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An einer Umschulung teilzunehmen bedeutet, den ersten und wichtigsten Schritt in Richtung beruflicher Neuausrichtung zu gehen. Gründe für eine Umschulung gibt es viele, wie beispielsweise körperliche Einschränkungen, Allergien oder auch fehlende berufliche Perspektiven im erlernten Job. Wir zeigen Ihnen, wann Sie Unterstützung für Ihre Umschulung vom Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Umschulung kann vom Arbeitsamt finanziert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, wie beispielsweise eine bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit oder eine geringe Nachfrage im aktuellen Beruf.
  • Die Umschulung ist eine umfangreiche Qualifizierung. Wählen Sie daher bestenfalls eine berufliche Richtung aus, in der gute Anstellungsaussichten gegeben sind.
  • Bereiten Sie sich auf Ihr Gespräch mit der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gut vor und bringen Sie alle nötigen Unterlagen mit, um Ihr Anliegen zu begründen.
  • Nach der Aushändigung eines Bildungsgutscheins kann Ihre Umschulung vom Arbeitsamt bis zu 100% gefördert werden.

Umschulung: Arbeitsamt bietet finanzielle Unterstützung

Eine Umschulung ist eine der umfangreichsten Formen beruflicher Weiterbildung. Sowohl in Bezug auf die Dauer als auch mit Blick auf die Kosten sollte eine Umschulung wohl überlegt und gut geplant werden. Da eine Umschulung mit einem anerkannten Berufsabschluss endet und inhaltlich mit einer Lehre vergleichbar ist, liegt die Dauer in der Regel bei 24 Monaten in Vollzeit und bei 36 Monaten in Teilzeit. Ergänzt wird die Umschulung durch betriebliche Praxis- sowie Prüfungsphasen.

Eine Umschulung vom Arbeitsamt dient somit der beruflichen Neuausrichtung, nachdem bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden ist. Dementsprechend befinden sich Umschülerinnen und Umschüler meist mitten im Leben, was die Finanzierung und Organisation der Umschulung erschweren kann. Um dennoch die Chance auf einen erfolgreichen Neuanfang zu gewähren, können die Kosten für die Umschulung vom Arbeitsamt übernommen werden. Dabei gilt es jedoch einige Voraussetzungen zu beachten.

Merkmale einer Umschulung auf einen Blick:

  • Gehört zum Bereich der beruflichen Bildung bzw. Erwachsenenbildung
  • Bietet die Möglichkeit, sich für neue Arbeitstätigkeiten zu qualifizieren
  • Endet mit einem anerkannten IHK-Berufsabschluss
  • Ausbildungszeit ist kürzer als bei einer regulären Ausbildung
  • Meistens wird die Umschulung vom Arbeitsamt gefördert

Umschulung bei COMCAVE

Wir bieten Ihnen eine Vielzahl attraktiver Umschulungen an, die vom Arbeitsamt über einen Bildungsgutschein gefördert werden und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt erheblich verbessern.

Wann bekomme ich eine Umschulung vom Arbeitsamt?

Ob und was von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gefördert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen kommt es auf den Grund für die gewünschte Umschulung an. Wer mit den Verdienstaussichten im aktuellen Job unzufrieden ist, hat in der Regel geringere Chancen auf eine Umschulung vom Arbeitsamt als jene, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in den alten Beruf zurückkehren können.

Häufige Gründe für eine Umschulung:

  • Längere Auszeit durch Krankheit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen
  • Berufskrankheiten wie Allergien oder Rückenprobleme
  • Fehlende berufliche Perspektiven im bisherigen Job
  • Unzufriedenheit mit der aktuellen Tätigkeit
  • Technische Veränderungen im gesamten Berufsbild

Die Anfrage auf eine Umschulung vom Arbeitsamt ist immer dann besonders aussichtsreich, wenn durch die Umschulung die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt deutlich erleichtert wird. Je schlechter Ihre Chancen mit Ihrer bisherigen Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt sind, desto höher sind die Chancen auf eine finanziell geförderte Umschulung vom Arbeitsamt.

