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In Anbetracht der weiterhin ansteigenden Strompreise fragen sich viele Leistungsempfänger des Bürgergelds, inwiefern der Kostenanstieg im Regelsatz berücksichtigt wird. Tatsächlich sieht das Bürgergeld, trotz Forderungen, auch in 2024 keinen zusätzlichen Posten für den Strompreisanstieg vor. Die Stromkosten müssen vom normalen Regelsatz bezahlt werden, sodass oft an anderer Stelle gespart werden muss. Auch die geplante Erhöhung des Bürgergeldes 2024 bietet diesbezüglich keine Verbesserung.

Dabei kann das Geld für sonstige Lebenshaltungskosten schnell knapp werden, was viele Betroffene in finanzielle Bedrängnis führt. Wir verraten Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um die gestiegenen Kosten dennoch geltend zu machen und Ihr Bürgergeld aufzubessern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die steigenden Stromkosten müssen auch ab dem 01. Januar 2024 vom Regelsatz des Bürgergelds bezahlt werden.
  • Das Jobcenter übernimmt die Kosten für die steigenden Strompreise nicht, kann Ihnen aber ein Darlehen zum Ausgleich der Stromschulden gewähren.
  • Ein Härtefallantrag beim Jobcenter wird als aussichtslos eingestuft. 
  • Um in keine finanzielle Notlage zu geraten, können Sie durch entsprechende Sparmaßnahmen, Wechsel des Stromanbieters oder entsprechende Unterstützung der Verbraucherzentralen gegen die hohen Stromkosten vorgehen. 
  • Ab dem 01. Juli 2023 können Sie Ihr Bürgergeld durch die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung aufbessern. Diese erhöht Ihre Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Job und somit auf ein geregeltes Einkommen. 

Wird beim Bürgergeld auch Strom bezahlt?

Anders als sich vermuten lässt, werden die steigenden Stromkosten nicht zusätzlich vom Jobcenter übernommen. Leistungsempfänger müssen diese auch in 2024 von ihrem Regelsatz bezahlen.
Das Problem hierbei wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie viel Geld des Regelsatzes für Strom einkalkuliert ist:
Der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende liegt bei 502€, ab Januar 2024 bei 563€ im Monat. Rechnerisch sieht der Gesetzgeber davon 45,70€ pro Monat für Stromkosten vor.
Die tatsächlichen Kosten für Strom sind in der Regel allerdings teurer, der im Bürgergeld vorgesehene Posten für Strom somit wenig realistisch.

Bürgergeld-Regelsatz für Strom reicht nicht aus

Die Stromkosten für einen jährlichen Verbrauch von 1.500 kWh betragen im Durchschnitt 677,40€ (also monatlich 56,40€). Das sind 24% mehr als die im Bürgergeld-Regelsatz vorgesehenen 548,40€ (45,70€ monatlich) für Wohnen, Energie und Instandhaltung.

Quelle: Verivox, 2023

Was tun, wenn der Strom nicht bezahlt werden kann?

Besonders kritisch kann es werden, wenn der Stromanbieter eine Stromnachzahlung fordert. Diese muss ebenfalls vom normalen Regelsatz bezahlt werden. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für eine Nachzahlung nicht, was Betroffenen finanziell erheblich zusetzen kann.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit dem Stromanbieter zu vereinbaren. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, können Betroffene beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen gemäß § 42a SGB II beantragen.

Darlehen vom Jobcenter für Stromschulden

Das Jobcenter ist verpflichtet, ein unterstützendes Darlehen zum Ausgleich der aufgelaufenen Stromschulden zu gewähren, um eine Stromsperre zu verhindern

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B 

Das Jobcenter wird die Stromnachzahlung also begleichen, im Zuge dessen allerdings auch automatisch 10 % vom Regelsatz einbehalten, bis das Darlehen vollständig abbezahlt ist.

Lohnt es sich, einen Härtefallantrag zu stellen?

Dem Sozialgesetzbuch zufolge lohnt es sich, als Betroffener zu prüfen, ob ein sogenannter unabweisbarer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II besteht.

Stromkosten: Ab welcher Höhe besteht ein unabweisbarer Bedarf?

