, bis 50 Jahre 12.500 Euro und über 50 Jahre 20.000 Euro.

Berechnung des Regelsatzes ändert sich mit neuer Grundsicherung

Beim Bürgergeld hatte es zuletzt eine Nullrunde gegeben. Im Jahr davor wurde der Regelsatz für Alleinstehende um 61€ auf aktuell 563€ erhöht. Diese starke Erhöhung konnte nur erfolgen, weil die Inflation bei der Berechnung überschätzt wurde. Die Neue Grundsicherung wird auf zeitnahe, inflationsbedingte Korrekturen verzichten und die Anpassung der Regelsätze wieder auf den Stand vor der Pandemie zurückführen. Eine Kürzung des aktuellen Regelsatzes wird es mit Einführung der neuen Grundsicherung nicht geben – das gilt auch für 2026. Eine Bürgergeld Erhöhung ist allerdings ebenfalls nicht vorgesehen. Der Regelsatz beziehungsweise das spätere Grundsicherungsgeld für Alleinstehende bleibt auch 2026 stabil bei 563€.

Neue Hinzuverdienstgrenzen möglich

Auch bei den Hinzuverdienstgrenzen könnte es Änderungen geben. Ziel der neuen Grundsicherung ist es, Arbeit stärker zu belohnen und finanzielle Anreize für Beschäftigung zu verbessern. Wie die neuen Hinzuverdienstgrenzen konkret ausgestaltet werden, ist im Detail abzuwarten.

Kurz und knapp: Vermögen und Regelsätze

Mit der Neuen Grundsicherung entfällt die Karenzzeit für Vermögen. Der Freibetrag für Schonvermögen wird künftig altersgestaffelt geregelt. Bei der Berechnung des Regelsatzes werden sich Preissteigerungen infolge der Inflation erst nachträglich auswirken. Dementsprechend wird der Regelsatz pro Jahr weniger stark steigen. Schon jetzt steht fest: In 2026 wird es wieder keine Erhöhung geben. Für Alleinstehende bleibt der Regelsatz damit bei 563 Euro. Für Menschen, die aufstocken müssen, sollen einfach verständliche Hinzuverdienstgrenzen mehr Arbeitsanreize schaffen.

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2026-04-17 Das Thema Bürgergeld ist ein wichtiger Bestandteil des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD. Mittlerweile ist bekannt, dass es mit der Neuen Grundsicherung (Grundsicherungsgeld) härtere Leistungskürzungen für Arbeitssuchende geben wird. Auch beim Vermögen und den Regelsätzen sind Änderungen geplant. Einen Überblick darüber, was mit der Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Sie zukommt, erhalten Sie in […]

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