Mann liest seinen neuen Arbeitsvertrag im Wohnzimmer

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Sie halten endlich Ihren neuen Arbeitsvertrag in den Händen und wollen nun wissen, worauf Sie achten müssen? Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus und welche Angaben sind verpflichtend? Sei es bei der Unterzeichnung oder Kündigung eines Arbeitsvertrags – in unserem Artikel klären wir Sie auf und verraten Ihnen, worauf Sie sowohl zu Beginn als auch zum Ende eines Arbeitsverhältnisses achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis und regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.
  • Der Vertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings kann ein mündlicher Vertrag nicht befristet sein.
  • Bei der Verlängerung eines befristeten Vertrags muss zwischen einer Befristung mit sowie ohne Sachgrund unterschieden werden. Eine Befristung ohne Sachgrund darf maximal dreimal verlängert werden.
  • Sofern eine Kündigung vorliegt, muss die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist berücksichtigt werden.

Was ist ein Arbeitsvertrag und warum ist er nötig?

Als Arbeitsvertrag bezeichnet man einen Vertrag, der zur Begründung des Arbeitsverhältnisses zwischen der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Dieser ist notwendig, um die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien im Detail zu regeln.

Da der Arbeitsvertrag in Deutschland nicht formgebunden ist, kann dieser auch mündlich abgeschlossen werden und ist damit in der Regel rechtswirksam. Allerdings gibt es hier die sogenannte Nachweispflicht, welche spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erbracht werden muss. Eine Befristung ist in diesem Fall jedoch nicht rechtsgültig, da ein befristeter Vertrag laut § 14 Abs. 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nicht mündlich abgeschlossen werden kann.

Gut zu wissen

Laut § 2 im Nachweisgesetz (NachwG) muss die Nachweispflicht schriftlich erbracht werden. In diesem Dokument müssen unter anderem die Höhe des Arbeitsentgelts, Kündigungsfristen sowie bei Befristung die absehbare Dauer enthalten sein.

Arbeitsvertrag Muster: Was gehört in den Arbeitsvertrag?

Zunächst sollten Sie zwischen den verschiedenen Arten von Verträgen unterscheiden: Handelt es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag kann zum Beispiel durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder durch eine betriebliche Übung ergänzt werden. Darüber hinaus gibt es auch besondere Unterarten von Verträgen, etwa für ein Praktikum, einen Mini- oder Teilzeitjob.

Dennoch gibt es Inhalte, die nach § 2 des Nachweisgesetzes in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden müssen. Achten Sie daher darauf, dass folgende Angaben Bestandteil Ihres Vertrags sind:

  • Name und Anschrift der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses (bei Befristung)
  • Arbeitsort (ggf. mehrere Standorte oder Home-Office)
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Höhe, Zusammensetzung und Fälligkeit des Arbeitsentgelts (einschl. der Zuschläge, Prämien und Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld)
  • Kündigungsfrist
  • Vereinbarung zur Arbeitszeit
  • Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
  • Hinweis auf einen möglichen Tarifvertrag, eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung
Beispieldokument für einen Arbeitsvertrag

Zusätzlich können im Arbeitsvertrag aber auch weitere optionale Regelungen enthalten sein, etwa zu Themen wie Probezeit, Überstunden, Einkommensfortzahlung im Krankheitsfall oder Verschwiegenheitspflicht. Mittlerweile gibt es zahlreiche Muster, die Ihnen bei Bedarf zum kostenlosen Download angeboten werden.

Übrigens: Der Arbeitsvertrag sollte im Idealfall alle Regelungen enthalten, die für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Streitfall von Vorteil sein können. Die wichtigsten Regelungen zum Thema Arbeitsvertrag finden Sie übrigens in den §§ 611 bis 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB.

Befristeter Arbeitsvertrag: Wie oft kann der Vertrag verlängert werden?

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag auslaufen zu lassen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Aus diesem Grund stellen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurecht die Frage: Wie oft kann der befristete Arbeitsvertrag verlängert werden? In diesem Fall gilt es zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer Befristung mit Sachgrund zu unterscheiden. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichem Grund darf der Arbeitsvertrag innerhalb von zwei Jahren maximal dreimal verlängert werden. Bei Start-ups, die erst seit weniger als vier Jahren existieren, sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz jedoch Sonderregeln vor, die es in Ausnahmefällen zu beachten gilt.

Sofern ein befristeter Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund vorliegt, ist die Verlängerung laut Arbeitsrecht unbegrenzt möglich. Die sogenannten Kettenbefristungen sind insbesondere im öffentlichen Dienst keine Seltenheit. Ein sachlicher Grund könnte zum Beispiel sein, dass Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nur als Schwangerschaftsvertretung dienen oder der betriebliche Bedarf nur vorübergehend besteht.

Arbeitsvertrag kündigen: Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Um ein Arbeitsverhältnis zu kündigen, bedarf es laut § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches einer Schriftform der Kündigung, welche – je nach Arbeitsvertrag – zum 15. eines Kalendermonats oder zum Monatsende eingereicht werden muss. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt bei vier Wochen, kann jedoch durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber auch verlängert werden. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist muss allerdings schriftlich im Vertrag festgehalten werden.

Erfolgt die Kündigung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber, so richtet sich die Kündigungsfrist laut § 622 des BGB nach der Betriebszugehörigkeit. Ein Beispiel: Hat Ihr Arbeitsverhältnis für zwei Jahre bestanden, so liegt die Kündigungsfrist bei zwei Monaten. Bei einem Arbeitsverhältnis mit einer Dauer von zehn Jahren liegt die Kündigungsfrist bei vier Monaten.

Arbeitsverhältnis gekündigt?

Eine Kündigung kann verschiedene Gründe haben. Wichtig ist, dass Sie in solch einem Fall schnell und richtig reagieren. Melden Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend, um mögliche Sperrzeiten des Arbeitslosengeldes zu vermeiden und versuchen Sie, das Beste aus der Situation zu machen. Wie wäre es zum Beispiel mit einer geförderten Weiterbildung, um die Aussichten bei der Jobsuche zu erhöhen? Wir haben die wichtigsten Themen kompakt für Sie zusammengefasst:

Kurz und knapp: Was ist bei einem Arbeitsvertrag zu beachten?

Sei es bei der Unterzeichnung oder Kündigung Ihres Arbeitsvertrags – als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sollten Sie den Vertrag stets gründlich lesen und keine Klausel außer Acht lassen. Holen Sie sich im Zweifel immer eine weitere Person mit ins Boot oder sprechen Sie bei Unklarheiten direkt mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitsgeber. In einigen Fällen, wie zum Beispiel bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags, kann anwaltliche Unterstützung ebenfalls von Vorteil sein. Sollten Sie hingegen gerade erst mit Ihrem neuen Job beginnen, so wünschen wir Ihnen viel Erfolg auf Ihrem neuen Weg.

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2024-01-18 Sie halten endlich Ihren neuen Arbeitsvertrag in den Händen und wollen nun wissen, worauf Sie achten müssen? Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus und welche Angaben sind verpflichtend? Sei es bei der Unterzeichnung oder Kündigung eines Arbeitsvertrags – in unserem Artikel klären wir Sie auf und verraten Ihnen, worauf Sie sowohl zu Beginn als […]

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