Bezahlte Umschulung für Bürgergeld-Empfänger

Insbesondere als Empfängerin bzw. Empfänger von Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld I (ALG I), kann Ihre Umschulung vom Arbeitsamt vollständig gefördert werden. Entscheidend ist, dass Sie die Voraussetzungen für eine Förderung möglichst vollständig erfüllen.

Die Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Die Umschulung ist nicht Ihre Erstausbildung
  • Anstellung im erlernten Beruf ist nicht mehr möglich bzw. sehr unwahrscheinlich (z. B. aufgrund geringer Nachfrage)
  • Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht
  • Gute Berufsaussichten im neuen Beruf aufgrund hoher Nachfrage

Da es sich bei der Förderung einer beruflichen Weiterbildung um eine „Kann-Leistung“ handelt, hängt die Entscheidung von der Einschätzung Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihres zuständigen Sachbearbeiters ab. Mit guter Vorbereitung sowie dem Sammeln von hilfreichen Informationen vor dem Beratungsgespräch können Sie Ihre Chancen auf eine geförderte Umschulung vom Arbeitsamt deutlich steigern.

150€ Weiterbildungsgeld für Ihre Umschulung

Seit Einführung des Bürgergeldes erhalten Sie für eine abschlussbezogene Qualifizierung, wie etwa eine Umschulung oder Externenprüfung, 150€ extra im Monat.

So steigern Sie Ihre Chancen auf eine Umschulung vom Jobcenter

Die Förderung einer Umschulung erfolgt durch das Ausstellen eines Bildungsgutscheins. Dieser garantiert die Kostenübernahme für eine festgelegte Qualifizierung bei einem zertifizierten Bildungsträger, wie beispielsweise bei COMCAVE. Auch wenn die Entscheidung bei der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter liegt und Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Umschulung vom Arbeitsamt haben, können Sie einiges tun, um Ihre Chance zu steigern:

  1. Nutzen Sie Informationen und Belege: Sammeln Sie Belege dafür, dass Sie nicht in Ihren erlernten Beruf zurückkehren können, wie beispielsweise ärztliche Atteste, Branchenprognosen, Bewerbungsabsagen etc.
  2. Vereinbaren Sie beim Arbeitsamt eine Beratung: Voraussetzung für eine Umschulung vom Arbeitsamt ist immer ein persönlicher Beratungstermin bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig beim Arbeitsamt eine Beratung für eine Umschulung erscheinen Sie dort gut vorbereitet.
  3. Begründen Sie Ihr Anliegen sachlich: Auch wenn Ihre Situation Sie emotional belastet, sollten Sie im Beratungsgespräch immer sachlich und höflich bleiben. Bringen Sie die von Ihnen gesammelten Belege und Gründe an und versuchen Sie gemeinsam mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter eine gute Lösung zu finden. Seien Sie dabei auch offen für alternative Vorschläge und Kompromisse zur Umschulung vom Arbeitsamt – manchmal ergeben sich im Gespräch neue Chancen und Möglichkeiten, an die Sie vielleicht noch nicht gedacht haben.
  4. Gutschein erhalten und einlösen: Nachdem Sie Ihren Bildungsgutschein erhalten haben, können Sie mit einem zertifizierten Bildungsanbieter wie COMCAVE einen Vertrag abschließen und sich mental auf die bevorstehende Umschulung vorbereiten. Nun beginnt ein neuer beruflicher Lebensabschnitt.

Kurz und knapp: Umschulung vom Arbeitsamt

Es gibt viele Situationen, in denen eine Umschulung vom Arbeitsamt bezahlt wird, sodass der Weg zum beruflichen Neuanfang frei ist. Sie haben bereits einen Termin beim Arbeitsamt für eine Beratung zur Umschulung? Mit Eigeninitiative, aussagekräftigen Belegen und guten Argumenten können Sie Ihre Chancen auf eine Kostenübernahme deutlich steigern. Viel Erfolg dabei!

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2024-07-23 An einer Umschulung teilzunehmen bedeutet, den ersten und wichtigsten Schritt in Richtung beruflicher Neuausrichtung zu gehen. Gründe für eine Umschulung gibt es viele, wie beispielsweise körperliche Einschränkungen, Allergien oder auch fehlende berufliche Perspektiven im erlernten Job. Wir zeigen Ihnen, wann Sie Unterstützung für Ihre Umschulung vom Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter […]

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