Während der Umschulung Arbeitslosengeld erhalten – so geht's!

Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie arbeitslos geworden oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sprechen Sie am besten mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur über mögliche Weiterbildungsmaßnahmen. Damit können Sie Ihre Position im Wettstreit um attraktive Arbeitsplätze deutlich verbessern.
Können Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben oder bietet Ihnen dieser keine Perspektive? Dann könnte eine Umschulung auf einen anderen Job die perfekte Lösung für Sie sein. Sie erhalten während der Umschulung Arbeitslosengeld und tun zugleich aktiv etwas, um Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden.
Expertentipp
Überlegen Sie vorab, zu welchem Berufsbild Sie sich umschulen lassen möchten. Auf eine Umschulung besteht kein Rechtsanspruch. Sie müssen den Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit davon überzeugen, dass Ihre Überlegungen sinnvoll sind.
Wenn Sie während der Umschulung Arbeitslosengeld beziehen möchten, kommen dafür zwei Arten von Unterstützung in Frage. Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Beim Arbeitslosengeld II handelt es sich um die Grundsicherung, das sogenannte Hartz IV.
Das Arbeitslosengeld bei einer Umschulung soll Ihren Lebensunterhalt sichern, damit Sie sich voll auf die Ausbildung im neuen Beruf konzentrieren können. An beide Leistungsarten sind unterschiedliche Bedingungen geknüpft, die erst einmal unabhängig von der Absicht einer Umschulung zu betrachten sind.
ALG I erhalten Sie, wenn:
ALG II (Hartz IV) erhalten Sie, wenn:
Wer während einer Umschulung Arbeitslosengeld I bezieht, verbraucht dabei nur die Hälfte der Anspruchszeit - bis zu dem Zeitpunkt, an dem die letzten 30 Tage erreicht sind. Diese 30 Tage Restanspruch behalten Sie dann bis zum Ende der Umschulung. Das gilt allerdings nur, wenn der Restanspruch vor der Maßnahme nicht schon geringer als 30 Tage war. Während der Umschulung wird das Arbeitslosengeld in jedem Fall weiterhin ausbezahlt.
Rechenbeispiel:
Sie haben mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und somit Anspruch auf 12 Monate ALG I. Sie beginnen sofort eine Umschulung, die 24 Monate dauert. Durch den halbierten Verbrauch erhalten Sie 24 Monate lang Arbeitslosengeld während der Umschulung. Gezählt werden aber nur 12 Monate, sodass der Bezug die gesamte Umschulung abdeckt. Ihr Anspruch reduziert sich in der Zeit einer Umschulung somit nur halb so schnell.
Wenn die letzten 30 Tage erreicht sind, nimmt der Anspruch auf ALG I in der Umschulung zudem nicht weiter ab - ganz egal, wie lange Ihre Umschulung noch dauert. Sie fallen somit während einer Umschulung auf keinen Fall aus dem Leistungsbezug.
Der Bezug von Arbeitslosengeld allein reicht nicht aus, um eine Umschulung zu beginnen. Sie benötigen zudem einen sogenannten Bildungsgutschein. Dieser stellt die Kostenübernahme der Agentur für Arbeit für die Maßnahme selbst sowie einige anhängige Kosten dar.
Umschulungen können rein schulisch, dual in einem Betrieb oder überbetrieblich durch einen zertifizierten Anbieter erfolgen. Die Kosten werden durch einen Bildungsgutschein aber nur dann gedeckt, wenn der Anbieter nach AZAV zertifiziert ist.
Schon gewusst?
Prämie bei Erfolg: Wenn Sie eine Umschulung erfolgreich abschließen, gibt es bis zu 2.500 Euro Erfolgsprämie. 1.000 Euro erhalten Sie bei bestandener Zwischenprüfung und nochmals 1.500 Euro bei erfolgreichem Abschluss. Dies gilt allerdings nur für ordentliche Abschlüsse vor einer Kammer, etwa der IHK. Erfahren Sie bei uns weitere Informationen zur Weiterbildungsprämie.
Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Umschulung haben Sie unabhängig vom Bildungsgutschein. Lediglich mögliche Vergütungen bei einer dualen Umschulung werden als Einkommen angerechnet. Zusätzlich gibt es aber auch weitere Kosten, die Sie vom Amt erstattet bekommen.
Wer bei der Umschulung Arbeitslosengeld erhält und mit einem Bildungsgutschein ausgestattet ist, bekommt sämtliche Kosten für den Lehrgang sowie notwendige Arbeitskleidung und Material erstattet.
Die Fahrtkosten für den Weg zur Bildungsstätte und zurück nach Hause werden ebenfalls übernommen. Zusätzlich sind und auswärtige Unterbringung möglich.
Wer Kinder hat und eine Umschulung mit Arbeitslosengeld beginnt, hat unter Umständen Anspruch auf eine Pauschale für Kinderbetreuungskosten.
Eine Umschulung mit Arbeitslosengeld erfolgreich zu absolvieren, kann Ihnen den Weg zu einer neuen Karriere ebnen. Das ALG ermöglicht Ihnen das Bestreiten des Lebensunterhaltes und wird unabhängig von der Anspruchsdauer bis zum Ende der Maßnahme gezahlt. Durch einen Bildungsgutschein werden zudem die Lehrgangskosten sowie weitere Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Fahrt und Kinderbetreuung übernommen.
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