Ein unabweisbarer Bedarf besteht, wenn die monatlichen Stromkosten mindestens 20€ über dem Betrag liegen, der im Bürgergeld-Regelsatz eigentlich dafür vorgesehen ist.

Quelle: Merkur.de

Aber: Dieser Härtefallmehrbedarf muss beim Jobcenter erst einmal beantragt und des Weiteren auch anerkannt werden. Man vermutet jedoch, dass die Jobcenter diese Anträge ablehnen. Die Chancen, dass die Jobcenter für die Stromkosten von Bürgergeldempfängern aufkommen, werden somit als sehr gering eingeschätzt.

Das sollten Betroffene gegen hohe Stromkosten tun

Die steigenden Strompreise stellen gerade für Leistungsbeziehende des Bürgergelds eine große Herausforderung dar. Auch, wenn vom Jobcenter keine Kostenübernahme für den Preisanstieg zu erwarten ist, gibt es dennoch einige nützliche Tipps, die Ihnen dabei helfen, mit den steigenden Stromkosten umzugehen und Ihr Bürgergeld aufzubessern.

  1. Oftmals lohnt es sich, auf bekannten Online-Portalen die Stromanbieter zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.
  2. Sie können mit Ihrem Stromanbieter eine Ratenzahlung vereinbaren.
  3. Im Falle einer zu hohen Stromnachzahlung sind die Jobcenter dazu verpflichtet, ein Darlehen zu gewähren. Dieses muss zwar zurückgezahlt werden, kann aber im Zweifel eine Stromsperre verhindern.
  4. Führen Sie einen Sparplan für Ihr Haushaltsbudget, mit dem Sie Ihre Ausgaben genau im Blick behalten. Auch die Verbraucherzentrale kann Ihnen in dieser Hinsicht Unterstützung leisten.
  5. Wenn keine anderen Gründe dagegensprechen, bietet es sich für viele Leistungsbezieher des Bürgergelds an, den (Wieder-)Einstieg in den Job anzustreben, um in Zukunft ein festes Einkommen zu beziehen.

Berufliche Weiterbildung: Vom Bürgergeld zum geregelten Einkommen

Durch eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung können Sie sich wertvolle Kompetenzen aneignen und sich damit auf Ihre bevorstehende Karriere mit geregeltem Einkommen vorbereiten. Die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung bietet sogar einen finanziellen Anreiz, mit dem Sie Ihr Bürgergeld sogar ein wenig aufbessern können:
Seit dem 01. Juli 2023 erhalten Teilnehmende einer Umschulung oder Externenprüfung ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€. Darüber hinaus gibt es für Ihren erfolgreichen IHK-Abschluss eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€. Erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten im Rahmen des Bürgergeldes.

Kurz und knapp: Bürgergeld Stromkosten

Bürgergeldempfänger können vom Jobcenter auch ab Januar 2024 keine Kostenübernahme für die steigenden Strompreise erwarten. Als Betroffener müssen Sie die Kosten vom Bürgergeld-Regelsatz bezahlen. Um der finanziellen Belastung entgegenzuwirken, können Sie eine Ratenzahlung mit dem Stromanbieter vereinbaren oder ein Darlehen vom Jobcenter beantragen.
Die gute Nachricht: Die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung verbessert nicht nur Ihre Chancen auf einen neuen Job und somit auf ein geregeltes Einkommen, sondern ermöglicht es Ihnen gleichzeitig, Ihr Bürgergeld mit einem entsprechenden Weiterbildungsgeld von 150€ aufzubessern.

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2024-08-22 In Anbetracht der weiterhin ansteigenden Strompreise fragen sich viele Leistungsempfänger des Bürgergelds, inwiefern der Kostenanstieg im Regelsatz berücksichtigt wird. Tatsächlich sieht das Bürgergeld, trotz Forderungen, auch in 2024 keinen zusätzlichen Posten für den Strompreisanstieg vor. Die Stromkosten müssen vom normalen Regelsatz bezahlt werden, sodass oft an anderer Stelle gespart werden muss. Auch die geplante Erhöhung […]

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