Wie melde ich mich arbeitslos?

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Wichtig
Arbeitsagenturen und Jobcenter sind, auf Grund der aktuellen Lage, für den Publikumsverkehr geschlossen. Daher können Sie sich momentan telefonisch arbeitslos melden, für Sie entstehen dadurch keine Nachteile. Die Telefonnummern, der für Sie zuständigen Agentur, finden Sie über die Dienststellensuche.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Frage „Wie melde ich mich arbeitslos?“ sollten sich Arbeitsuchende noch vor dem letzten Arbeitstag stellen. Denn finden sie keine Folgebeschäftigung, müssen sie sich spätestens am ersten Werktag nach dem letzten Arbeitstag persönlich arbeitslos melden. Diese knapp bemessene Frist der Arbeitslosmeldung sollten Sie unbedingt einhalten, damit Ihnen keine negativen Konsequenzen daraus erwachsen.
„Arbeitsuchend“ müssen Sie sich hingegen schon dann melden, wenn Sie von einer bevorstehenden Kündigung erfahren haben. In Arbeitsverhältnissen mit Kündigungsfristen erhalten Sie die Kündigung in der Regel schon drei Monate vorher. Melden Sie sich dann bei der Agentur für Arbeit. Trifft die Kündigung später ein, sollten Sie sich innerhalb von drei Werktagen nach Eingang arbeitsuchend melden.
Sowohl Sie als auch die Agentur für Arbeit sind bestrebt, für Sie baldmöglich eine neue Arbeit zu finden. Daher soll der Zeitraum, in dem Sie noch arbeiten, jedoch bereits gekündigt worden sind, optimal genutzt werden. Wenn Sie tatsächlich arbeitslos sind, sollten Sie bei der Arbeitslosmeldung gleichzeitig das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld I beantragen. Mehr zum Beantragen von Arbeitslosengeld I erfahren Sie hier.
Schon gewusst?
„Wie melde ich mich arbeitslos?“ bedeutet nicht dasselbe wie „Wie melde ich mich arbeitsuchend?“! Beide Worte werden zwar häufig synonym gebraucht, unterscheiden sich aber grundlegend. Arbeitsuchend können Sie zum Beispiel schon während einer Beschäftigung sein, etwa im Falle einer Kündigung, die in drei Monaten das Arbeitsverhältnis dann tatsächlich beendet. Arbeitslos hingegen sind Sie konkret nur dann, wenn Sie auch tatsächlich keiner Arbeit nachgehen.
Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, sollten Sie sich zunächst arbeitsuchend melden. Dazu müssen Sie nicht einmal den Weg zur Agentur für Arbeit antreten. Sie können sich auch telefonisch unter der gebührenfreien Nummer 0800 455 55 00 arbeitsuchend melden oder das Online-System der Arbeitsagentur nutzen. Sowohl die Behörde als auch Sie selbst können dann sofort damit beginnen, eine neue Stelle zu suchen. Ihnen wird ein Ansprechpartner zugeteilt und Sie erhalten einen Beratungstermin, der Ihnen weiterhelfen wird.
Unmittelbar am Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag müssen Sie sich dann arbeitslos melden. Dies geht allerdings nur persönlich in der für Sie zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit. In der Regel beantragen Sie zugleich Arbeitslosengeld und müssen zu diesem Zweck eine Reihe von Unterlagen einreichen oder vorzeigen.
Grundsätzlich ist der Ablauf der Meldung bei eigener Kündigung derselbe wie bei einer betriebsseitigen Kündigung. Auch wenn Sie aus eigenem Antrieb kündigen, müssen Sie sich so bald wie möglich arbeitsuchend und am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos melden. Der wesentliche Unterschied liegt im Bezug des Arbeitslosengeldes. In der Regel unterliegen Sie bei eigener Kündigung einer Sperrfrist von zwölf Wochen, ehe Sie erstmals Arbeitslosengeld beziehen können. Mehr zu Sperrfristen bei Arbeitslosengeld erfahren Sie hier.
Viele Arbeitsverhältnisse werden heute nur noch befristet geschlossen. Das bedeutet, dass Sie quasi schon vor dem ersten Arbeitsantritt wissen, wann Sie wieder arbeitslos werden könnten. Da es allerdings immer möglich ist, dass Ihr Vertrag verlängert wird, reicht es aus sich drei Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitsuchend zu melden. Versäumen sollten Sie diese Meldung allerdings nicht. Wenn Ihr Vertrag dann doch verlängert wird, können Sie das verlängerte Beschäftigungsverhältnis ganz einfach melden und damit Ihre Arbeitssuche wieder beenden.
Die Frage „Wie melde ich mich arbeitslos?“ ist eng verknüpft mit der Frage nach dem Wann. Die Fristen der Behörden müssen eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung drohen diverse Sanktionen bis hin zur Sperrung des Arbeitslosengeldes. Keinesfalls sollten Sie daher mit dem Melden der Arbeitslosigkeit zu lange warten.
Läuft Ihr Arbeitsverhältnis planmäßig aus oder bekommen Sie eine fristgerechte Kündigung, sollten Sie die Arbeitsagentur drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses informieren. Bei kurzfristigeren Kündigungen sollten Sie den Sachverhalt innerhalb von drei Tagen melden. Nur so verhindern Sie, dass Ihnen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld Nachteile entstehen.
Spätestens am ersten Werktag, an dem Sie ohne Beschäftigung sind, müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Versäumen Sie dies und beantragen somit auch kein Arbeitslosengeld verfällt Ihr Anspruch für den Zeitraum, in dem Sie zwar ohne Beschäftigung, aber noch nicht arbeitslos gemeldet sind. Zur Arbeitslosmeldung und zur Beantragung von Arbeitslosengeld bringen Sie am besten folgende Dokumente gleich mit:
Das Arbeitslosengeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss gesondert beantragt werden. Das entsprechende Formular enthält Angaben über Ihren beruflichen Werdegang und kann auch vorab online ausgefüllt und ausgedruckt werden. So sparen Sie Zeit im Amt vor Ort.
Zunächst melden Sie sich arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit. Dies erfolgt innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Kündigung oder drei Monate vor Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses. Erst am Tag nach Ende der Beschäftigung melden Sie sich dann persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos und beantragen dort auch Ihr Arbeitslosengeld.