Umschulung beantragen – So funktioniert es

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Das Wichtigste in Kürze:
Bevor Sie eine Umschulung beantragen, sollten Sie sich vergewissern, ob eine Umschulung überhaupt die richtige Maßnahme für Sie ist. Zu den häufigsten Gründen gehört die gesundheitliche Notwendigkeit. Können Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben, können Sie mit Hilfe einer Umschulung einen körperlich weniger fordernden Beruf erlernen.
In Zeiten der digitalen Transformation kann es aber auch sein, dass Ihr Beruf in Zukunft nicht mehr notwendig ist. Hat Ihr Job wenig Perspektive, kann dies auch ein legitimer Grund sein, eine Umschulung zu beantragen. Daneben kann es sinnvoll sein, zu einem Beruf umzuschulen, der in Zukunft stark nachgefragt sein wird.
Expertentipp
Wie zukunftssicher ist Ihr Job? Hilfe bei der Beantwortung dieser Frage gibt Ihnen der Job-Futuromat der Agentur für Arbeit. Geben Sie Ihren Beruf in die Suchleiste ein und schauen Sie, mit welcher Wahrscheinlichkeit dieser künftig automatisiert werden könnte.
Eine klassische Umschulung ist sozusagen eine verkürzte Ausbildung. Um in den Genuss dieses Vorteils zu kommen, müssen Sie bereits arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein oder einen triftigen Grund haben, wie etwa gesundheitliche Probleme oder fehlende Perspektive im bisherigen Job.
In den allermeisten Fällen kann eine Umschulung finanziell nicht selbst gestemmt werden. Sie werden also Ihre Umschulung beantragen – entweder bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. In diesen Fällen müssen Sie den zuständigen Sachbearbeiter durch folgende Schritte davon überzeugen, Sie zu fördern:
Schon gewusst?
Wenn Sie nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, können Sie eine Umschulung oder auch eine zweite Ausbildung aus eigener Tasche bezahlen. Auch dann sollten Sie sich allerdings ausführlich Gedanken um Ihren Entschluss machen. Im Magazin erfahren Sie mehr zum Thema Ausbildung vs. Umschulung.
Wenn Sie arbeitslos geworden sind, aber Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, ist die örtliche Agentur für Arbeit für Sie zuständig. Diese versucht, Sie in einen neuen Job zu vermitteln oder empfiehlt eine Weiterbildungsmaßnahme. Hier können Sie also auch eine Umschulung beantragen.
Beachten Sie, dass die Förderung einer Umschulung eine sogenannte Kann-Leistung ist. Sie müssen Ihren Sachbearbeiter also mit stichhaltigen Argumenten überzeugen. Vor allem wenn Ihr bisheriger Beruf wenig Perspektive bietet, haben Sie gute Aussichten, eine Förderung zu erhalten. Eine Umschulung zu beantragen, sollte mit guten Gründen entsprechend kein Problem sein.
Die Förderung erfolgt durch die Ausstellung eines Bildungsgutscheins. Damit können Sie bei einem anerkannten Anbieter eine schulische Umschulung finanzieren. Zusätzlich erhalten Sie möglicherweise weitere Gelder zur Unterstützung für:
Darüber hinaus profitieren Sie als Umschüler natürlich auch weiterhin von Arbeitslosengeld I – unabhängig von der verbliebenen Anspruchsdauer. Solange Sie eine Umschulung machen, ist Ihr Lebensunterhalt somit gesichert. Zusätzlich erhalten Sie auch nach der Umschulung einen Monat weiter ALG 1, damit Sie sich in Ruhe einen neuen Job suchen können.
Expertentipp
Weiterbildungsprämie: Eine erfolgreiche Umschulung bei einer Kammer wird vom Staat mit einer Prämie belohnt. Haben Sie die Zwischenprüfung bestanden, erhalten Sie 1.000 Euro. Bei bestandener Abschlussprüfung kommen noch einmal 1.500 Euro dazu.
Bevor Sie eine Umschulung beantragen, sollten Sie herausfinden, welche Institution eigentlich für Sie zuständig ist. Das kann im Einzelfall etwas kompliziert werden. Bei Beziehern von ALG 1 ist in der Regel die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner. Doch es gibt auch andere Kostenträger, die infrage kommen.
Haben Sie keinen Anspruch auf ALG 1 und beziehen Sie stattdessen ALG 2 (Hartz IV), können Sie beim zuständigen Jobcenter eine Umschulung beantragen. Auch hier müssen Sie allerdings die Sinnhaftigkeit der Maßnahme nachweisen.
Wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, ist gegebenenfalls Ihre Krankenversicherung der Ansprechpartner. Die Förderung ist dabei oft an diverse Bedingungen geknüpft, die Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls berufsunfähig geworden, können Sie bei der Berufsgenossenschaft eine Umschulung beantragen. Das sogenannte Umschulungsgeld richtet sich nach der Höhe Ihres vorherigen Einkommens. Somit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert.
Damit Sie weiter fleißig in die Rentenkasse einzahlen können, fördert auch die gesetzliche Rentenversicherung Umschulungen. Um dort eine Umschulung beantragen zu können, müssen Sie allerdings entweder eine Erwerbsminderungsrente beziehen oder mindestens 15 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Um eine Umschulung beantragen zu können, müssen Sie entweder arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Zudem brauchen Sie einen triftigen Grund, wie etwa gesundheitliche Probleme oder fehlende Perspektive im bisherigen Job. Beantragen können Sie die Umschulung bei der Agentur für Arbeit, wenn Sie ALG 1 beziehen, oder beim Jobcenter, wenn Sie ALG 2 beziehen. Für andere Träger, beispielsweise für die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft, gelten weitere Anforderungen.
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