Viele Geldscheine und ein hundereuroschein ist in einem Buch

Eine Umschulung bietet arbeitssuchenden Menschen die Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren und in einem neuen Berufsfeld Fuß zu fassen. Dabei stellt sich häufig die Frage: Kann ich während der Umschulung Arbeitslosengeld beziehen? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Art des Arbeitslosengeldes (ALG I oder Bürgergeld) sowie von den individuellen Voraussetzungen. Erfahren Sie in unserem Artikel, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen bei einer Umschulung zusteht und von welchen Förderungen Sie darüber hinaus profitieren können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Während einer Umschulung können Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Bürgergeld erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern – auch wenn Ihr Anspruch zeitlich eigentlich bereits aufgebraucht wäre.
  • Durch einen Bildungsgutschein werden zudem die Weiterbildungskosten gedeckt sowie mögliche weitere Kosten, darunter zum Beispiel Aufwendungen für Fahrten, Unterbringung, Arbeitskleidung sowie – bis zu einem gewissen Höchstsatz – ebenfalls die Kinderbetreuung.
  • Das ist noch nicht alles: Die Teilnahme an einer Umschulung wird monatlich mit 150€ Weiterbildungsgeld belohnt. Bei erfolgreichem IHK-Abschluss erhalten Sie zudem eine einmalige Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€.

Auch bei Umschulung: Arbeitslosengeld ist möglich

Falls Sie arbeitslos geworden oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sprechen Sie am besten mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur über mögliche Weiterbildungsmaßnahmen. Damit können Sie Ihre Position im Wettstreit um attraktive Arbeitsplätze deutlich verbessern.

Können Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben oder bietet Ihnen dieser keine Perspektive? In diesem Fall kann eine geförderte Umschulung die perfekte Lösung für Sie sein. Sie erhalten während der Umschulung Arbeitslosengeld I bzw. Bürgergeld und tun zugleich aktiv etwas, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.

Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung

Wussten Sie, dass sowohl Arbeitnehmende als auch Erwerbslose von einem Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung profitieren können, um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen? Sprechen Sie hierzu am besten direkt mit Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler.

Dank Arbeitslosengeld die Umschulung meistern

Sofern Sie während der Umschulung Arbeitslosengeld beziehen möchten, kommen dafür zwei Arten von Unterstützung infrage. Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung, die aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Beim Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV, handelt es sich um eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, die aus Steuergeldern finanziert wird.

Das Arbeitslosengeld bei einer Umschulung soll Ihren Lebensunterhalt sichern, damit Sie sich voll auf die Ausbildung im neuen Beruf konzentrieren können. An beide Leistungsarten sind unterschiedliche Bedingungen geknüpft, die erst einmal unabhängig von der Absicht einer Umschulung zu betrachten sind.

ALG I erhalten Sie, wenn:

  • Sie arbeitslos, aber erwerbsfähig sind
  • Sie sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben
  • Sie mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate gearbeitet haben

Bürgergeld (ehemals ALG II bzw. Hartz IV) erhalten Sie, wenn:

  • Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind
  • Sie über kein nennenswertes Vermögen verfügen
  • Das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht ausreicht

Bürgergeld statt Hartz IV

Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab. Lesen Sie hierzu unsere Infoseite zum Thema Bürgergeld.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man bei einer Umschulung?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes während einer Umschulung hängt davon ab, ob Sie Anspruch auf ALG I oder Bürgergeld haben. Das Arbeitslosengeld I (ALG I) beträgt in der Regel 60% bzw. mit Kindern 67% des letzten Nettogehalts, während sich das Bürgergeld nach einem Regelbedarf richtet, der für Alleinstehende bei aktuell 563€ pro Monat liegt (Stand: 2024). Seit letztem Jahr erhalten Sie zudem zusätzlich – sowohl bei ALG I als auch bei Bürgergeld – 150€ Weiterbildungsgeld pro Monat.

Übrigens: Falls Sie noch Fragen zur Berechnung haben, werfen Sie gerne einen Blick in unseren Arbeitslosengeldrechner bzw. Bürgergeldrechner.

Sonderregelung bei Umschulung und Arbeitslosengeld I

Wer während einer Umschulung Arbeitslosengeld I bezieht, verbraucht dabei nur die Hälfte der Anspruchszeit – bis zu dem Zeitpunkt, an dem die letzten 30 Tage erreicht sind. Diese 30 Tage Restanspruch behalten Sie dann bis zum Ende der Umschulung. Das gilt allerdings nur, wenn der Restanspruch vor der Maßnahme nicht schon geringer als 30 Tage war. Während der Umschulung wird das Arbeitslosengeld in jedem Fall weiterhin ausbezahlt.

