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Aufgrund der aktuellen Haushaltskrise in Deutschland wurde die Erhöhung des Bürgergeldes heiß diskutiert. Nun steht jedoch fest: Das Bürgergeld wird ab dem 01. Januar 2024 wie geplant durchschnittlich um rund 12% steigen. Was das im Einzelfall bedeutet und wie diese Erhöhung berechnet wird, erfahren Sie in unserem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger können aufatmen: Trotz Haushaltskrise und einer kontroversen Debatte wird die geplante Erhöhung des Bürgergeldes nicht gestoppt.
  • Ab dem 01. Januar steigt das Bürgergeld für rund fünf Millionen Menschen in der Grundsicherung um bis zu 61€ pro Monat.
  • Die Berechnungsgrundlagen für das Bürgergeld sind gesetzlich festgelegt und orientieren sich an dem regelbedarfsrelevanten Preisindex. Darunter fallen etwa Preise für Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege.
  • Im Bundestag herrscht weiterhin Uneinigkeit: Während Christian Dürr (FDP) eine Nullrunde für 2025 verlangt, sei es laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) „moralisch unverantwortlich“, weitere Anpassungen des Bürgergeldes zu verwehren.

Wie hoch ist das Bürgergeld 2024?

Nach einigen hitzigen Debatten rund um die Bürgergeld Erhöhung 2024 wurde endgültig beschlossen: Die Regelsätze werden – wie im September bereits angekündigt – ab dem 01. Januar im Durchschnitt um 12,2% steigen. So erhalten Alleinstehende im neuen Jahr etwa 563€ statt 502€ Bürgergeld im Monat, Paare oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Menschen bekommen monatlich 506€ statt 451€.

Bürgergeld 2024 vs. 2023

Monatlicher Regelbedarf für...20242023
Alleinstehende, Alleinerziehende563€502€
Eheliche oder nichteheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft506€451€
Volljährige (18 bis 24 Jahre)451€402€
Jugendliche (14 bis 17 Jahre)471€420€
Kinder (6 bis 13 Jahre)390€348€
Kleinkinder (bis 5 Jahre)357€318€
Quelle: bundesregierung.de (Stand: 08.12.2023)

Wie berechnet sich das Bürgergeld für 2024?

Seit Einführung des Bürgergeldes ist der Regelsatz für Bürgerinnen und Bürger, die in Deutschland leben und hilfebedürftig sowie erwerbsfähig sind, bereits einmal um knapp 12% gestiegen. Mit der erneuten Erhöhung ab dem 01. Januar sind es dann rund 24% mehr im Vergleich zu Hartz 4. Doch wie kommt der Regelsatz eigentlich zustande?

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, werden die staatlichen Leistungen auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung jedes Jahr neu geprüft und angepasst. Seit Einführung der neuen Bürgergeldreform gibt es jedoch – mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise – eine neue Grundlage für die Berechnung der Regelbedarfe. Die Preisentwicklungen werden früher berücksichtigt und die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend angepasst.

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Konkret handelt es sich hierbei um eine 70-30-Regelung: Bei dem neuen Regelsatz werden zu 70% die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise und zu 30% die Entwicklung der Nettolöhne berücksichtigt. Das BMAS spricht hier von einer „Basisfortschreibung“. Darüber hinaus wird im zweiten Schritt, bei der „ergänzenden Fortschreibung“, die Inflation beleuchtet. Verglichen wird hier der Dreimonatszeitraum vom 01. April bis 30. Juni 2022 im Vergleich zum 01. April bis 30. Juni 2023.

Mit Hilfe dieser Berechnungen kommt für das Jahr 2024 eine Erhöhung von 12,2% zustande.

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Bürgergeld-Nullrunde im Jahr 2025?

Trotz der guten Nachricht für 2024, befürchten hilfebedürftige Menschen nun jedoch eine fehlende Anpassung des Bürgergeldes im darauffolgenden Jahr. Grund dafür sind erneute Diskussionen im Bundestag. CSU-Chef Markus Söder spricht etwa von einer unangemessen hohen Anpassung und auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) sieht bei den Sozialausgaben nach eigenen Angaben ein deutliches Einsparpotenzial.

Pascal Kober, sozialpolitischer Sprecher der FDP und Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundesfraktion, befürworten diese Ansicht. „Wenn das Bürgergeld 2024 stärker ansteigt als die Inflation, muss es im Jahr darauf eine Nullrunde geben. Rechtlich ist das auch möglich. Alles andere wäre ein falsches Signal", so Christian Dürr.

Es ist moralisch unverantwortlich und mit der Verfassung nicht vereinbar, eine Anpassung des Bürgergeldes zu verwehren.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Das sieht Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jedoch anders: Es sei „moralisch unverantwortlich und mit der Verfassung nicht vereinbar", eine Anpassung des Bürgergeldes zu verwehren. Damit bleibt abzuwarten, wie sich die Lage in den kommenden Monaten entwickelt und was das für Betroffene im Jahr 2025 bedeutet.

Kurz und knapp: Bürgergeld Erhöhung 2024

Das Bürgergeld wird trotz der aktuellen Haushaltskrise in Deutschland ab dem 01. Januar 2024 wie geplant um durchschnittlich 12,2% erhöht. Rund fünf Millionen Menschen in der Grundsicherung profitieren von dieser Anpassung, die sich an gesetzlich festgelegten Berechnungsgrundlagen orientiert, darunter der regelbedarfsrelevante Preisindex. Die Diskussion im Bundestag über mögliche Nullrunden im Jahr 2025 bleibt jedoch weiterhin bestehen.

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2024-03-25 Aufgrund der aktuellen Haushaltskrise in Deutschland wurde die Erhöhung des Bürgergeldes heiß diskutiert. Nun steht jedoch fest: Das Bürgergeld wird ab dem 01. Januar 2024 wie geplant durchschnittlich um rund 12% steigen. Was das im Einzelfall bedeutet und wie diese Erhöhung berechnet wird, erfahren Sie in unserem Artikel. Das Wichtigste in Kürze Wie hoch ist […]

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