Rechenbeispiel: Sie haben mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und somit Anspruch auf 12 Monate ALG I. Sie beginnen sofort eine Umschulung, die 24 Monate dauert. Durch den halbierten Verbrauch erhalten Sie 24 Monate lang Arbeitslosengeld während der Umschulung. Gezählt werden aber nur 12 Monate, sodass der Bezug die gesamte Umschulung abdeckt. Ihr Anspruch reduziert sich in der Zeit einer Umschulung somit nur halb so schnell. Sobald die letzten 30 Tage erreicht sind, nimmt der Anspruch auf ALG I in der Umschulung zudem nicht weiter ab – ganz egal, wie lange Ihre Umschulung noch dauert. Sie fallen somit während einer Umschulung auf keinen Fall aus dem Leistungsbezug.

Bildungsgutschein und Arbeitslosengeld bei Umschulung

Der Bezug von Arbeitslosengeld allein reicht nicht aus, um eine Umschulung zu beginnen. Sie benötigen zudem einen sogenannten Bildungsgutschein. Dieser stellt die Kostenübernahme der Agentur für Arbeit für die Umschulung selbst sowie einige anhängige Kosten dar.

Umschulungen können rein schulisch, dual in einem Betrieb oder überbetrieblich durch einen zertifizierten Anbieter wie COMCAVE erfolgen. Die Kosten werden durch einen Bildungsgutschein aber nur dann gedeckt, wenn der Anbieter nach AZAV zugelassen ist.

Umschulung: Arbeitslosengeld ist nicht die einzige Unterstützung

Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Umschulung haben Sie unabhängig vom Bildungsgutschein. Lediglich mögliche Vergütungen bei einer dualen Umschulung werden als Einkommen angerechnet. Zusätzlich kann es aber auch weitere Kosten bei einer Umschulung geben, die Sie vom Amt erstattet bekommen, wie zum Beispiel:

  • Lehrgangs- und Materialkosten: Wer bei der Umschulung Arbeitslosengeld erhält und mit einem Bildungsgutschein ausgestattet ist, bekommt sämtliche Kosten für den Lehrgang sowie notwendige Arbeitskleidung und Material erstattet.
  • Fahrt- und Unterkunftskosten: Die Fahrtkosten für den Weg zur Bildungseinrichtung und zurück nach Hause werden ebenfalls übernommen. Zusätzlich ist eine Kostenübernahme für eine auswärtige Unterbringung möglich.
  • Kinderbetreuungskosten: Wer Kinder hat und eine Umschulung mit Arbeitslosengeld beginnt, hat unter Umständen Anspruch auf eine Pauschale für Kinderbetreuungskosten.

2.500€ Weiterbildungsprämie

Schon gewusst? Ihre erfolgreich abgeschlossene Umschulung wird vom Staat belohnt – mit einer attraktiven Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€. Sofern Sie ALG I bzw. Bürgergeld beziehen, erhalten Sie darüber hinaus jeden Monat zusätzlich 150€ Weiterbildungsgeld.

Ihre Umschulungsmöglichkeiten bei COMCAVE

Sie denken über eine geförderte Umschulung nach, wissen allerdings noch nicht, welche Berufssparte die richtige für Sie ist? Werfen Sie einen Blick in unser Umschulungsangebot und kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen haben oder an einem kostenlosen Perspektivgespräch interessiert sind. Viele unserer Umschulungen sind übrigens auch in Teilzeit möglich oder können online via E-Learning absolviert werden.

Kurz und knapp: Arbeitslosengeld während Umschulung

Eine Umschulung mit Arbeitslosengeld erfolgreich zu absolvieren, kann Ihnen den Weg für eine zukunftssichere Karriere ebnen. Das Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld ermöglicht Ihnen das Bestreiten des Lebensunterhaltes und wird unabhängig von der Anspruchsdauer bis zum Ende der Umschulung gezahlt. Durch einen Bildungsgutschein werden zudem die Lehrgangskosten sowie weitere Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Fahrt und Kinderbetreuung übernommen.

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2024-08-26 Eine Umschulung bietet arbeitssuchenden Menschen die Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren und in einem neuen Berufsfeld Fuß zu fassen. Dabei stellt sich häufig die Frage: Kann ich während der Umschulung Arbeitslosengeld beziehen? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Art des Arbeitslosengeldes (ALG I oder Bürgergeld) sowie von den individuellen Voraussetzungen. […]

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